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Abseits des operativen Geschäfts

Ich habe endlich den Partner mit an Bord, der an meine Ideen glaubt und mit eigenem Kapital mit ins Risiko geht – denkt der Jungunternehmer. Doch wie geht es im Anschluss daran weiter? In seiner Gründerszene-Kolumne gibt Olaf Jacobi, Partner beim Münchner Venture-Capital-Investor Target Partners (www.targetpartners.de) einen Einblick, wie Venture-Capital-Investoren vom Zeitpunkt, an dem die Finanzierungsrunde abgeschlossen ist, bis hin zum Exit, helfen können. In dem ersten Beitrag ging es um die Hilfestellung, die ein Venture-Capitalist im Bereich Networking, Coaching und Teambuilding leisten kann. Die heutige Kolumne beschäftigt sich mit der Fragestellung, wie ein Venture-Capital-Investor bei der Arbeit im Aufsichtsrat beziehungsweise Beirat mit Rat und Tat zur Seiten stehen kann.

Der Venture-Capital-Investor hat regelmäßig einen Sitz im Beirat (bei einer GmbH), im Aufsichtsrat (bei einer AG) oder im Board of Directors (bei einer US Inc.). In dieser Rolle unterstützt er das Gründer- und Managementteam. Der Aufsichtsrat beziehungsweise Beirat verfügt außerdem über ein paar lenkende und entscheidende Rechte. So genehmigt dieser häufig Entscheidungen über etwa Investitionen, Personaleinstellungen und Kapitalmaßnahmen. Ebenso diskutiert und verabschiedete der Beirat oder Aufsichtsrat das jährliche Budget. Diese Organe arbeiten und wirken nicht aktiv im operativen Geschäft. Sie haben vielmehr die Aufgabe, dem Management mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und weittragende Entscheidungen seitens des Managements zu überprüfen sowie zu genehmigen.

Der Aufsichtsrat und Beirat sollte dem Management einige nicht operative Aufgaben abnehmen – beziehungsweise aktiv dabei unterstützen.

Darunter fallen:

  • Networking
  • Controlling
  • Fundraising im Hinblick auf weitere Finanzierungsrunden
  • M&A-Gespräche bei Exit-Verhandlungen
  • M&A-Gespräche bei möglichen eigenen Akquisitionen
  • Werben von hochkarätigen Leuten
  • Strategie-Workshops und -Entscheidungen

Ein guter Aufsichtsrat beziehungsweise Beirat kann unterscheiden

In den Startups, die ich begleitet habe, fand ich beides: sehr gut besetzte und weniger gut besetze Beiräte, Aufsichtsräte und Boards of Directors. Die eher Schwachen können ein Startup lähmen und sind zum Teil kontraproduktiv für das junge Unternehmen sowie das Management. Als Startup sollte man aufpassen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats der eigenen Geschwindigkeit folgen und sich den zum Teil schnell ändernden Marktgegebenheiten gedanklich anpassen.

Daher mein dringender Tipp den Bei- oder Aufsichtsrat mit Leuten zu bestücken, die aktiv oder aktiv geblieben sind – auch wenn sie selbst nicht mehr operativ tätig sind. Nehmen Sie Leute, die Sie kennen beziehungsweise deren Referenzen für diese Position hervorragend sind. Manager mit Industrieerfahrung und einem großen und – wichtig – aktiven Netzwerk. Aus meiner Erfahrung eignen sich Berater, Steuerberater oder Anwälte nur in Ausnahmefällen.

In dem kommenden Beitrag der Kolumnenreihe beleuchte ich, wie ein Venture-Capitalist den Jungunternehmer bei weiteren Finanzierungsrunden unterstützt.

Bild: Rainer Sturm  / pixelio.de