KMU-Patentaktion

Schutzrechte sichern Wettbewerbsvorteile

Schutzrechte stellen einen erheblichen Wert für ein Unternehmen dar und sichern Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkurrenz. Unbestritten ist, dass innovatives Denken der Grundstein für den Erfolg eines Startup-Unternehmens ist. Dabei ist es wichtig, dass die Erfindungen auch entsprechend durch eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung geschützt werden.

Aber wer kann sich das schon leisten? Ein Schutzrecht kann schnell mit mehreren Tausend Euro zu Buche schlagen. Daher verzichten gerade Startups auf den Schutz ihres geistigen Eigentums. Mit der KMU-Patentaktion greift das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aufstrebenden Startup-Unternehmen bei ihren Schutzrechtsanmeldungen nun finanziell unter die Arme.

Was kann geschützt werden?

Generell können durch ein Patent nur technische Erfindungen und Verfahren geschützt werden. Es gibt drei Schutzvoraussetzungen für ein Patent. Die Erfindung muss neu sein, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sein. Keinesfalls darf daher die Erfindung vor der Anmeldung veröffentlicht werden. Sie muss geheim bleiben, bis die Anmeldung beim Patentamt erfolgt ist.

Die schnellere und günstigere Lösung für den Schutz der Erfindung ist die Anmeldung durch ein Gebrauchsmuster, oder auch „kleines Patent“ genannt. Anders als beim Patent können durch ein Gebrauchsmuster keine Verfahren geschützt werden. Die Schutzvoraussetzungen sind die jedoch die gleichen.

Was wird durch die KMU-Patentaktion bezuschusst?

Die KMU-Patentaktion des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie richtet sich ausdrücklich an Patent-Neulinge. Also kleine und mittelständische Unternehmen, aber vor allem auch Startups, die bisher noch kein Patent angemeldet haben. Über einen Zeitraum von 18 Monaten wird der Erstanmelder unterstützt und begleitet. Alle Kosten, die dem Anmelder in dieser Zeit durch sein Patent entstehen, werden von der KMU-Patentaktion bezuschusst – und das nicht zu knapp. Über die Hälfte der anfallenden Gebühren werden dem Patentanmelder erstattet.

Der richtige „Fahrplan“

Nach Beantragen der Förderung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird mit dem Antragsteller ein sogenannter „Fahrplan“ für sein Patent erarbeitet. Die einzelnen Verfahrensschritte – woran sich der Antragssteller übrigens streng halten muss – helfen durch das gesamte Verfahren. Ein erster Teilbereich des Fahrplans ist die professionelle Neuheitsrecherche nach bereits existierendem Stand der Technik.

Nach einer positiv ausgefallenen Recherche und einer bestandenen Kosten-Nutzen-Analyse steht der Anmeldung durch einen Patentanwalt nichts mehr im Wege. Neben der erfolgreichen Umsetzung einer Schutzrechtsanmeldung wird ebenso die wirtschaftliche Verwertung der Erfindung gefördert.

Die Erfolgsquote ist hoch

Die KMU-Patentaktion kann bereits eine Reihe von Erfolgsgeschichten vorweisen.

Mit einer Erteilungsquote von über 80 Prozent liegen die vom Bundesministerium geförderten Patentanmeldungen deutlich über der durchschnittlichen Quote des Deutschen Patent- und Markenamtes. Dies ist ein Indiz dafür, dass die Qualität dieser Anmeldung überdurchschnittlich hoch ist. Um diese Qualität zu erreichen, gibt es die Fördervoraussetzung, dass die jeweiligen Patentanmeldungen durch Patentanwälte verfasst werden. Der Patentanwalt ist dabei frei wählbar.

Deutsche Qualitätsprodukte sind weltweit auf dem Vormarsch. Daher ist es gerade auch für Startups unerlässlich, ihre Ergebnisse aus Entwicklung und Forschung vor Nachahmern schützen zu lassen. Das innovative Denken ist groß! Nahezu die Hälfte der Teilnehmer hat nach Ablauf der Förderung bereits mindestens ein weiteres Schutzrecht angemeldet.

Bild: Rainer Sturm  / pixelio.de