Einkommensteuererklärung 2011 bis zum 31.12.2015 einreichen | felix1.de

Abgabefrist für Antragsveranlager

Antragsveranlager sind alle, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben können. Die Abgabefrist beträgt 4 Jahre: Bis zum 31.12.2015 kann also die Einkommensteuererklärung 2011 noch eingereicht werden. Wichtig: Die Steuererklärung muss spätestens Silvester beim Finanzamt eingegangen sein.

Im felix1.de-Blogbeitrag „Abgabefrist der Einkommensteuererklärung 2011 endet am 31.12.2015“ finden Sie Informationen, wer freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben kann.

Steuererklärung freiwillig abgeben

Wer freiwillig seine Einkommensteuererklärung abgibt, braucht eine Steuernachzahlung nicht zu fürchten. Grund: Er kann seine Steuererklärung auch noch zurücknehmen, wenn das Finanzamt unerwartet eine Steuernachzahlung verlangt. In der Regel wird aber Ihre Lohnsteuervorauszahlung auch ausreichen.

Mit einer Steuerrückzahlung können allerdings viele Arbeitnehmer rechnen. Denn Sonderausgaben oder Handwerkerrechnungen hat fast jeder Arbeitnehmer. Auch hohe Werbungskosten können zu einer Steuererstattung führen.

Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind die Ausgaben, die ein Arbeitnehmer hat, damit er seine Arbeit ausführen kann. Die Kosten müssen aber über 1.000 Euro liegen, damit sich die Werbungskosten überhaupt auswirken (Werbungskostenpauschbetrag). Allerdings ist es gar nicht so schwer, diese 1.000 Euro zu überschreiten. Wer zum Beispiel alle zwei Wochen Familienheimfahrten in seine 200 km vom Arbeitsort entfernte Heimatstadt hat, kann für 26 Wochen im Jahr 200 * 0,30 Euro, also insgesamt 1550 Euro allein wegen der doppelten Haushaltsführung geltend machen.

Wer nicht über den Pauschbetrag kommt, hat noch weitere Möglichkeiten in den Genuss einer Steuerrückzahlung zu kommen. Neben den Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen wirken sich Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen aus. Weitere Informationen dazu finden Sie ebenfalls im felix1.de-Blogbeitrag.

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