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Tötungsvorgang beendet – Bundeskabinett beerdigt Anti-Angel-Gesetz

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Nach Merkel-Ansage

Tötungsvorgang beendet – Bundeskabinett beerdigt Anti-Angel-Gesetz

Newsartikel. Die Bundeskanzlerin hatte es am Wochenende angekündigt – jetzt hat ihr Kabinett entsprechend entschieden: Das umstrittene Anti-Angel-Gesetz wird nicht kommen.
16. September 2015 | Caspar Tobias Schlenk

Die Bundesminister geben sich mal wieder als Startup-Versteher: „Die erfolgsversprechenden Startups sind klein und wachsen relativ langsam“, heißt es in einer aktuellen Kabinettsvorlage. Es fehle an Geld. Aus diesem Grund hat das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch ein Eckpunktepapier zum Wagniskapital beschlossen, das Gründerszene vorliegt.

Nach dem Willen der Minister-Runde sollen „innovative Unternehmen“ von einer Streubesitzbesteuerung ausgenommen werden: „Die Bundesregierung wird in jedem Fall sicherstellen, dass für die Finanzierung von jungen innovativen Unternehmen keine neuen Belastungen entstehen“, heißt es in dem Papier. Entsprechende Pläne für ein sogenanntes Anti-Angel-Gesetz hätten Business Angels steuerlich deutlich schlechter gestellt. Erst vor wenigen Tagen hatten deshalb mehr als 40 Szene-Köpfe in einem Brief an Kanzlerin Angela Merkel ihren Bedenken gegen das Gesetz Ausdruck verliehen. Auch Merkel zeigte sich am Wochenende einsichtig – mit drastischen Worten: Das Gesetz befinde sich „im Tötungsvorgang“.

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Der Branchenverband Bitkom begrüßt diese Ergebnis: „Wenn die Bundesregierung hier Wort hält, wird eine völlig überflüssige und schädliche zusätzliche Besteuerung von Startups und Business Angels verhindert“, sagte Bitkom-Geschäftsleiter Niklas Veltkamp. Die Finanzierungslücke der Startups sei dadurch aber noch nicht gestopft.

Als konkrete Maßnahme will das Kabinett zudem das Förderprogramm INVEST ausweiten: „Auf Investitionen von Privatpersonen oder Kapitalgesellschaften in Wagniskapital von bis zu 500.000 Euro im Jahr wird in Zukunft ein Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der Investitionen und eine Erstattung der Steuer auf Veräußerungsgewinne gewährt“, heißt es in dem Papier. Dieser Zuschuss wird damit verdoppelt und auf Beteiligungsgesellschaften ausgeweitet.

Dem Branchenverband geht das nicht weit genug: Wenn Deutschland tatsächlich „eine neue Gründerzeit ausrufen will, dann sind die konkreten Vorschläge leider viel zu mutlos und greifen zu kurz“, sagt Veltkamp. Bund und Länder müssten die Eckpunkte schnell weiterentwickeln, damit das im Koalitionsvertrag angekündigte Venture-Capital-Gesetz noch in dieser Legislatur beschlossen werden könne.

Der Streit um die Besteuerung von Streubesitzanteilen dauert inzwischen seit drei Jahren an. Tagebuch eines Hin und Her:

    • Sommer 2012: In einer Empfehlung des Bundesrates zum Jahressteuergesetz 2013 wird die Investitionsaktivität von Business Angels berührt. Dem Ländervorschlag zufolge würden Streubesitzanteile fortan umfangreich besteuert. Im Gründerszene-Startup-Manifesto sprechen sich 1.600 Szene-Köpfe gegen das Vorhaben aus.
    • Oktober 2012: Bundeswirtschaftsminister Rösler nimmt das Startup-Manifesto entgegen und erklärt: „Es darf nicht zu einer ungerechtfertigten Belastung kommen.“
    • November 2012: Das Jahressteuergesetz scheitert im Bundesrat. Hinsichtlich der Besteuerung von Streubesitzanteilen wird der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern angefragt.
    • Februar 2013: Das Ergebnis des Ausschusses: Veräußerungsgewinne aus Unternehmensanteilen von weniger als zehn Prozent sollen vorerst steuerfrei bleiben, Streubesitzdividenden hingegen werden besteuert. Knackpunkt: Die Bundesregierung will im Zusammenhang mit der grundlegenden Reform der Investmentbesteuerung die künftige steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz erneut ergebnisoffen (!) aufgreifen und die notwendigen Folgerungen ziehen.
    • November 2013: Von der Entrüstung in der Startup-Szene scheint bei der SPD nicht viel hängen geblieben zu sein. Eine Arbeitsgruppe will erneut Veräußerungsgewinne aus Streubesitz besteuern. Es bleibt bei der bestehenden Regelung.
    • Oktober 2014: Während Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) einen 500-Millionen-Fonds für Startup-Investments in Aussicht stellt und damit ein positives Signal für die Szene setzt, bringt der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) die Versteuerung von Gewinnen aus Angel-Investments erneut auf den Tisch. HTGF-Investor Jan Sessenhausen wehrt sich in einem offenen Brief: „Die Diskussion um ein ,Anti-Angel-Gesetz’ hat schon genug Schaden angerichtet.“

Bild: © Deutsche Messe AG

Caspar Tobias Schlenk

Caspar Tobias Schlenk ist verantwortlicher Redakteur bei Gründerszene. Seine journalistische Ausbildung hat er an der Kölner Journalistenschule absolviert. In dieser Zeit machte er Praktika bei DER ZEIT, der Süddeutschen Zeitung, der tageszeitung, der Deutschen Presse-Agentur und in der Pressestelle des BITKOM. An der Universität zu Köln studierte er Volkswirtschaftslehre.

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