Kapitalgesellschaften

Neuer Name, aktualisierte Richtlinien

Der „Investitionszuschuss Wagniskapital“ heißt fortan „Invest – Zuschuss für Wagniskapital“. Neben der Namensänderung hat das Bundeswirtschaftsministerium auch die Förderrichtlinien angepasst. Aus Investorensicht hat sich dabei vieles verbessert. Der Zuschuss wurde im Mai 2013 ins Leben gerufen und bietet Investoren einen Zuschuss von 20 Prozent auf ihr Startup-Investment. Die aktuellen Änderungen im Überblick.

Voraussetzungen für Unternehmen

  • Folgende Branchen gelten nun zusätzlich als innovativ und damit förderfähig: Herstellung von technischen Textilien, Oberflächenveredelung und Wärmebehandlung, Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien
  • Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten gelten fortan nicht mehr als innovativ und sind damit vom Zuschuss ausgeschlossen
  • Zusätzlich gelten Unternehmen als innovativ, die Inhaber eines Patents mit direktem Zusammenhang zum Geschäftszweck sind (maximal 15 Jahre alt) oder eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt erhalten haben (maximal zwei Jahre alt)
  • Unternehmen, deren Gründer mehr als 50 Prozent der Anteile über eine Beteiligungs-GmbH halten, sind nun ebenfalls förderfähig

Änderungen für Investoren

  • Fortan können zu einer Beteiligungs-GmbH bis zu vier Business Angels gehören (zuvor war nur eine Person pro Gesellschaft förderfähig), wenn ein Gesellschafter mindestens 50 Prozent der Anteile hält und jeder Gesellschafter die Richtlinien-Voraussetzungen eines Investors erfüllt
  • Beteiligungs-GmbHs können zukünftig auch die Geschäftszwecke „Beratung und Vermögensverwaltung“ besitzen (zuvor war lediglich „Eingehen, Halten und Veräußern“ als Geschäftszweck förderfähig)
Bild: 122645 (Toni Anett Kuchinke)