schadenfall freiberufler

Plötzlich geht alles schief

Ob ausgefeiltes Testmanagement, dreifaches Backup oder detailliertes Pflichtenheft – auch die sorgfältigste Arbeitsweise im Projekt schützt Freiberufler und Startups vor Schäden nicht. Ganz zu schweigen von Haftungsrisiken auf „Nebenschauplätzen“, die nur noch entfernt mit der eigenen beruflichen Tätigkeit zu tun haben: So sind es längst nicht mehr „klassische“ berufliche Fehler, die für Schäden sorgen. Auch die eigene Online-Vermarktung im (Social) Web birgt rechtliche Stolperfallen, die sich zum teuren Bumerang entwickeln können – gerade für Startups aus dem E-Business-Bereich ein ernstes Thema. Eine Erfahrung, wie sie 2012 einige IT-Selbständige machen mussten…

Geschützter Schmetterling: Logo verletzt Bildrechte

Nicht nur die Verwendung geschützter „Brands“, auch das Nutzen eingetragener Logos und Symbole, kann rechtliche Konsequenzen haben. Das musste ein Freelancer feststellen, der mit seinem kreativ gestalteten Logo in Form eines Schmetterlings potenzielle Auftraggeber auf sich aufmerksam machen wollte.

Aufmerksamkeit wurde ihm auch zuteil – allerdings anders, als erhofft: Weil sich ein anderes Unternehmen aus dem gleichen Tätigkeitsbereich das stilisierte Motiv als Bildmarke hatte schützen lassen, flatterte ihm eine kostspielige Abmahnung ins Haus. Sein Fall zeigt, wie schnell die Falle „Rechtsverletzung“ zuschnappen kann – vor allem im Zusammenhang mit der Verwendung stilisierter Motive beziehungsweise Symbolen, von denen keine unbegrenzte Anzahl existiert.

Xing-Profil mit Projektinterna: Schutzklausel-Verstoß

Die eigenen Skills im Internet offensiv und viral zu vermarkten, diese Möglichkeit nutzen mittlerweile viele Freelancer und Startups. Schließlich gilt es, sich mit optimierten Profilen im Wettbewerb abzuheben. Doch zu viel Information kann auch zu viel des Guten sein, wie diese Dienstleister erfahren mussten:

Auf Ihrem Xing-Profil konnten Interessenten sich nicht nur ein Bild über deren Arbeiten machen, sondern auch wichtige Interna über eines ihrer Projekte erfahren. Ein heikles Thema, da es sich dabei um Verschlüsselungs- und Kommunikationstechnologien für einen Kunden aus der Rüstungsindustrie handelte.

Rechtlich verstießen die Dienstleister damit klar gegen vertraglich vereinbarte Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsverpflichtungen. Zwar kamen sie nochmal mit einem blauen Auge davon, weil kein Schadensersatz gefordert wurde – dennoch kostete es einige Mühe (und strenge vertragliche Vereinbarungen), das Vertrauensverhältnis zum Auftraggeber wieder zu kitten.

Parfüm zum Dumping-Preis: Preisliste falsch importiert

Nicht nur die eigene Präsenz im (Social) Web brachte Selbständige haftungstechnisch in die Bredouille, auch von „klassischen“ Schadenfällen aus ihrer beruflichen Tätigkeit blieben sie nicht verschont. In diesem Fall machte die Routine einem Webworker einen Strich durch die Rechnung: Wie gewohnt hatte er Preise aus einer Liste in einen Online-Shop importiert, dabei jedoch nicht bedacht, dass sich deren Format geändert hatte.

Er importierte die falschen Spalte aus der Preisliste und im Internet gab es plötzlich Parfüm zum Dumpingpreis. Ein Fehler, den die kaufwilligen Kunden schnell bemerkten, die Verantwortlichen allerdings erst Tage später. Ein Zeitpunkt, zu dem die meisten Bestellungen bereits ausgeliefert worden waren. Ein Umsatz- und Gewinnausfall für den Online-Shop im vierstelligen Bereich.

Hinweis: Auch, wenn die Bestellungen storniert worden wären, hätte der Auftraggeber wegen des Fehlers des Webworkers ein Minusgeschäft gemacht.

Domainregistrierung: Freelancer in Haftung

Viele Selbständige haben sich auf Programmierung von Webseiten spezialisiert. So auch ein Freelancer, der zu diesem Zweck von einem internationalen Konzern beauftragt wurde. Bevor er jedoch mit der Programmierung beginnen konnte, war der Schaden schon passiert: Teil des Auftrags war es auch, die ausländische Domain für die Webseite zu reservieren.

Durch unglückliche Verkettungen war die als frei gekennzeichnete Domain später allerdings doch nicht mehr zu haben. Pech für den Freiberufler: Er hatte dem Konzern in der Zwischenzeit bereits grünes Licht gegeben. Und bevor klar war, dass die anvisierte Domain nicht genutzt werden konnte, hatte der bereits Pressematerial mit Adresse der neuen Webseite drucken und verteilen lassen. Ein Schaden von 5.000 mal fehlerhaft bedrucktem Marketing-Material – der allerdings noch viel höher hätte ausfallen können, hätte der Industrie-Konzern neben seinem finanziellen Nachteil auch einen Imageschaden geltend gemacht…

Prävention durch Risikovermeidung

Von Rechtsverletzungen durch die eigene Präsenz im (Social) Web bis hin zu Schäden aus der „klassischen“ beruflichen Tätigkeit, wie Programmierfehlern oder Verstößen gegen Schutzklauseln: Im Freelancer-Business reicht es längst nicht mehr, jene Fehler auf dem Schirm zu haben, die sich aus der originären Tätigkeit ergeben können. Auch der „ungewöhnliche“ Fall muss mitgedacht werden, wie die Schadenfälle aus der Praxis zeigen. Information, Hintergrundwissen und Sorgfalt sind deshalb wichtige Werkzeuge, um berufliche Risiken präventiv zu vermindern und weitestgehend zu vermeiden.

Bild: Flickr / graeme1527