Facebook will, dass sich die Nutzer mit ihren echten Namen zeigen. Das schaffe Transparenz, so das Argument, und es werde schwieriger für Trolle, sich auf dem Netzwerk zu tummeln. Wie es eine Sprecherin nun gegenüber Reuters formulierte: „Die Nutzung von Klarnamen schützt Nutzer, indem sie wissen, mit wem sie verkehren“. Es sei eines der wichtigsten Geschäftsprinzipien des sozialen Netzwerks.

Nun hält der Hamburger Datenschutz-Beauftragte Johannes Caspar dagegen: Auch Pseudonyme müssen erlaubt sein. Und er stellt sich mit einer Anordnung gegen das Netzwerk, wie Reuters weiter berichtet. Auch in den USA hatte es in den vergangenen Monaten Ärger mit den Klarnamen gegeben – und Facebook lockerte seine Regeln. Seitdem sind auch Spitznamen erlaubt.

Auslöser für den Vorstoß aus Hamburg war der aktuelle Fall einer deutschen Nutzerin, die unter einem Pseudonym bei Facebook angemeldet war. Weil sie keine beruflichen Nachrichten auf Facebook bekommen wolle, habe die Frau erklärt. Da der Dienst allerdings auf Klarnamen besteht, hatte Facebook ihr Konto gesperrt. Um es wieder zu aktivieren zu können verlangte das Unternehmen einen amtlichen Ausweis und stellte das Profil auf den echten Namen der Frau um.

Das alles hält Caspar für unzulässig. Und er ordnete an, dass Facebook diese Schritte rückgängig machen und das Profil der Nutzerin in alter Form sofort wieder freischalten müsse. Denn: Laut dem deutschen Telemediengesetz muss es möglich sein, Dienste auch anonym oder mit Kunstnamen zu benutzen.

Facebook widerspricht. Man habe den Echtnamen-Zwang mehrfach prüfen lassen. Und überhaupt: Facebooks europäischer Sitz ist in Dublin, also müsse auch irische Rechtssprechung gelten. Diese Konstruktion hatte in der Vergangenheit schon öfter für Grummeln unter deutschen Datenschützen gesorgt – sie macht es ihnen im Zweifelsfall schwer, gegen Facebook vorzugehen.

In Hamburg hatte man dahingehend zuletzt auf die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshof zu Google verwiesen. Nach dieser gelte auch für US-Internetkonzerne nationales Recht: Facebook sei mit seiner Niederlassung in Hamburg wirtschaftlich in Deutschland tätig. Danach gelte: „Wer auf unserem Spielfeld steht, muss sich auch an unsere Regeln halten“, lässt sich Caspar gegenüber dem Nachrichtendienst zitieren.

Man darf also erwarten, dass sich das Netzwerk gegen das Vorgehen des Hamburger Datenschützers stellen wird. Eine Rechtsgrundlage gibt es: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hatte im Jahr 2013 eine Klage gegen die Klarnamen-Pflicht abgewiesen.

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