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Die Diskussion um ein „Anti-Angel-Gesetz“ hat schon genug Schaden angerichtet

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CDU-Vorstoß aus Hessen

Die Diskussion um ein „Anti-Angel-Gesetz“ hat schon genug Schaden angerichtet

Gastkommentar. Startup-Deutschland diskutiert schon wieder über ein „Anti-Angel-Gesetz“. Dabei ist schon allein die Debatte schädlich, findet Gastkommentator Jan Sessenhausen.
25. November 2014 | Jan Sessenhausen
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anti angel gesetz

Skyline des Finanzzentrums Frankfurt: Ausgerechnet aus Hessen kommt der Vorschlag für ein Revival der Anti-Angel-Regeln

Eigentlich, so dachte man in der Startupszene, sei die Debatte um ein „Anti-Angel-Gesetz“ längst gegessen – doch vor wenigen Wochen kramte der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) den umstrittenen Vorschlag wieder hervor. Weil Schäfer an der Initiative festhält, ist Startup-Deutschland in Aufregung, der Bundesverband Deutsche Startup meldet sich mit einem offenen Brief zu Wort. Jan Sessenhausen, zuletzt Senior Investment Manager beim High-Tech Gründerfonds, schreibt in einem Gastkommentar, warum die Debatte schon jetzt massiv Schaden angerichtet hat.

Es geht bei der Debatte um das „Anti-Angel-Gesetz“ um mehr als nur die Angels

Über die Bedrohung, die das sogenannte Anti-Angel-Gesetz für das deutsche Startup-Ökosystem bedeutet, wurde schon viel geschrieben. Ein YouTube-Video von Mitte November (siehe unten) zeigt das ganze Dilemma der Diskussion: Der Politiker, auf den die Initiative zurückgeht (Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer, CDU) hat keine Ahnung, über was er redet und welchen Schaden er anrichten wird. Ein Ökosystem hängt üblicherweise von allen Akteuren ab, wer eine Partei schädigt, wird viele schädigen. Und hier werden nicht nur Gründer und Later-Stage-Investoren betroffen sein, sondern auch Mitarbeiter, Geschäftspartner sowie die Regierung selbst (durch weniger erfolgreiche Startups, weniger Beschäftigte in Startups, geringere Steuereinnahmen).

Dr. Schäfers zentraler Punkt („In den allerwenigsten Fällen geht jemand in ein Startup-Unternehmen mit weniger als zehn Prozent Beteiligung“) ist kompletter Unsinn: Die meisten Angel-Investoren halten Beteiligungen, die weit entfernt sind von zehn Prozent oder gar jenen mehr als 25 Prozent, die das GmbH-Gesetz für weitergehende Kontrollrechte vorsieht. Es wäre ein leichtes, das mit einer Stichprobe zu belegen und mir ist unklar, wer oder was Dr. Schäfers Quelle ist. Darüber hinaus scheint er Business Angels und VC-Investoren zu verwechseln beziehungsweise in einen Topf zu werfen, entweder absichtlich oder weil ihm das Wissen fehlt.

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Ein Angel, der 25 Prozent eines Unternehmens hält, sitzt wahrscheinlich ohnehin auf einer ziemlich wertlosen Beteiligung. Ein Angel, der versucht, weitreichende Kontrolle über ein Startup zu erlangen (ein weiteres Argument Dr. Schäfers) hat keine Ahnung, was er tut. Und: Dr. Schäfer schaut nur auf den Zeitpunkt des Investments, als ob es keine späteren Finanzierungsrunden gäbe. Beteiligungsquoten schwinden über die Zeit, wenn Unternehmen wachsen und mehr Kapital aufnehmen. Es ist das Zeichen eines reifen und erfolgreichen Ökosystems, wenn Angel-Anteile (in der Betrachtung der Prozente) kleiner und kleiner werden – diese kleineren Beteiligungen aber an Wert zulegen. Sich die Verteilung nur in Bezug auf Prozente anzusehen, sagt überhaupt nichts über ein Unternehmen aus. Es geht um den Wert einer Beteiligung, nicht um die prozentuale Größe.

Aber: Warum wurde bereits Schaden angerichtet?

Es gibt bereits einen Effekt auf Finanzierungsrunden, sogar ohne dass das Gesetz verabschiedet worden ist. Persönlich war ich bei zwei Finanzierungsrunden involviert, bei denen Angel-Investoren größere Anteile jenseits von zehn Prozent forderten, um sich selbst nach der nächsten Finanzierungsrunde dauerhaft Beteiligungen über zehn Prozent sichern zu können. Diese Forderungen gingen nicht mit höheren Investments einher, sondern mit schlechteren Bedingungen. Und: Ein Angel ging sogar soweit zu erklären, er habe kein Interesse an zukünftigen Wachstumsfinanzierungen, sollten diese seine Anteile unter zehn Prozent verwässern. Beide Investoren rechtfertigten ihr Verhalten offen mit der aktuellen Debatte um das „Anti-Angel-Gesetz“.

G Tipp – Lesenswert bei Gründerszene Debatte: So wird über das Kleinanlegerschutzgesetz geschimpft

In beiden Fällen waren offensichtlich die Gründer die Geschädigten der Situation. Einer der Gründer musste Kapital zu sehr nachteiligen Bedingungen aufnehmen, einfach um das Unternehmen am Leben zu erhalten. Aber der Angel schadet sich auch selber: Unternehmen mit Investoren, die über eine beherrschende Mehrheit verfügen, sind für die Zukunft ziemlich beschädigt – für die Investoren ist das ein Scheinsieg. Die meisten Leute in der VC-Szene wissen, wie wichtig es ist, dass die Gründer so viele Anteile wie möglich behalten, um globale und erfolgreiche Unternehmen aufzubauen. Daher würde unser noch kleines und unterentwickeltes Ökosystem direkt Schaden nehmen, sollte dieses Verhalten, das ich beobachtet habe, von immer mehr Frühphasen-Investoren übernommen werden (oder erst recht, sollte ein Gesetz dieses Verhalten ermutigen).

Ein zweiter Schaden bezieht sich auf die Wahrnehmung der Politik beziehungsweise der Politiker. Mit Vorschlägen und Aussagen wie denen von Dr. Schäfer zeigen Politiker – in diesem Fall die CDU – ein offensichtliche Wissenslücke und einen Mangel an Sensibilität im Bezug auf die Konsequenzen ihrer Vorhaben und auf das Verständnis von Risiken, Herausforderungen und Bedürfnissen von Gründern und Frühphasen-Investoren. In den Gesprächen und Diskussionen, die ich führe, zeigt sich eine wachsende Frustration, was die Politik angeht, und nicht gerade viele Leute erwarten, dass sich die Dinge in Zukunft verbessern.

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Die Gesetze, die unsere Regierungen dieser Tage verabschieden, scheinen in entgegengesetzte Richtungen zu zeigen, in einem Grad, der fast komisch wirkt. Wie sonst könnte man die „Anti-Angel“-Diskussion auf der einen und die um den Investitionszuschuss Wagniskapital auf der anderen Seite beschreiben? Zur Erinnerung: Beim Investitionszuschuss Wagniskapital sponsert der Staat den Angels die beinahe sofortige Rückvergütung von 20 Prozent des investierten Kapitals. Man will einen Anreiz setzen, dass die Leute mehr investieren. Aber gleichzeitig schafft man Regelungen, die sinnvolles Investieren verhindern und ihnen den Nutzen verweigern, wenn das Investment tatsächlich Geld einbringt!?

Ein dritter Schaden – und hier wird es traurig und kritisch – ist der, der den Gründern selbst geschieht. Sollten die Änderungen so verabschiedet werden wie sie Dr. Schäfer vorschlägt, dann wird das nicht nur Angels betreffen (und damit wie oben beschrieben indirekt die Gründer) – es wird Gründer auch direkt treffen! Mitgründer mit Minderheitsanteilen und Gründer von Unternehmen, die VC-Wachstumsfinanzierungen bekommen haben, halten an einem bestimmten Punkt häufig Anteile von weniger als zehn Prozent. Somit fallen sie nach meiner Interpretation der Neuregelungen auch voll in den Wirkungsbereich der Gesetzesänderungen.

Sollte dieses Gesetz so durchgehen, wird es somit einen weiteren Anreiz geben, um „auf Nummer sicher zu spielen“ und kein weiteres Kapital aufzunehmen, um ein wirklich globaler Player zu werden. Und ich habe noch keine Aussage darüber gesehen, dass es eine Unterscheidung im Bezug darauf gibt, wie jemand zu seinen Anteilen gekommen ist (und ich hoffe sehr, es wird keine geben, denn das würde das ganze Thema weiter erschweren und eine weitere Dimension zu der schon komplizierten Vesting-Diskussion hinzufügen).

Lasst uns alle einfach hoffen, dass Dr. Schäfer mit seiner Nonsens-Initiative scheitert.

Bild: Namensnennung Bestimmte Rechte vorbehalten von Moe_; der Text erschien zuerst auf Jan Sessenhausens Blog; übersetzt von Niklas Wirminghaus.
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