Das geplante Leistungsschutzrecht sei „unausgereift und überflüssig“, befindet der Rechtswissenschaftler Prof. Thomas Hoeren. In seinem Kurzgutachten – das im Auftrag von Facebook entstand – kommt Hoeren zu dem Schluss, dass nicht nur Suchmaschinen betroffen sind, sondern „vielmehr die Nutzung von Social Media in Deutschland insgesamt beeinträchtigt“ würde.

Ganz nebenbei verstoße die „Verfahrensweise bei der Verabschiedung des Entwurfs den europarechtlichen Vorgaben aus der EU-Transparenzrichtlinie“.