Die Kunden von N26 warten sehnsüchtig auf diese eine Nachricht: Apple Pay kommt nach Deutschland. Bislang wurden sie bei jeder Keynote enttäuscht. Mittlerweile können die französischen Kunden der Startup-Bank den Bezahldienst von Apple bereits verwenden, in Italien, Spanien und Finnland ist er gerade ebenfalls gestartet. Doch die deutschen Kunden müssen weiter warten, denn Apple Pay ist in Deutschland einfach noch nicht verfügbar. 

Für die N26-Fangemeinde kam da ein Tweet gerade recht, der ankündigte einen „Workaround“ für Deutschland gefunden zu haben. Soll heißen: Mit einem Trick lässt sich Apple Pay für N26-Kunden doch schon jetzt hierzulande verwenden.

Doch offenbar hat auch das N26-Team mitgelesen und war von dem Trick weniger begeistert. Wie das IT-Finanzmagazin berichtet, wurde der N26-Kunde, der den Trick verbreitete, gekündigt. Der Jurist und Apple-Experte Ehssan Khazaeli macht auf Twitter entsprechende Andeutungen. Er selbst wollte sich auf Gründerszene-Nachfrage aber nicht äußern.

Der geschilderte Trick funktionierte folgendermaßen: Ein Kunde bestellt sich eine neue N26-Karte. Bei der Lieferadresse gibt er eine Straße, Postleitzahl und Stadt in Deutschland an, als Land jedoch Frankreich. Die daraufhin zugesandte Karte lässt sich problemlos zu Apple Pay hinzuzufügen. 

Das Startup N26 will sich auf Nachfrage von Gründerszene nicht näher zum konkreten Fall äußern. Die Bank teilte jedoch mit, dass das vom IT-Finanzmagazin geschilderte Vorgehen gegen die AGB verstoßen würde: Als Vollbank sei das Unternehmen dazu verpflichtet bestehende Gesetze einzuhalten und eine Legitimationsprüfung durchzuführen. Ob mit der vom Wohnort abweichenden Lieferadresse eine Verletzung der AGB der Bank vorliegt, vermag Gründerszene nicht zu sagen. Der Betroffene verneint dies.

N26 auszutricksen, um Apple Pay schon jetzt in Deutschland nutzen zu können, scheint also keine gute Idee zu sein. Ein anderer Workaround, der im Netz diskutiert wird: eine virtuelle Kreditkarte über die App Boon von Wirecard.

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Bild: Apple. Hinweis: Der Artikel wurde hinsichtlich für Gründerszene nicht nachprüfbaren Details angepasst.