Widerruf Rücksendungen Verbraucherrecht

Ein Beitrag von Sebastian Dramburg, LL.M., Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Berlin. 

Stichtag: 13.06.2014 – keine Schonfristen

Am 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft und hat weitreichende Folgen, darunter eine Vielzahl von neuen Informationspflichten. Dieser Beitrag widmet sich den Neuerungen rund um die Widerrufs-Belehrung.

Das Wichtigste der Gesetzesänderung vorweg: Es gibt keine Übergangsfrist! Das heißt, alle neuen Vorgaben müssen zum 13.06.2014, 0:00 Uhr, umgesetzt sein. Nicht davor und nicht zu spät. Wer sich an daran nicht hält, riskiert eine Abmahnung mit den entsprechenden Folgen.

Der Text der Widerrufsbelehrung

Unternehmen müssen ihre Kunden künftig vor Abschluss des Bestellprozesses über ihr Widerrufsrecht belehren. Die Widerrufsbelehrung ist komplett neu gefasst und der Gesetzgeber hat wieder einen Mustertext vorgegeben, an den sich der Händler halten muss.

Nachvollziehbar ist dabei noch halbwegs, dass sich der Text der Belehrung davon unterscheidet, ob Waren, Dienstleistungen oder digitale Inhalte Gegenstand des Vertrages sind. Das Problem besteht vor allem beim Versand von mehreren Waren, die getrennt geliefert werden. Der Hintergrund dabei ist, dass die Frist für den Beginn des Widerrufs anders ausfällt.

Gibt es nur einen Versand, dann beginnt die nun einheitliche 14-tägige Frist mit dem Erhalt der Lieferung. Bei Teillieferungen beginnt die Frist mit der letzten Lieferung und bei sich wiederholenden Lieferungen mit der ersten Teillieferung.

Das bedeutet insgesamt, dass es nun unterschiedliche Widerrufsbelehrungstexte gibt, die davon abhängen:

  • ob bei der Bestellung mehrerer Artikel alle Waren in einer Lieferung versendet werden,
  • ob bei der Bestellung mehrerer Artikel die Waren in verschiedenen Lieferungen versendet werden,
  • ob die Waren im Rahmen eines Abo-Vertrages bestellt wurden,

und neben der Warenbestellung,

  • ob digitale Inhalte erworben werden,
  • ob Dienstleistungen erbracht werden.

Es gibt demnach eine Vielzahl von Texten, bei denen sicher viele Gerichtsentscheidungen folgen werden, wie und auf welche Weise diese zu einer Erklärung kombiniert werden können oder nicht. Zur Hilfe hat das Portal Trusted Shops ein Whitepaper zur neuen Widerrufsbelehrung für den Warenversand in Onlineshops bereit gestellt.

Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass es das Rückgaberecht, von dem einige Anbieter Gebrauch gemacht haben, zukünftig nicht mehr gibt und damit hinfällig ist.

Hin- und Rücksendekosten: Wegfall der 40-Euro-Schwelle

Für Verträge nach dem 13.6. gilt, dass der Verbraucher immer die Kosten der Rücksendung tragen muss, unabhängig vom Wert der Bestellung beziehungsweise der zurückgesandten Ware. Im Falle eines wirksamen Widerrufes des Verbrauchers muss der Händler weiterhin die Kosten der Hinsendung erstatten. Allerdings nur in Höhe eines Standardversands. Hat sich der Kunde für Expresslieferung oder Nachnahme entschieden, muss der Händler die Kosten dafür nicht erstatten.

Schwierig ist es aber für den Händler, den Verbraucher über die Kosten der Rücksendung aufzuklären, vor allem, wenn es sich um Speditionsware handelt. Denn hier muss der Verkäufer in der Widerrufsbelehrung die Kosten der Rücksendung konkret beziffern, andernfalls muss er sie selbst tragen. Das heißt, auch an dieser Stelle gibt es eine Abweichung bei der Widerrufsbelehrung und der Händler bekommt Probleme mit dem Mustertext, wenn in einer Bestellung versandfähige und nicht versandfähige Waren enthalten sind.

Neuerungen bei der Ausübung des Widerrufes: Das Muster-Widerrufsformular

Neu ist, dass es einen Muster-Widerruf gibt, mit dem der Verbraucher den Widerruf ausüben kann (aber nicht muss!). Für den Händler hat dies zur Folge, dass er den Verbraucher zum einen vor der Bestellung auf die Existenz dieses Musters hinweisen muss (am besten zusammen mit der neuen Widerrufsbelehrung) und zum anderen das Formular dem Kunden auch zu Verfügung stellen muss (also Download oder in der Bestellbestätigungs-E-Mail). Eine Beispielvorlage gibt es beim Shopbetreiber-Blog.

Der Verbraucher muss dieses Formular nicht nutzen. Er kann weiter per schriftlich oder mündlich widerrufen. Aber der Widerruf muss klar erkennbar sein. Eine kommentarlose Rücksendung der Bestellung ist nicht mehr ausreichend.

Nach dem Widerruf

Auch der Ablauf nach Erklärung des Widerrufes durch den Verbraucher wurde angepasst. So muss der Käufer die Ware spätestens 14 Tage nach dem Widerruf an den Händler zurück senden. Dieser muss wiederrum den Kaufpreis und Hinsendekosten innerhalb von 14 Tagen nach Widerruf zurück erstatten, wobei er die Möglichkeit hat, vom Kunden einen Nachweis über den Versand zu verlangen oder abwarten kann, bis er die Ware erhalten hat.

Bild: iofoto