Flüge Fluege

Flüge.de vs. Fluege.de

Ein schöner, wenngleich auch etwas seltsam klingender Begriff ist der des Umlauts. Er hört sich an, als wäre da ein Klang, der biege sich aber um den eigentlichen Kern herum, als hätte er keine echte Funktion. Aber vielleicht ist das einfach zu wortgrüblerisch nachgedacht, man neigt ja manchmal zum Überinterpretieren. Also bitte: Umlaute sind in der deutschen Sprache ein „fact of life“, wie Amerikaner oder Briten gerne sagen – die übrigens ein Ä als „A-Umlaut“ bezeichnen, weil sie den Laut selbst nicht über ihre Lippen bekommen.

Vielleicht liegt es auch an den angelsächsischen Sprachgewohnheiten, dass sich Internet-Erfinder Tim Berners-Lee, ein damals in der Schweiz lebender Brite, keine allzu großen Gedanken darüber gemacht hat, ob auch Umlaute in Internet-Adressen möglich sein sollten. Bis vor Kurzem waren sie das auch nicht. Dann hat man in Deutschland – im Sinne jenes „fact of life“, beschlossen, Ä, Ö, Ü und später dann auch das Eszett in hiesigen Domains zuzulassen. Es freut sich der Spätzleclub um die Ecke oder die Stadt Müllheim in Südbaden. Gründerszene.de funktioniert übrigens auch.

Allerdings wird mitunter auch gestritten über Umlaute, selbst den Bundesgerichtshof beschäftigen sie. Der hat jüngst bestätigt: Der Leipziger Portalbetreiber Unister als Betreiber der Domain www.fluege.de, hat kein juristisches Anrecht auf die Domain www.flüge.de. Eine entsprechende Klage hatte das Oberlandesgericht Dresden bereits im März 2014 abgewiesen.

Die Domain, jene mit „ü“, habe beschreibenden Charakter, sagen die Richter unter anderem, sie könne also kein Markenzeichen sein. In der Folge bestehe auch kein Anspruch. Damit bleiben Flüge.de und Fluege.de unterschiedliche Internet-Adressen, sie führen auch künftig zu unterschiedlichen Webseiten. Und dem Umlaut kommt damit im Internet ganz unverhofft eine sogar höchst-richterlich bestätigte Funktion zu. Auch wenn das die Wortgrübler nur noch mehr verwirren dürfte.

Bild: © panthermedia.net / Ulrich Münster