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Schon vor einem halben Jahr stand IDnow vor Gericht – gegen einen mächtigen Gegner. Die Deutsche Post warf dem Startup damals vor, seine Werbung sei „irreführend und wettbewerbswidrig“. Das junge Unternehmen ließ es auf das Verfahren ankommen und siegte.

Nun gelang IDnow der nächste Erfolg vor Gericht. Dieses Mal stritt man sich mit dem Wettbewerber WebID. Beide Unternehmen bieten einen Service für die Identifikation per Video an. So können Bankkunden beispielsweise ein Konto per Smartphone oder Computer eröffnen, früher war dies nur persönlich in der Filiale möglich. Banken, Kommunen oder Versicherungen zählen zu den Kunden der Startups.

Das Landgericht Düsseldorf urteilte am Donnerstag, dass der Berliner Anbieter WebID ein Patent des Münchner Konkurrenten verletzt. „WebID darf das nach dem Urteil angegriffene Video-Ident-Verfahren nach Vollstreckung des Urteils nicht mehr anbieten“, sagt IDnow-Mitgründer Sebastian Bärhold gegenüber Gründerszene. Bislang ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Die Konkurrenz will die Entscheidung des Gerichts allerdings nicht auf sich sitzen lassen: „Wir halten das Urteil für falsch“, sagt der WebID-Geschäftsführer Frank Jorga gegenüber Gründerszene. „Selbstverständlich“ werde man in Berufung gehen.

„Wir sind gespannt, wie sie es technisch lösen wollen“

Technisch geht es bei dem Patent unter anderem um den Datenaustausch zwischen dem Computer oder Smartphone des Kunden und dem Callcenter. Das Gerät des Kunden übermittelt beispielsweise Daten darüber, wie gut die Internetverbindung ist. Dementsprechend wird das Bild in einer besseren oder schlechteren Auflösung aufgebaut. Ein durchaus wichtiger Punkt: Denn die Bildverbindung muss gut sein, um eine reibungslose Identifikation möglich zu machen.

Laut WebID werde sich nach dem Urteil für die Kunden nichts ändern. Vorsorglich verwende das Unternehmen eine andere Technik, heißt es von Jorga. Gerade für die Entwicklung in der Zukunft sei dieser Datentransfer allerdings wichtig, so der WebID-Geschäftsführer. Aus diesem Grund gehe das Unternehmen auch in Berufung.

IDnow-Gründer Bärhold sagt dazu: „Wir sind gespannt, wie sie es technisch lösen wollen, ohne das Patent zu verletzen.“

Schnell können die Startups diesen Streit sicherlich nicht klären. Beide Unternehmen gehen davon aus, dass das Verfahren in der nächsten Instanz zwischen etwa einem Jahr und drei Jahren dauern wird. Das aber will WebID nicht untätig abwarten: Nach dem aktuellen Urteil hat das Unternehmen nach eigenen Angaben eine einstweilige Verfügung vor Gericht gegen IDnow beantragt, da das Unternehmen „unangemessen“ über das Urteil informiere. Das Gericht hat diese einstweilige Verfügung allerdings nach Gründerszene-Informationen abgelehnt.

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Bild: IDNow; Hinweis: Eine Info zur einstweiligen Verfügung wurde nachträglich ergänzt