Eine Existenzgründung verlangt viele wichtige Entscheidungen. Dazu gehört auch die Wahl der richtigen Krankenversicherung. Künftige Selbstständige können sich frei zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenversicherung entscheiden. Welches System besser passt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

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Sowohl die private Krankenversicherung als auch die gesetzliche Krankenversicherung bieten für Existenzgründer Vorteile. Bei der Entscheidung für eines der beiden Systeme sollten die aktuellen Lebensumstände und die künftige Lebensplanung, wie die Familienplanung, mit einbezogen werden. Des weiteren hängt es vom Alter, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand und dem Einkommen ab, ob der Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung?

Selbstständige haben die Möglichkeit, ohne besondere Voraussetzungen in die private Krankenversicherung zu wechseln. Die Entscheidung für eines der beiden Systeme sollte gut überlegt sein. Beide bieten Vorteile, die aber nur in bestimmten Lebenslagen zum Tragen kommen. Wer jung ist und gut verdient, ist meist in der privaten Krankenversicherung besser aufgehoben. Selbständige und Unternehmer, die bereits eine Familie und Kinder versorgen, sollten sich den Wechsel überlegen, da die gesetzliche und die private Familienversicherung unterschiedlich organisiert sind.

Entscheidungskriterien für gesetzlich oder privat

Die Entscheidung sollte daher vor allem auf Grundlage individueller Lebensumstände und Voraussetzungen getroffen werden. Folgende Fragen sollten berücksichtigt werden:

  • Wie alt sind Sie bei bei Vertragsbeginn?
  • Welche Vorerkrankungen liegen vor?
  • Welche Leistungen sollen abgesichert werden?
  • Sollen Familienmitglieder mitversichert werden?
  • Möchten Sie sich an Gesundheitskosten selbst beteiligen (Eigenbeteiligung)?

Tarife mit Komfortleistungen wie Chefarztbehandlung kosten mehr, Tarife mit eingeschränktem Leistungskatalog sparen dagegen Beiträge. Weiteres Einsparpotenzial birgt die Selbstbeteiligung (Selbstbehalt). Hier wird die Eigenverantwortung des Patienten gestärkt und die Verwaltung der Versicherung gesenkt. Das spart Beiträge.

Ausnahme für Künstler und Publizisten

Für Künstler und freischaffende Publizisten, die sich selbstständig machen möchten, gelten besondere Regelungen. Sie müssen sich bei der Künstlersozialkasse anmelden und sind dann in der Regel gesetzlich versichert. Eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht ist nur in Ausnahmefällen möglich, nämlich wenn das Jahresgehalt die Versicherungspflichtgrenze von 49.500 Euro (Wert 2011) ein Jahr lang überschreitet.

Existenzgründer in der privaten Krankenversicherung

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung richten sich nach dem Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand sowie den individuellen Tarifwünschen des Versicherten. Junge, gut verdienende Selbstständige zahlen daher häufig niedrigere Beiträge als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für angehende Existenzgründer hat die private Krankenversicherung einige Vorteile. Sie bietet für Selbständige besondere Tarife an, die sich am Bedarf dieser Berufsgruppe orientieren. Zudem wird der Versicherungsschutz an die Wünsche des Versicherten angepasst. So können auch besondere Leistungen, beispielsweise Brillen, Hörgeräte oder der Zahnersatz mitversichert werden.

Selbständige, die Kinder oder den Ehepartner mitversichern möchten beziehungsweise in naher Zukunft eine Familie gründen wollen, sollten vor dem Wechsel in die private Krankenversicherung Vor- und Nachteile abwägen. In der privaten Krankenversicherung muss für jedes Kind ein individueller Vertrag vereinbart und der entsprechende Beitrag gezahlt werden. Eine kostenlose Familienversicherung, wie in der gesetzlichen Krankenkasse gibt es nicht.

Existenzgründer in der gesetzlichen Krankenversicherung

Anders als die private Krankenversicherung ist die gesetzliche Krankenversicherung ein Solidarsystem. Aus diesem Grund werden Leistungen für jeden Versicherten unabhängig von Alter und Einkommen gleichermaßen gewährt. Die Beiträge werden prozentual von den Einnahmen des Versicherten berechnet. Dabei gilt für Selbstständige nicht der übliche Prozentsatz von 15,5 Prozent, sondern der reduzierte Beitragssatz von 14,9 Prozent. Grund dafür ist, dass Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung kein Krankengeld erhalten, sondern dieses eigenständig versichern müssen.

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet den besonderen Vorteil, Kinder und unter Umständen auch den Ehepartner kostenlos in der Familienversicherung mitversichern zu können. Das ist besonders für Existenzgründer günstig, die bereits eine Familie haben oder in nächster Zeit die Gründung einer Familie planen.

Mit steigendem Einkommen ist die private Krankenversicherung für Selbstständige meist trotzdem attraktiver. Denn je höher das Einkommen, desto höher fallen auch die Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse aus. Anders als Arbeitnehmer müssen Selbstständige diese Beiträge zudem vollständig selbst zahlen. Zudem gilt die Mindestbemessungsgrundlage von 1.916,25 Euro, die mindestens als beitragspflichtiges Einkommen zugrund gelegt wird.

Beitragsermäßigung für StartUps

Selbständige die in der Phase der Existenzgründung und in den ersten Monaten und Jahren ein geringes Einkommen erzielen, können eine Beitragsermäßigung beantragen. Für sie wird dann die Beitragsbemessungsgrundlage auf mindestens 1.277,50 Euro herabgesetzt. Diese Ermäßigung wird allerdings nicht gewährt, sofern eine Gründerförderung bezogen wird, wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt werden oder wenn das Vermögen eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft, beispielsweise des Ehepartners, 10.220 Euro übersteigt.

Zusätzliches Krankentagegeld versichern

Anders als Angestelle müssen sich Selbstständige allein um einen finanziellen Ausgleich während des Verdienstausfalles bei Krankheit bemühen. Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten ein Krankengeld nur, sofern sie den vollen Beitrag von 15,5 Prozent zahlen. Grundsätzlich zahlt die Krankenversicherung erst nach einer so genannten Karenzzeit von 42 Tagen.

Um auch in der Zeit davor keine finanziellen Einbußen hinnehmen zu müssen, sollten Existenzgründer den Abschluss einer zusätzlichen Krankentagegeldversicherung in Betracht ziehen. Dabei können sie die Höhe des Krankengeldes individuell mit ihrem Versicherer vereinbaren. Die Karrenzzeit von 42 Tagen gilt auch für privat Versicherte, daher lohnt sich eine Krankentagegeldversicherung auch für sie.

Disclaimer: Die Autorin arbeitet als freie Journalistin für 1A Krankenversicherung.de; Bildmaterial: Imelenchon