Fördermittel beantragen Tipps

Produktdschungel

In der Finanzierungspraxis von Startups sind öffentliche Fördermittel oft nicht wirklich relevant, beim Entwurf eines strategischen Finanzierungskonzepts spielen sie praktisch häufig keine oder nur eine untergeordnete Rolle. Ob dies der Bedeutung und den Chancen entspricht, die öffentliche Fördermittel für (regelmäßig eigenkapitalschwache) Startups bieten, muss jeder Gründer für sich entscheiden.

Viele Gründer recherchieren zwar aus dem großen Angebot öffentlicher Fördermittel (zum Beispiel über den Produktfinder der KfW, welche bundesweiten und lokalen Programme es gibt. Von Zuschüssen oder staatlichem Beteiligungskapital über öffentliche Darlehen bis hin zu Bürgschaften stehen etwa bei der KfW oder in den Ländern (zum Beispiel bei der Investitionsbank Berlin (IBB)) verschiedenste Programme bereit. Insbesondere neuere Programme wie der Investitionszuschuss Wagniskapital bieten Startups beziehungsweise ihren Investoren wertvolle Förderleistungen.

Öffentliche Fördermittel nur zweite Wahl?

Die meisten Gründer lassen es bei einer Recherche jedoch oftmals bewenden – gewissermaßen in der Hoffnung, auf öffentliche Fördermittel wenn überhaupt erst dann zurückgreifen zu müssen, wenn andere „attraktivere“ Finanzierungsquellen (Innenfinanzierung aus dem Cashflow, Business Angel oder VC-Investment) nicht beziehungsweise nicht schnell genug den gewünschten Finanzierungserfolg bringen. Öffentliche Fördermittel sind daher in der Wahrnehmung der Gründer – wohl auch aufgrund des befürchteten bürokratischen Aufwands – eine Finanzierungsquelle „zweiter Wahl“.

Möglichkeiten offenhalten

Um sich den Weg zu öffentlichen Fördermitteln aber nicht nur für die Gründung des Startups selbst, sondern auch für spätere Unternehmensphasen offen zu halten, sollten die Gründer folgende Punkte bereits vorab im Hinterkopf behalten:

1. Erst Bewilligung abwarten

Die wichtigste Voraussetzung zur Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel ist, dass der Zeitpunkt der Antragstellung vor dem Beginn des jeweiligen Vorhabens liegt. Im Rahmen von Beteiligungs- oder Investitionsförderungen bedeutet dies somit, dass der Antrag stets vor Abschluss des Beteiligungsvertrages mit einem Investor gestellt werden muss.

2. Jedes Projekt wird nur einmal gefördert

Ferner gilt, dass ein konkretes unternehmerisches Projekt immer nur einmal gefördert werden kann. Allerdings ist es möglich, das Gründungsvorhaben des Startups in verschiedene Projekte zu unterteilen und damit auch gegebenenfalls diverse Förderprogramme kumuliert zu nutzen. Eine geschickte und kreative konzeptionelle Gestaltung kann hier die Förderfähigkeit eines Gesamtprojektes retten.

3. „Beteiligungs-UG“ als Ausschlusskriterium

Für alle Fördermittel ist grundsätzliche Voraussetzung, dass sich das zu fördernde Unternehmen nicht im Mehrheitsbesitz einer anderen Kapitalgesellschaft befindet. Bereits im Rahmen der Gründung sollten sich Startups ihre Förderfähigkeit für öffentliche Mittel also bei der Ausgestaltung ihrer gesellschaftsrechtlichen Strukturen nicht verbauen. In der Praxis häufig nachgefragte Gestaltungen, in denen etwa das Startup seinerseits aus steuerlichen Gründen von einer den Gründern zuzurechnenden vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft („Beteiligungsvehikel“) gehalten wird, machen das Startup in aller Regel ausnahmslos förderunfähig.

4. Förderrichtlinien beachten

In jedem Fall müssen die Förderrichtlinien detailliert studiert werden. Die jeweilige Projektbeschreibung, die Planung von Personal, Zeit und sonstigen Meilensteinen muss exakt den Vorgaben der geltenden Förderrichtlinie entsprechen. Anders als beim Verhandeln mit einem privaten Investor besteht bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel insoweit auch kein Verhandlungsspielraum, von den Vorgaben der Richtlinie auch nur ansatzweise abzuweichen. Ebenso führen formelle Fehler meistens zum sofortigen Ausschluss.

5. Guten Kontakt zur klassischen Geschäftsbank halten

Nahezu alle (für Startups relevante) Förderdarlehen werden nicht direkt mit dem Antragsteller, sondern über die jeweilige Hausbank abgewickelt. Die Kooperation zwischen dem Antragsteller und der für die Bank zuständigen Person ist somit wichtig. Es gilt, die Bank von der Umsetzbarkeit und Rentabilität des Unternehmenskonzeptes zu überzeugen, damit diese eine Antragstellung beim Fördermittelgeber (zum Beispiel KfW) überhaupt erst veranlasst. Insoweit ist gleichermaßen wie bei Verhandlungen mit einem privaten Investor eine gute Chemie zwischen den Beteiligten im wahrsten Sinne des Wortes durchaus „förderlich“.

Bild: vipdesignusa / PantherMedia