Timucin Özbek, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht

Die Stimmung im Team ist schlecht, das Verhältnis zwischen Chef und Angestellten angespannt oder es haben sich einfach neue Wege aufgetan. Es gibt viele Gründe seinen Job zu wechseln. Doch bei der Kündigung gibt es einige Fallstricke. Vor allem auf Arbeitgeberseite kann es böse Überraschungen geben. Was alles zu beachten ist und von welchen Vorteilen gerade kleinere Startups profitieren können, erklärte uns Rechtsanwalt Timucin Özbek von Labor Law 360°.

Das Kündigungsschreiben

Vor allem in kleineren Startups könnte man annehmen, dass eine mündliche Kündigung ausreiche, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Schließlich kennt man sich ja oft auch persönlich etwas besser. Genau davon rät Timucin Özbek dringend ab. Nicht nur als Arbeitnehmer, sondern gerade in der Position als Chef solle man darauf achten, dass eine Kündigung immer schriftlich erfolgt und ihr Erhalt auch nachgewiesen werden kann.

Es soll schon vorgekommen sein, dass ein Mitarbeiter im Eifer des Gefechts mündlich kündigte und daraufhin der Arbeit fern blieb. Wochen später stand der Mitarbeiter wieder auf der Matte. „Eine blöde Situation“, sagt Timucin Özbek, schließlich müsse man als Arbeitgeber den Angestellten rechtlich betrachtet weiter beschäftigen, wenn dieser es sich dann anders überlege. Eine mündliche Kündigung sei ebenso wenig gültig wie nur mündlich geschlossene Aufhebungsverträge.

Auch eine Mail oder SMS reiche nicht aus, um ein Arbeitsverhältnis wirksam zu kündigen, so Özbek. Das Kündigungsschreiben müsse erkennen lassen, wer wem zu wann und wie welches Vertragsverhältnis beende sowie eine entzifferbare, original Unterschrift tragen. „Also keine Kopie!“, so Özbek. Zu beachten sei auch die maßgebliche, in der Regel im Arbeitsvertrag festgehaltene, Kündigungsfrist für ordentliche Kündigungen. Diese könne sich jedoch auch aus dem Gesetz oder Tarifverträgen ergeben und müsse sauber bestimmt werden. Fristlose Kündigungen können generell nur sehr zeitnah, innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis aller maßgeblichen Umstände, erklärt werden.

So kündigen Arbeitgeber richtig

Angestellte zu entlassen, ist selten angenehm, aber manchmal notwendig. Ist das eigene Startup noch nicht so groß, sind Kündigungen leichter möglich. Um kleineren Unternehmen eine größere Flexibilität einzuräumen, dürfen Firmen mit maximal zehn Mitarbeitern (Teilzeitmitarbeiter zählen dabei nur anteilig und Auszubildende nicht mit) unter erleichterten Bedingungen kündigen, das Kündigungsschutzgesetz ist auf sie nur sehr eingeschränkt anwendbar. Unternehmen mit höchstens zwanzig Mitarbeitern können zudem eine kürzere als die gesetzliche Kündigungsfrist vertraglich vereinbaren, jedoch wenigstens vier Wochen.

Dennoch haben Startups, wie große Unternehmen auch, einige Regel zu beachten. Generell solle man versuchen, das Kündigungsgespräch selbst zu führen. Das sei schließlich persönlicher, so Timucin Özbek. Auch ein sensibler zwischenmenschlicher Umgang sei hier nicht zu unterschätzen. „Am besten bringt man zum Gespräch die schriftliche Kündigung mit, erläutert klar ihren Inhalt und die Hintergründe und legt sie auf die Tischseite des Angestellten.“ Wer sich den Erhalt der Kündigung mit Datum auf einer eigenen Kopie als Beleg unterschreiben lasse, sei auf jeden Fall auf der sicheren Seite. So könne der Mitarbeiter im Nachhinein schlecht abstreiten, die Kündigung nicht erhalten zu haben.

Für das Kündigungsschreiben als solches gelten die oben genannten Formalien. Arbeitgeber müssen dabei zusätzlich beachten, dass Kündigungen nur von ausreichend bevollmächtigten Vertretern unterschrieben werden können. Kann das Schreiben nicht im persönlichen Gespräch übergeben werden, empfiehlt Özbek dringend eine Zustellung per Boten, der auch bezeugen kann, dass die konkrete Kündigung in den Umschlag gesteckt und an den Mitarbeiter übermittelt wurde. „Es gibt immer wieder Fälle, in denen behauptet wird, man hätte statt einer Kündigung, lediglich ein weißes Blatt Papier erhalten. Das ist eine nicht unübliche Taktik auf Klägerseite“, so der Rechtsanwalt. „Von einer Zustellung per Post/Einschreiben ist unter anderem deshalb klar abzuraten.“

Das Arbeitszeugnis

Auch wenn sich die Wege trennen und es manchmal unschön auseinandergeht, hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Dieses sollte entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung hierzu auch immer wohlwollend formuliert sein. Nicht zuletzt rät Timucin Özbek Arbeitgebern dazu, das Arbeitszeugnis auch als Visitenkarte des eigenen Unternehmens zu verstehen.

Wie umfassend das Zeugnis formuliert sein sollte, hänge laut Özbek immer von der Position und der Verweildauer des Angestellten im Unternehmen ab. Zumindest einen Anspruch auf ein einfaches Arbeitszeugnis habe jeder Arbeitnehmer. Darin sollten wenigstens die Eckdaten wie Beginn und Ende, sowie die Position genannt werden. Wer mindestens einige Wochen im Unternehmen ist und eingehender beurteilt werden kann, könne auch ein umfassendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis einfordern. Hierbei sollten auch Faktoren wie Arbeitsweise, Arbeitsbefähigung und Fachwissen aufgeführt werden.

Viele Unternehmer tun sich vor allem am Anfang mit dem Zeugnisdeutsch schwer. Mit Hilfe von Literatur, zum Beispiel Zeugnisbüchern, könne man sich, laut Timucin Özbek passende Formulierungen heraussuchen. Er selbst habe sich dafür früher Vorlagen angefertigt, die man dann individuell anpassen könne. Von Onlinegeneratoren, bei denen man die jeweilige Position und Schulnoten eingeben könne, rät er hingegen eher ab. Diese würden dem ehemaligen Angestellten oft nicht gerecht. Neben auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälten gibt es auch HR-Dienstleister für die Erstellung von Arbeitszeugnissen auf dem Markt.

Hoffen wir, dass es in eurem Startup gar nicht so weit kommt. Aber es schadet ja nichts, sich rechtzeitig mit der Rechtslage auseinander zu setzen.

Bild: Jan Grewe