Dies berichtet aktuell die Wirtschaftswoche. Die Gesellschaft zur Verwaltung von Musik-Urheberrechten in Deutschland hatte das Videoportal zuvor abgemahnt und aufgefordert, den Hinweis auf die Gema bei gesperrten Musikvideos („Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die Gema die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat“) zu unterlassen. Beim Text handele es ich um „reine Stimmungsmache“, so Gema-Chef Harald Heker. Angeblich sperre YouTube mehr Videos, als die Gema fordere. Pro Musikvideoabruf verlangt die Gema nun 0,375 Cent.

In dem Streit geht es um 1.000 Lieder und einen Streitwert von 1,6 Millionen Euro. Knackpunkt sei die Mindestvergütung pro Klick. Seit 2009 gibt es kein Übereinkommen mehr zwischen den beiden Parteien.