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Gericht verhängt einstweilige Verfügung gegen Ralf Dümmel und Parodont

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Werbeversprechen verboten

Gericht verhängt einstweilige Verfügung gegen Ralf Dümmel und Parodont

Newsartikel. Ihr Gel heile Parodontose, behaupteten die Parodont-Gründer in der Vox-Show „Die Höhle der Löwen“. Zu Unrecht, urteilt nun ein Gericht und verbietet Werbeaussagen.
10. November 2017 | Michel Penke
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Parodont-Gründer Ismail und Hüsnü Özkanli

Es sei ein „altägyptisches Heilmittel“, das bei Parodontose Zahnfleischtaschen schließe und das Zahnfleisch wieder anhefte. Das einzige seiner Art. Weltweit. So pitchten Mitte September die Gründer Ismail und Hüsnü Özkanli in der Vox-Show „Die Höhle der Löwen“ ihr Zahnfleischgel – und hatten prompt Erfolg: Die Investoren Ralf Dümmel und Carsten Maschmeyer investierten freudig 100.000 Euro in das Startup und brachten das Produkt zum Beispiel bei dm und Rossmann groß raus. Zwei Tage nach Ausstrahlung war das Gel ausverkauft. Nach Angaben von DS Produkte gingen mehr als 570.000 Stück im Wert von vier Millionen Euro in diesem Zeitraum über die Ladentheke.

Doch mit den vollmundigen Werbeversprechen der Wunder-Tube ist nun erst einmal Schluss. Per einstweiliger Verfügung untersagte das Hamburger Landgericht am vergangenen Mittwoch der Firma DS Produkte, die das Gel für Investor Dümmel vertreibt, die wichtigsten Werbeaussagen, mit denen die Vorzüge von Parodont in der Sendung angepriesen wurden. 

„Viele kamen und wollten die Wundercrème haben“

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Nach Informationen von Gründerszene ist der Apotheker Christian Kraus aus Pforzheim gegen Dümmels Unternehmen vorgegangen. Das erste Mal habe er von Parodont in der Vox-Show gehört, erzählt Kraus. „Als Apotheker wird man da natürlich hellhörig, wenn es um Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetika geht.“ Was er im TV gesehen habe, habe ihn aufhorchen lassen: „Es sind in der Sendung so einige Aussagen gefallen, bei denen ich mir gesagt habe: Moment mal, das kann so nicht sein.“ Auch bei ihm hätten nach der Show viele Kunden in der Apotheke gestanden: „Viele kamen an und wollten diese Wundercrème haben.“

Tatsächlich preisen die Parodont-Gründer in der Show die heilende Wirkung des auf Schwarzkümmelöl basierenden Gels euphorisch als weltweit einzigartigen „Kleber für Parodontose“ an. „Als Apotheker habe ich mich damals schon darüber geärgert“, sagt Kraus heute.

Heilt das Mittel? Oder pflegt es nur?

Das Problem: Wenn ein Mittel tatsächlich eine solche heilende Wirkung hat, braucht es in Deutschland eine Medikamentenzulassung. Die hat Parodont nicht. DS Produkte vertreibt Parodont deswegen als sogenanntes Kosmetikum. Doch die Werbeversprechen gehen nach Meinung von Apotheker Christian Kraus deutlich über das Erlaubte hinaus. „Sie dürfen bei Kosmetika keine pharmakologische Wirkung bewerben. Sie dürfen nicht sagen, es helfe gegen Krankheiten“, kritisiert Kraus‘ Anwalt gegenüber Gründerszene. Kosmetika dienen – anders als Medikamente – lediglich dazu, den Körper zu reinigen, zu parfümieren, sein Aussehen zu verändern, ihn zu schützen oder den Körpergeruch zu beeinflussen. Eine heilende Wirkung darf bei ihnen nicht beworben werden.

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Hinter den Kulissen: FitTaste bei Die Höhle der Löwen

Bei der Dümmel-Firma DS Produkte sieht man das anders: „Es gibt weder gegen das Produkt, noch gegen Gebrauchsanleitung oder Verpackungen, oder werbliche Aussagen, gerichtliche Beanstandungen“, sagte Sprecherin Sanja Stankovic gegenüber Gründerszene. „Deshalb distanziert sich DS Produkte weder vom Produkt Parodont-Gel noch von Dr. Özkanli.“ Parodont sei ein kosmetisches Mittel, das vom TÜV Rheinland geprüft und ordnungsgemäß angemeldet worden sei. DS Produkte verweist zudem auf zwei noch unveröffentlichte Studien „mit sehr positivem Ergebnis“. Darin werde Parodont eine „antibakterielle Wirkung“ nachgewiesen, ausgewachsene Bakterienfilme würden jedoch nicht beeinträchtigt. Eine andere Studie bescheinige einen signifikanten Rückgang von Zahnfleischblutungen.

Bild: Vox / MG RTL D / Frank Hempel
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