- Seite 1: Rechenbeispiele zur Anteilsverteilung
- Seite 2: Dilution und Vesting
Nicht mehr anzeigen
Mitarbeiterbeteiligung (MAB) in deutschen Unternehmen ist ein Sammelbegriff. Im Mittelstand und den großen DAX-Unternehmen kennt man sie in der Regel als Erfolgsbeteiligung. Die Mitarbeiter werden in Form einer Tantieme, eines „13./14. Gehalts“, einer Sonderzahlung oder Bonus am Erfolg des Unternehmens beteiligt. Eine Kapitalbeteiligung stellt eine weitere Option dar, ist aber im Vergleich zur Erfolgsbeteiligung eher die Ausnahme.
Anders sieht es bei Startup-Unternehmen aus. Hier ist die Kapitalbeteiligung sowohl für die Gründer selbst als auch für die Mitarbeiter des Startups ein wesentliches Instrument. Man könnte es auch als „Standard“ bezeichnen. Um die Unternehmensidee verwirklichen zu können, braucht das Jungunternehmen schnell Top-Leute, jedoch stehen nur begrenzt liquide Mittel zur Deckung dieses Personalbedarfs zu Verfügung. Die Gehälter, die qualifiziertem Personal in etablierten Unternehmen gezahlt werden, können von einem Startup, das am liebsten jeden Euro in die Produktentwicklung stecken würde, nicht gezahlt werden.
Da verspricht die Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter eine charmante Lösung zu sein. Damit kann zum einen das geringere Gehalt durch die Chance auf einen – in der Zukunft – sehr wertvollen – Anteil am Unternehmen ausgeglichen werden und durch den Wandel vom Mit-Arbeiter zum Mit-Unternehmer ist neben dem Gründer auch das Key-Personal auf den Unternehmenserfolg fokussiert, was die Motivation der Mitarbeiter wiederum positiv beeinflusst.
Was für Startups bei der Mitarbeiterbeteiligung zu beachten ist; ein Rechenbeispiel zur Verteilung der Anteile; was Dilution und Vesting bedeutet und über welche Instrumente die Beteiligung in Deutschland am besten gelingt, verraten die folgenden Abschnitte.
Um zu entscheiden, wer wie stark am Unternehmen beteiligt werden soll, kann man sich einer einfachen Formel bedienen.
Das heißt, man sollte n% des Unternehmens abgeben, wenn der Gegenwert, den man für die Anteile bekommt (in diesem Fall Mitarbeiter), die Erfolgschancen des Startups stark genug erhöht, dass die verbleibenden
der Gründer am Ende mehr wert sind als das Startup zuvor.
Anders ausgedrückt, wenn i der durchschnittliche Zuwachs an Umsatz, Gewinn oder Nutzerzahlen durch den neuen Mitarbeiter ist, dann hat dieser einen Wert n, sodass
Damit gilt:
Als Beispiel sei an folgendes Startup gedacht. Nehmen wir an, das Startup besteht derzeit aus zwei Gründern mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund. Die Gründer wollen jetzt ihren ersten Mitarbeiter einstellen, der als Ingenieur/IT-Spezialist so gut ist, dass er die Erfolgschancen des Startups um 20 Prozent erhöht.
Somit liegt der „Break-Even“ für die Gründer bei einer Mitarbeiterbeteiligung von 16,7 Prozent. Dabei wird außer Acht gelassen, dass die Unternehmensanteile nicht die einzigen Kosten sind, die für den Mitarbeiter entstehen. Das Gehalt und die Overhead-Kosten müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
Um diese miteinzubeziehen, kann man die jährlichen Kosten pauschal mit 1,5 multiplizieren. Und da Unternehmen an den Mitarbeitern profitieren müssen um zu wachsen, sollte der neue Mitarbeiter lohnenswerter als der Break-Even sein.
Ein Beispiel:
Nehmen wir an, das Startup will einen „Gewinn“ von 50 Prozent an dem neuen Mitarbeiter aus dem obigen Beispiel machen. Die 16,7 Prozent sind sein Bruttopreis (150 Prozent). Davon ziehen wir ein Drittel ab und kommen zu einem Netto-Preis von 11,1 Prozent (100 Prozent). Nehmen wir weiter an, der MA kostet 70.000 Euro an Gehalt und Overhead, mal 1,5 = 105.000 Euro insgesamt. Wenn das Startup zu dem Zeitpunkt zwei Millionen Euro wert ist, sind
und
Das Startup sollte dem neuen Mitarbeiter also 5,85 Prozent der Unternehmensanteile anbieten.
Wichtig hervorzuheben ist, dass nach obigem Modell der derzeitige Unternehmenswert und die Bedeutung des Mitarbeiters für das Startup die wesentlichen Treiber zur Bestimmung der Beteiligungsquote sind. Damit ist auch klar, warum die ersten Mitarbeiter noch stärker beteiligt werden als beispielsweise der elfte Mitarbeiter. Der Produktivitätszuwachs von zwei Gründern auf zwei Gründer und einen Mitarbeiter ist wesentlich größer als der Produktivitätszuwachs von zehn auf elf Mitarbeiter.
Nachdem geklärt worden ist, wie viele Anteile ein neuer Mitarbeiter bekommen sollte, können wir uns auf die Auswirkungen auf die Beteiligungsverhältnisse konzentrieren. Hier geht’s zu Seite 2 – „Dilution und Vesting“.
Was muss eine Buchhaltungssoftware heutzutage können? Diese 7 Features erleichtern den Arbeitsalltag.
Verena Pausder gibt das nächste Projekt ab, auch ihr Partner verlässt das Programm für junge Unternehmer. An ihre Stelle treten bekannte Gründerinnen und Gründer.
Neue Expertise im Startup-Verband, eine Online-Galerie für Kunstinteressierte mit kleinem Budget und erotische Online-Seminare, die das Sexleben aufzufrischen sollen.
Banking nach islamischen Grundsätzen, das geht auch digital: Mit diesem Konzept tritt das Berliner Startup Insha, dessen Wurzeln in Istanbul liegen, gegen andere Neobanken an.
Die Autoindustrie muss noch viel Überzeugungsarbeit leisten, damit das automatisierte und autonome Fahren zum Erfolg wird. Eine Studie offenbart Skepsis und zeigt Chancen auf.
Eine KI, die Daten auswertet und Diagnosen stellt, Wellness-Angebote und die Vorhersage von Krankheiten mithilfe des Genoms: in diese Health-Trends investieren Tech-Konzerne.
Datenschutz
Weitere Informationen zum Datenschutz, Netiquette und warum wir Disqus nutzen, findet ihr hier.