Entspannt in den Mai

Am 31.5.2015 muss die Steuererklärung für 2014 beim Finanzamt sein. Wer den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht, weil er bis oben hin voll mit Arbeit ist, mag daran gar nicht denken. Aber es gibt einen Weg, wie Sie sich zumindest das Thema Steuererklärung vom Hals schaffen können, um dem Mai in dieser Hinsicht entspannt entgegensehen zu können: Die Fristverlängerung.

Was ist dafür zu tun? Unter Angabe eines triftigen Grundes kann beim Finanzamt eine Verlängerung beantragt werden. Dazu genügt ein formloses Anschreiben, das per Fax an das zuständige Finanzamt übermittelt wird. Als Gründe können beispielsweise fehlende Unterlagen, längere Krankheitsphasen oder Auslandsaufenthalte angegeben werden. Das Anschreiben sollte neben dem Grund für die Verlängerung auch Namen, Steuernummer bzw. Identifikationsnummer und das zuständige Finanzamt enthalten.

Wer nicht nur die Frist verschieben, sondern sich auch in den Folgemonaten möglichst wenig mit der Steuer beschäftigen will, für den geht es noch einfacher: Er kann die Steuererklärung seinem Steuerberater überlassen. In diesem Fall ist bis Ende 2015 Zeit. Unser Tipp: Holen Sie sich Hilfe bei einem felix1.de-Steuerberater und genießen Sie im Mai lieber den Frühling.

 

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