LIBE Committee Inquiry : Electronic mass surveillance of EU citizens
LIBE Committee Inquiry : Electronic mass surveillance of EU citizens Der Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht (Bild: Europäisches Parlament 2013)

Die Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union, die gestern offiziell präsentiert wurde, hat viele namhafte Unterstützer. Die Zeit-Stiftung hat die Planung des 23 Artikel umfassenden Dokuments initiiert. Sascha Lobo, Martin Schulz, Giovanni di Lorenzo oder Republica-Mitgründer Johnny Häusler stehen auf der Liste der Unterstützer. Der Grundgedanke: Das Internet braucht Grundrechte.

Doch es gibt Probleme, schon vor Erscheinen der Charta hagelt es Kritik: Gerade im Bereich des Rechts sei die Charta zu konfus, zu schlecht durchdacht und zu widersprüchlich. Jürgen Geuter gibt auf seinem Blog einen guten Überblick. WIRED hat mit einem der Hauptträger und Unterzeichner des Papiers, Jan Philipp Albrecht von den Grünen im EU-Parlament, über die Kritikpunkte gesprochen. Albrecht war Verhandlungsführer bei der EU-Datenschutzverordnung und bekämpfte aktiv die umstrittenen und am Ende abgelehnten Abkommen SWIFT und ACTA.

„Die Würde des Menschen ist auch im Digitalen Zeitalter unantastbar“, lautet Artikel 1 eurer Charta der Digitalen Grundrechte. Das steht schon im Grundgesetz und in der Europäische Menschenrechtskonvention. Warum die Wiederholung?

Das ist natürlich kein Ersatz der bisherigen Grundrechtecharta sondern eine Ergänzung. Der Artikel betont die Würde mit Blick auf die Digitalisierung und auch die Automatisierung.

„Der Schutzverantwortung des Staates sind enge rechtsstaatliche Grenzen gesetzt“, schreibt ihr in Artikel 4. Gibt’s auch schon.

Es existieren mehrere solcher Überschneidungen. Die Charta ist als Ergänzung gedacht und als Einladung zur Diskussion. Dennoch ist es durchaus richtig, an bestehende Werte und Grundrechte anzuknüpfen und sie in einem neuen Kontext auch zu benennen.

Diese Diskussion soll aber in Europäisches Recht gegossen werden, oder? Die FAZ will sogar von einer verfassungsgebenden Versammlung erfahren haben, die Martin Schulz angeblich plant.

Es gibt keinen Fahrplan hin zu einer verfassungsgebenden Versammlung. Die Initiative ging auch nicht von Martin Schulz aus, sondern von der Zeit-Stiftung. Mir ist schon klar, dass man das gerade im Moment seiner Rückkehr nach Berlin gerne an Schulz festmachen will. Aber nein, der Entwurf wird jetzt in verschiedenen Foren und Ausschüssen im EU-Parlament diskutiert – dort, wo die gemeinsamen Werte der EU entstehen. Noch einmal, diese Charta ist nur der Anfang einer Diskussion.

Aber warum dann diese Form? Ein konkreter Katalog an Gesetzen ist definitiv mehr als eine Diskussionsgrundlage.

Jede Diskussion braucht erst einmal einen Entwurf, der auf dem Tisch liegt, zu dem wir konkret fragen können: Was könnte in so einer Charta drinstehen? Und eine Charta ist eben kein literarischer Text. Wenn sie Wirkung entfalten soll, dann muss sie auch rechtlich ausformuliert sein. Das bedeutet noch nicht, dass sie gleich in genau dieser Form in Gesetzesform gegossen werden muss.

Es könnte also auch herauskommen, dass eure Regeln am Schluss schlicht Teil der bisherigen EU-Grundrechte werden?

Absolut, gar keine Frage. Hätten wir aber von Anfang an eine Ansammlung an Änderungsvorschlägen und Konkretisierungen gemacht, wäre das unglaublich kompliziert geworden. Die Leser hätten sich gefragt, worüber wir da eigentlich reden. Wir wollen die Leute aber zur Diskussion einladen: Was für Rechte braucht es für das digitale Zeitalter. Ist doch klar, dass im Anschluss noch viele Köche mitkochen werden.

Es gibt schon jetzt Kritiker, die scheinbar nicht mitkochen wollen. Die Charta „trieft vor sozialdemokratischen Ideen“, schreibt einer. Andere reden vom Projekt einer kleinen elitären Gruppe, das rechtlich nicht durchsetzbar sei.

Es ging nie um eine kleine elitäre Veranstaltung. Die Zeit-Stiftung hat im Nachklapp eines Gesprächs zwischen Martin Schulz und Frank Schirrmacher die Idee gehabt und breit aus unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen Gruppen eingeladen. Es kamen Leute aus der Politik, Wissenschaft, Literatur. Dazu Juristen, Philosophen, Techniker und Aktivisten aus verschiedensten Bereichen. Im Übrigen nahmen auch ganz unterschiedliche Parteien Teil. Die SPD ist mit einer Person vertreten gewesen. Es gab von mindestens zwei anderen Parteien mehr Teilnehmer, nämlich von den Grünen und den Liberalen.

Dennoch bleibt eure Europäische Menschenrechts-Charta ein Projekt, das nur von Deutschen gemacht wird.

Das ist absolut so. Die Zeit Stiftung hatte erst einmal in der deutschen Öffentlichkeit eingeladen. Es war auch zu Beginn nicht klar, dass das Ganze in Richtung einer EU-Charta gehen soll. Der Gedanke entstand erst in der Diskussion der Teilnehmer, die nur eine europaweite Lösung für sinnvoll halten. Natürlich wollen wir in einem nächsten Schritt alle einbeziehen.

Zurück zu den Inhalten. Ihr schreibt in Artikel 4 (3): „Eine anlasslose Überwachung findet nicht statt.“ Die Zeichen stehen überall in der EU gerade auf mehr statt weniger Überwachung. Warum sollten die Einzelstaaten da mitspielen?

Recht, und erst recht Primärrecht, werden für die Zukunft und nicht für die Gegenwart gemacht. Sonst müssten wir ja nur den Ist-Zustand abbilden. Nein, Recht soll Werte, ethische Grenzen und Normen festlegen. Und wir legen diese Norm eben so fest, damit überbordende Überwachungsmaßnahmen nicht mehr stattfinden können. Es muss verpflichtende Grenzsetzungen der Politik geben. Ich halte es für absurd, sich bei der Gestaltung von Recht und Politik an einem Ist-Zustand zu orientieren, bei dem jeder Geheimdienst macht, was er will.

Europas Politiker werden so ein Recht bei der derzeitigen Terrorangst wohl kaum ohne weiteres einbauen.

Doch, davon bin ich überzeugt. Eine große Mehrheit der Menschen findet, dass trotz internationaler Bedrohungen und trotz asymmetrischer Zustände keine anlasslose Überwachung stattfinden darf. Sie fragen sich, wofür wir eigentlich Behörden schaffen: Weil wir Sicherheit für eine offene Gesellschaft wollen, die auf europäischen freien Werten basiert.

Zu so einer offenen Gesellschaft gehört auch die Meinungsfreiheit. „Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern“, steht in Artikel 5 eurer Charta, und gleich danach: „Ein pluraler öffentlicher Diskursraum ist sicherzustellen.“ Wie passt das zusammen?

Wir wollen verhindern, dass Menschen mit Hatespeech konfrontiert werden, wo ist der Widerspruch?

Die Plattformen sollen Hatespeech „verhindern“, also im Vorhinein bestimmen, was gepostet werden darf und was nicht. Das könnte doch schnell Willkür und Zensur bedeuten.

Wir machen doch nur eine grundsätzliche Wertaussage. Wir sagen nichts über den Maßstab und die Umsetzungsmöglichkeiten. Außerdem haben wir auch formuliert, dass die unterschiedlichen Rechte in Einklang miteinander gebracht werden müssen. Das gilt natürlich auch bei Hatespeech, wenn das Recht der Meinungsfreiheit mit sich selbst kollidiert. Das sind aber die gleichen Probleme, die auch das Grundgesetz kennt.

Dennoch verpflichtet ihr private Unternehmen, staatliches Recht durchzusetzen.

Überall da, wo nicht mehr die staatliche Hoheitsmacht den öffentlichen Raum regelt, sondern wo private Anbieter unser Alltagsleben bestimmen, müssen diese in die Pflicht genommen werden. Das heißt ja nicht, dass in jeder Situation nun immer private Dienste verantwortlich sind.

Wäre nicht ein weiterer Artikel gut gewesen, der diese Verantwortung genau regelt? Wann und wie genau Facebook in Zukunft zum Beispiel Postings filtern soll?

Das ist nicht die Aufgabe des Primärrechts, übrigens auch nicht im Grundgesetz. Noch einmal: Wir legen grundsätzliche Rechte und Prinzipien fest und der Gesetzgeber muss diese Rechte dann in Einklang miteinander bringen. Er muss dafür sorgen, dass Rechtssicherheit für alle Seiten herrscht.

Genau wie im bisherigen Staatsrecht muss also auch das digitale Recht erst langfristig durch Gerichte und Gesetze konkretisiert werden.

Natürlich. Wir Initiatoren wissen schon, dass wir die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen haben. Diese Gruppe wollte jetzt einfach mal Nägel mit Köpfen machen und einen Entwurf vorlegen. Die Leute sollen darauf aufbauend eigene Vorstellungen formulieren und nicht mehr so im Vagen bleiben. Diese Debatte wollten wir führen.

Dieser Artikel erschien zuerst bei Wired.de.