Der Taximarkt bleibt in Bewegung: Ein neues Urteil zeigt, dass deutsche Gerichte gar nicht immer gegen die jungen Herausforderer der Branche entscheiden. Was war passiert?

Rabattaktionen von MyTaxi, bei der Fahrgäste bis zu 50 Prozent des Fahrpreises sparen können, stießen dem Deutschen Taxi- und Mietwagenverband sauer auf. Also klagte der Verband mit dem Argument, dass die Fahrpreise regional von den Behörden festgelegt und nicht über- oder unterschritten werden dürfen. Die Überraschung: Das Hamburger Landgericht wies den Antrag auf eine einstweilige Verfügung vor einigen Tagen zurück (Az. 312 O 225/15).

MyTaxi hatte offensichtlich überzeugend erklärt: Man sei nur der Vermittler einer Fahrt, richte sie aber nicht selbst aus. Die Fahrer erhielten den vollen Preis, daher liege keine Unterschreitung der behördlich vorgegebenen Preise vor. Die Richter in Hamburg folgten dieser Argumentation. Dadurch bestärkt lässt MyTaxi keine Zweifel daran, weiter mit solchen Aktionen werben zu wollen: „Die Aussage des Landgerichts Hamburg sowie die sehr positive Resonanz im Markt auf unsere Aktionen bestärken uns, den eingeschlagenen Weg fortzuführen“, so ein Sprecher.

Doch das Urteil fragmentiert den Markt auch. So kann es beispielsweise nicht die Entscheidung eines Stuttgarter Landgerichts aufheben: Es hatte im Juni die Rabattaktion für wettbewerbswidrig erklärt (Az. 44 O 23/15 KfH). In Stuttgart muss die Daimler-Tochter MyTaxi also den Weg durch alle Instanzen gehen und darauf hoffen, eine anderes Urteil herargumentieren zu können.

Im Unterschied zum Mobilitätsriesen Uber richtet sich das Angebot von MyTaxi gezielt gegen die lokalen Vermittlungszentralen, die bislang den Markt beherrschen – nicht aber gegen den traditionellen Beruf des Taxifahrers selbst, wie es bei Uber der Fall ist. Gerichte und Behörden sind MyTaxi gegenüber daher auch eher wohlwollend eingestellt – Uber hingegen bekommt die ganze Breitseite zu spüren, musste etwa nach etlichen Gerichtsurteilen seinen Dienst UberPop einstellen.

Uber geht es allerdings gar nicht nur um den Taxi-Markt. Travis Kalanick deutete vor wenigen Wochen an, dass er Uber in bestimmten Gebieten auch als Ersatz für den öffentlichen Nahverkehr sehe. In San Francisco setzt das Unternehmen mittlerweile auch Fahrzeuge auf festen Routen ein, die jederzeit an jedem Ort der Strecke genutzt werden können.

In Deutschland arbeiten Uber und MyTaxi außerdem daran, die bisherigen starren Vorschriften der Personenbeförderung aufzubrechen. Mittlerweile werden die regionalen Beförderungsbestimmungen auch von der EU unter die Lupe genommen. Man will prüfen, ob Uber als Vermittlungsdienst für Kurzfahrten angesehen werden kann; gleichzeitig soll es darum gehen, ob die herrschenden Gesetze Dienste wie Uber und MyTaxi nicht benachteiligen.

Dass MyTaxi nun behördliche Vorgaben mit seiner Rabattaktion ausgehebelt hat, ist bereits ein Schritt in die Privatisierung ehemals behördlich geregelter Bereiche.

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