Die Bundesminister geben sich mal wieder als Startup-Versteher: „Die erfolgsversprechenden Startups sind klein und wachsen relativ langsam“, heißt es in einer aktuellen Kabinettsvorlage. Es fehle an Geld. Aus diesem Grund hat das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch ein Eckpunktepapier zum Wagniskapital beschlossen, das Gründerszene vorliegt.

Nach dem Willen der Minister-Runde sollen „innovative Unternehmen“ von einer Streubesitzbesteuerung ausgenommen werden: „Die Bundesregierung wird in jedem Fall sicherstellen, dass für die Finanzierung von jungen innovativen Unternehmen keine neuen Belastungen entstehen“, heißt es in dem Papier. Entsprechende Pläne für ein sogenanntes Anti-Angel-Gesetz hätten Business Angels steuerlich deutlich schlechter gestellt. Erst vor wenigen Tagen hatten deshalb mehr als 40 Szene-Köpfe in einem Brief an Kanzlerin Angela Merkel ihren Bedenken gegen das Gesetz Ausdruck verliehen. Auch Merkel zeigte sich am Wochenende einsichtig – mit drastischen Worten: Das Gesetz befinde sich „im Tötungsvorgang“.

Der Branchenverband Bitkom begrüßt diese Ergebnis: „Wenn die Bundesregierung hier Wort hält, wird eine völlig überflüssige und schädliche zusätzliche Besteuerung von Startups und Business Angels verhindert“, sagte Bitkom-Geschäftsleiter Niklas Veltkamp. Die Finanzierungslücke der Startups sei dadurch aber noch nicht gestopft.

Als konkrete Maßnahme will das Kabinett zudem das Förderprogramm INVEST ausweiten: „Auf Investitionen von Privatpersonen oder Kapitalgesellschaften in Wagniskapital von bis zu 500.000 Euro im Jahr wird in Zukunft ein Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der Investitionen und eine Erstattung der Steuer auf Veräußerungsgewinne gewährt“, heißt es in dem Papier. Dieser Zuschuss wird damit verdoppelt und auf Beteiligungsgesellschaften ausgeweitet.

Dem Branchenverband geht das nicht weit genug: Wenn Deutschland tatsächlich „eine neue Gründerzeit ausrufen will, dann sind die konkreten Vorschläge leider viel zu mutlos und greifen zu kurz“, sagt Veltkamp. Bund und Länder müssten die Eckpunkte schnell weiterentwickeln, damit das im Koalitionsvertrag angekündigte Venture-Capital-Gesetz noch in dieser Legislatur beschlossen werden könne.

Der Streit um die Besteuerung von Streubesitzanteilen dauert inzwischen seit drei Jahren an. Tagebuch eines Hin und Her:

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