Koalitionsvertrag

Mit einer One-Stop-Agency zum 72-Stunden-Startup

Das Thema Startups scheint engdültig in der Politik angekommen. Im jüngsten Entwurf des Koalitionsvertrags, der Gründerszene vorliegt, kommt das Wort Startups auf insgesamt 171 Seiten zwar überhaupt nur einmal vor. Dennoch sind die enthaltenen Vorschläge durchaus beachtlich. Generell wollen die zukünftigen Regierungsparteien CDU/CSU und SPD explizit Unternehmensgründungen leichter machen: Durch eine Vereinfachung der Prozesse (One-Stop-Agency) soll eine Unternehmensgründung „innerhalb von 72 Stunden möglich sein“, heißt es etwa in dem Papier.

Aktualisierung vom 27. November 2013, 10.33 Uhr: In der endgültigen Fassung des Koalitionsvertrags rudert die Große Koalition in mehreren wichtigen Punkten zurück. So wird die beschriebene One-Stop-Agency zwar noch als Ziel aufgeführt, das ursprünglich angestrebte Ziel eines 72-Stunden-Zeitraums wird allerdings nicht mehr explizit genannt. Auch die Pläne zum Aufbau eines internationalen Inkubatorennetzwerks wurden aufgeweicht. Stattdessen heißt es lapidar, man wolle „ein innovatives Netzwerk für Startups durch die Wirtschaft anstoßen und dessen Internationalisierung unterstützen“.
Zur Unterstützung von Gründungen aus der Arbeitslosigkeit soll der Existenzgründerzuschuss wie beschrieben fortgeführt werden, der Zusatz „und mit auskömmlichen Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit unterlegt werden“ wurde im finalen Papier allerdings weggelassen. Steuererhilfen für Angels, Erleichterung von Exits, ordentlicher Bundestagsausschuss für Internet und digitale Gesellschaft – die Liste der Streichungen ist lang. Eine „Gründungszeit“ analog dem Modell der Familienpflegezeit soll derweil weiterhin eingeführt werden. Auch ein eigenes Venture-Capital-Gesetz und die Prüfung eines „neuen Marktes 2.0“ bleiben auf der Agenda.
Die erste Fassung des Artikels erschien am 26. November 2013.

Auch darüber hinaus sollen die Bedingungen für junge Gründer verbessert werden. Um Gründungen aus der Beschäftigung auch für Arbeitnehmer zu ermöglichen, soll dem Vertragsentwurf zufolge analog dem Modell der Familienpflegezeit die Möglichkeit einer „Gründungszeit“ einführt werden. Entsprechende Vorschläge der zuständigen Arbeitsgruppe waren bereits vor einigen Tagen bekannt geworden. Entwicklung standardisierter und attraktiverer Stock-Options-Modelle als freiwilligen und ergänzenden Teil der Entlohnung, „faire Standardverträge“ der Kammern für Gründer – der Maßnahmenkatalog geht weiter.

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Und auch finanzielle Unterstützung soll es geben, und zwar in Form eines bedingt rückzahlbaren Gründungsdarlehens in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe. Die Gewährung des Darlehens könne dabei an die Nutzung von Crowdfunding („Schwarmfinanzierung“) geknüpft werden, heißt es in dem Papier. Die Darlehenshöhe solle auch den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung in der Gründungsphase abdecken. Für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit soll das bestehende Instrument des Existenzgründerzuschusses fortgeführt werden „und mit auskömmlichen Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit unterlegt werden“.

International vernetztes Inkubatoren-Netzwerk

Nun wird es besonders interessant. Darüber hinaus wollen CDU/CSU und SPD ein „Bundesprogramm für den Aufbau von Inkubatoren“ aufsetzen und „ein deutsches Inkubatoren-Netzwerk mit internationaler Vernetzung bilden“, heißt es im Koalitionsvertrag. Die beiden Parteien unterstützten dabei die Internationalisierung innovativer Startups durch Markeneintritts- und Austauschprojekte. Modelliert werden soll das nach dem Vorbild des Modellprojekts German Silicon Valley Accelerator (GSVA), zukünftig allerdings „in Wachstumsregionen weltweit“.

Mit einem eigenen Venture-Capital-Gesetz soll Deutschland als Investitionsstandort für Wagniskapital international attraktiver werden. Zudem will die Große Koalition neue Finanzierungsformen wie Crowdfunding rechtssicher gestalten und die Förderung von Wagniskapital mit Hilfe von Investitionszuschüssen verbessern. Auch der High-Tech-Gründerfonds (HTGF) werde „auskömmlich fortgesetzt“, heißt es im Vertragsentwurf. Um Börsengänge für junge, innovative und wachstumsstarke Unternehmen wieder zu beleben, wollen CDU/CSU und SPD die Einführung eines neuen Börsensegments „Markt 2.0“ prüfen.

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Bleibt noch der augenscheinliche Dauerbrenner Streubesitzanteile. Die Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag mit der grundlegenden Reform der Investmentbesteuerung die künftige steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz „erneut ergebnisoffen aufgreifen“ und die notwendigen Folgerungen ziehen. „Dabei soll vor allem für den Bereich der Business Angels und Startups nach Lösungen für besondere Belastungseffekte für den Fall gesucht werden, dass sich der Investor von seinem Engagement trennt“, heißt es in dem Vertragsentwurf.

Bild: Jens Hilberger / Panthermedia