Hacker Strafe EU-Gesetz

Härtere Strafen für Hacker

Das Europäische Parlament hat gestern eine Richtlinie zur Bekämpfung von Cyberattacken verabschiedet. Ihr zufolge drohen Hackern und Datendieben künftig härtere Strafen: Das Mindeststrafmaß wurde auf zwei Jahre Gefängnis festgesetzt, Botnets werden mit drei Jahren Gefängnis geahndet, Angriffe auf kritische Infrastrukturen wie Kraftwerke, Verkehrsnetze oder Regierungsnetzwerke sogar mit einer mindestens fünfjährigen Inhaftierung.

Darüber hinaus soll die Richtlinie auch eine verbesserte Kriminalitätsbekämpfung und Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten regeln. So müssen alle Mitgliedsstaaten künftig innerhalb von acht Stunden auf dringende Hilfegesuche zu Cyberangriffen antworten, um eine effektivere polizeiliche Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Die neue Richtlinie ist unter anderem ein Echo auf den momentan das Netz plakatierenden Prism-Skandal um geheimdienstliche Abhörprogramme der USA. Passend dazu geben heute auch die Initiativen Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN) und die DATEV den Leitfaden „Verschlüsselung von E-Mails“ heraus, welcher sich an kleine und mittelständische Unternehmen richtet. Erstellt wurde der Leitfaden im Rahmen des Projektes „Freie Berufe als Brückenbrauer für IT-Sicherheit“, welches durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert wird. Ein weiteres Angebot für KMU ist der kostenlose DsiN-Sicherheitscheck.

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