Kinder und Jugendliche können im Internet problemlos Alkohol kaufen. Das zeigt ein aktueller Versuch des Verbraucherportals Testbericht. Bei insgesamt 16 Onlineshops haben die Tester Ende Juni Wodka oder Gin bestellt.

Immerhin 13 davon haben die Spirituosen an Minderjährige geliefert, darunter auch Galeria Kaufhof und Ebay. „Das Tor zum Alkoholeinkauf im Internet steht für Jugendliche weit offen“, resümiert Daniel Brückner, Untersuchungsleiter bei testbericht.de.

Vor allem bei kleinen Anbietern waren die Bestellungen mühelos möglich. Shops wie allyouneedfresh.de, urban-drinks.de, bolou.de oder bargross.de haben die Ware allesamt ausgeliefert. Nicht möglich war der Schnapseinkauf dagegen im Onlineshop der Supermarktkette Real, im Onlinekaufhaus Hitmeister und über Amazon, weil dort jeweils eine Altersverifikation nötig gewesen wäre.

Amazon zum Beispiel verlangt die Eingabe von Personalausweis- oder Reisepassdaten, Hitmeister wiederum eine Identifikation per Webcam, Postident oder Onlinebanking. Bei Real konnte zwar die Bestellung aufgegeben werden, der Händler bat aber um Rückruf, um per Ausweis das erforderliche Alter nachzuweisen, nachdem eine Schufa-Auskunft kein positives Ergebnis gebracht hatte.

„Kleine Händler stehen wirtschaftlich vielfach unter Zugzwang“, erklärt Internetexperte Brückner, der auch ein Verbraucherblog betreibt. „Um zu überleben, unterhöhlen sie daher immer mal Vorschriften und Regelungen.“

Viele Händler hebeln Gesetze zum Jugendschutz aus

Der Händlerbund, nach eigenen Angaben Europas größter Onlinehandelsverband, zeigt dafür sogar Verständnis. „Wir empfehlen Onlinehändlern zur Sicherstellung des Jugendschutzes im Onlinehandel ein zweistufiges Altersverifikationssystem. Allerdings wissen wir, dass sich viele kleine und mittelständische Onlinehändler die Kosten zur Realisierung dieser Maßnahmen schlicht nicht leisten können“, sagt Yvonne Bachmann, Rechtsanwältin beim Händlerbund.

Die Kosten auf den Kunden umzulegen, sei in vielen Fällen absolut unwirtschaftlich. „Dennoch sollte der Schutz der Jugend vor hartem Alkohol oder anderen jugendgefährdenden Artikeln Vorrang haben vor der Kostenfrage“, schiebt sie noch hinterher.

Ausgewählt wurden die überprüften Shops über eine Stichwortsuche bei Preisvergleichsportalen und Suchmaschinen. Auf den jeweiligen Seiten haben die Tester dann nicht existierende Namen und frei erfundene Geburtsdaten eingegeben. Allein der Adresszusatz hat gestimmt, damit die Lieferung auch zugestellt werden kann. Bezahlt wurde wahlweise per Rechnung oder mit einer Prepaid-Kreditkarte, die von Kindern und Jugendlichen leicht an Tankstellen oder Kiosks gekauft werden kann.

Neu sind solche Tests nicht. „Erschreckend ist aber, dass sich gegenüber vorherigen Überprüfungen praktisch nichts verändert hat“, sagt Brückner. Zwar gebe es gesetzliche Vorgaben zum Kinder- und Jugendschutz. Die aber würden von vielen Internethändlern de facto ausgehebelt.

Bundesministerium weist eine Verantwortung von sich

Zwar verbietet das Jugendschutzgesetz hierzulande die Abgabe von Alkohol an Jugendliche – bei Bier, Wein und Sekt bis zum Alter von 16 Jahren und bei Spirituosen bis zum Alter von 18 Jahren. Testbericht zufolge gibt es aber eine Regelungslücke. „Es bestehen Unklarheiten in der Regelung“, heißt es bei jugendschutz.net, einem Projekt des Bundesfamilienministeriums, das von den Landesmedienanstalten und den Oberen Landesjugendbehörden der Bundesländer finanziert wird.

Der Gewerbetreibende habe in Zweifelsfällen das Lebensalter zu überprüfen, schreiben die Jugendschützer gegenüber Testbericht. „Eine sichere Feststellung etwa durch ein Postident-Verfahren oder Ähnliches ist allerdings nicht nötig.“

Beim Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gibt man sich zerknirscht. „Es ist schon erschreckend, dass es für Kinder kein Problem darstellt, hochprozentige Spirituosen im Internet zu kaufen“, räumt eine Sprecherin in einer Stellungnahme gegenüber Testbericht ein.

Eine Verantwortung weist sie aber von sich. „Nach der von der Verfassung vorgegebenen Aufgabenteilung obliegt die Ausführung des Jugendschutzgesetzes den Behörden in den Ländern.“ Das Ministerium sei weder befugt, den Behörden in den Ländern Weisungen zu erteilen, noch auf deren Verfahren Einfluss auszuüben.

„Das Jugendschutzgesetz sieht derzeit eine entsprechende Sicherstellung für das Abgabeverbot von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche nicht vor. Es steht jedoch auf der Agenda des BMFSFJ, im Rahmen der nächsten Novellierung eine solche Sicherstellung vorzunehmen.“

Lösung beim Alkohol wie bei Tabak gefordert

Beim Thema Tabak hat es diese Verschärfung zuletzt schon gegeben. Anfang April ist das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und Shishas in Kraft getreten.

Der Deutsche Kinderschutzbund drängt nun auch auf eine Lösung beim Thema Alkohol. „Der Gesetzgeber muss endlich genau regeln, wie eine Altersprüfung auszusehen hat“, fordert Präsident Heinz Hilgers. Schließlich gebe es allmählich genügend Lösungen am Markt, die eine sinnvolle Altersverifikation anbieten, etwa indem der Ausweis während eines Videotelefonats über den Computer oder das Smartphone vorgezeigt wird.

Das Familienministerium bleibt aber zurückhaltend. Wann die geplante Novellierung auch für den Bereich Alkohol geplant ist, kann die Sprecherin nicht sagen.

Also müssen Eltern derzeit weiter hoffen, dass Händler sich freiwillig Grenzen setzen und Kontrollmechanismen einsetzen, die den Alkoholverkauf an Minderjährige verhindern. Dass genau das im vorliegenden Test vielfach nicht passiert ist, wollte die Mehrzahl der Händler gegenüber Testbericht auf Nachfrage nicht kommentieren, sagt Untersuchungsleiter Daniel Brückner. Galeria Kaufhof allerdings hat sich gestellt und bedauert, dass der Wodkakauf möglich war.

Das entspreche absolut nicht den Unternehmensgrundsätzen und Wertmaßstäben, versichert Produktmanager Arik Reiter. „Wir evaluieren beim Onlineverkauf derzeit mehrere Ansätze zur Überprüfung der Altersangabe. Dazu gehören unter anderem Postident, eigenhändige Übergabe des Einschreibens sowie auch neuere Methoden wie zum Beispiel die DHL Alterssichtprüfung“, berichtet Reiter.

Die Onlineplattform Rakuten will ebenfalls durchgreifen. „Alle Händler auf unserem Marktplatz müssen sich an strenge Richtlinien zur Alterskontrolle halten. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, wird von uns ermahnt und bei gehäufter Auffälligkeit auch gesperrt“, heißt es in einer Stellungnahme.

Dieser Text erschien zuerst in die Welt.

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