Die lokale Suche liegt im Trend. Immer mehr Unternehmen nutzen die Möglichkeit, über Google Places und andere Dienste auf ihr Angebot hinzuweisen und Kunden zum eigenen Unternehmen zu lotsen. Rechtsanwalt Jan Lennart Müller erklärt, wieso bei Falschangaben im Google-Places-Profil eine Abmahnung droht.

Google Places, Lokale Suche

Lokale Suche darf nicht irreführend sein

Werden im lokalen Profil unzutreffende Angaben veröffentlicht, kann das eine wettbewerbsrechtliche Irreführung darstellen und kostenpflichtig abgemahnt werden. Das Landgericht München I hat entschieden (Beschluss vom 22. März 2011, Az.: 17 HK O 5636/11), dass Unternehmen keine falschen Ortsangaben als Geschäftssitz veröffentlichen dürfen.

Der Fall ist einfach erzählt: Der Antragsteller hatte sich am Google-Places-Profil eines Mitbewerbers gestört und bekam Recht. Das Unternehmen hatte als Geschäftssitz die Kreisstadt Starnberg am Starnberger See angegeben und eine Starnberger Postleitzahl verwendet.

Tatsächlich lag der Geschäftssitz jedoch in einem Ortsteil der Gemeinde Pöcking am Starnberger See und damit sechs Kilometer von der Kreisstadt Starnberg entfernt. Ein örtlicher Bezug zur Kreisstadt Starnberg bestand nicht.

Die richtige Postleitzahl bei der lokalen Suche angeben

Da der Angeklagte auf eine Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgab, wandte sich der Kläger mit seinem Anliegen an das Landgericht München I und beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Das Landgericht München I teilte die Auffassung des Antragstellers und untersagte dem Antragsgegner die Angabe Starnberg beziehunsgweise die zugehörige Postleitzahl der Kreisstadt Starnberg im Google-Places-Profil zu nennen.

Fazit: Die Wahrheit sagen bei der lokalen Suche

Unternehmen sollten in ihrem Google-Places-Profil ausschließlich richtige Angaben machen. Das Landgericht München I legte den Streitwert auf 10.000 Euro fest.

Bildmaterial: Google Places