Businesswoman Interviewing Male Job Applicant In Office

Gründer beschäftigen sich oftmals erst dann mit der Einstellung eines Mitarbeiters, wenn sie nicht mehr wissen, wo ihnen vor lauter Arbeit der Kopf steht. Um es ihnen in dieser Phase möglichst einfach zu machen, gibt felix1.de die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Beschäftigungsart, Steuern und Papierkram.

1. Welche Beschäftigungsart ist sinnvoll?

Diese Fragen stellt sich zu allererst – denn damit sind wichtige Folgen wie die Lohnabrechnung, die Sozialversicherung oder Kündigungsschutz verbunden. Dabei gilt: Wer den Mitarbeiter fest anstellt, muss mit Mehrkosten u.a. für Sozialversicherung, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft rechnen. Sparen kann man sich die Kosten, wenn man freien Mitarbeiter beschäftigt – dieser ist dann allerdings auch nicht an Ihre Weisungen gebunden und hat in der Regel einen höheren Stundensatz. Wer beides will – eine feste Eingliederung in den Arbeitsablauf und niedrigere Sozialabgaben – kann auf Werkstudenten, kurzfristig Beschäftigte oder Minijobber zurückgreifen. Doch auch hier gibt es Nachteile.

Tipp: Rechnen Sie in jedem Fall aus, welche Kosten auf Sie zukommen. felix1.de hat zu den Beschäftigungsarten in seinem Blog eine Tabelle mit Berechnungsbeispielen sowie Vor- und Nachteilen der jeweiligen Beschäftigungsart zusammengestellt.

2. Was muss ich alles erledigen?

Wenn Sie sich entschieden haben, wie Sie Ihren Mitarbeiter beschäftigen wollen, sind als nächstes einige Anmeldungen vorzunehmen und Schriftstücke zu verfassen. Dazu gehört z.B.

• ein ordentlicher Vertrag

• die Anmeldung bei Krankenkasse und Sozialversicherung

• und die steuerliche Erfassung.

Aber keine Sorge – wenn Sie die felix1.de-Checkliste zur Einstellung des ersten Mitarbeiters nutzen, kann Ihnen nichts passieren.

3. Wie kann ich meinem Mitarbeiter steuerfrei Lohn auszahlen?

Die Antwort auf diese Frage ist: mit steuerfreien Lohnbestandteilen. Wenn Sie beispielsweise Ihrem Angestellten statt der Auszahlung von Geld einen Warengutschein überlassen, fällt hierauf keine Lohnsteuer an. Doch um den Vorteil nutzen zu können, müssen Sie sich an bestimmte Regeln halten. Auch Aufmerksamkeiten wie Blumensträuße bis zu 60 Euro bleiben steuerfrei oder bei Firmenwagen können Sie ebenfalls geschickt gestalten.

4. Muss ich meinem Mitarbeiter den Mindestlohn zahlen?

Ja! Seit dem 1.1.2015 sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Ihrem Mitarbeiter 8,50 Euro brutto pro Stunde zu zahlen. Ausnahmen gelten z.B. für Praktikanten und Langzeitarbeitslose. Bei Minijobbern gilt die Ausnahme allerdings nicht.

Zudem haben Sie, wenn Sie in bestimmten Branchen tätig sind, genaue Aufzeichnungspflichten. Nutzen Sie hierzu am besten die Vorlage „Arbeitszeitnachweis“ von felix1.de.

5. Muss ich die Lohnabrechnung selbst übernehmen?

Nein! Wenn Sie lieber die Sonne genießen oder sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren wollen, können Sie die Lohnabrechnung ganz bequem abgeben und von einem spezialisierten Steuerberater zum günstigen Festpreis erstellen lassen.

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