Wer gerne Fotos moderner Architektur oder öffentlich ausgestellter Kunstwerke in sozialen Netzwerken veröffentlicht, der könnte künftig gegen das Urheberrecht verstoßen. Da könnte dann der Schnappschuss von einem Gebäude während eines Städtetrips reichen, den der Fotograf auf Facebook veröffentlicht – und schon kommt eine Abmahnung ins Haus.

Das zumindest sieht ein Berichtsentwurf des EU-Parlaments zur Urheberrechtsreform vor, der künftig die sogenannte Panoramafreiheit in den Mitgliedsstaaten der EU infrage stellt. Am 9. Juli soll das Parlament über die finale Fassung des Berichts abstimmen. Der hat zwar zunächst keine rechtsbindende Wirkung, dient aber als Vorgabe für die künftige Urheberrechtsgesetzgebung in den EU-Mitgliedsländern.

Die Panoramafreiheit besagt, dass es Fotografen erlaubt ist, Bilder von öffentlich zugänglicher Kunst wie auch von Gebäuden in der Außenansicht zu machen, um diese anschließend auch zu veröffentlichen und selbst kommerziell zu verwerten. Diese Panoramafreiheit gilt unter anderen in Deutschland und Österreich sowie den skandinavischen Ländern, Großbritannien und Spanien, nicht aber in Frankreich und in Italien.

Verkauf von Fotos des nächtlichen Eiffelturms schon jetzt verboten

Deswegen etwa dürfen Fotografen kein Bild vom nächtlich beleuchteten Eiffelturm kommerziell verwerten oder veröffentlichen, ohne zuvor die Genehmigung der Betreibergesellschaft für die Lichtinstallation eingeholt zu haben. Diese französische Urheberrechtsvariante führt unter anderem dazu, dass es in der Online-Enzyklopädie Wikipedia kein komplettes Bild vom nächtlichen Eiffelturm gibt, obwohl die Wiki-Kontributoren kein Geld mit den Bildern verdienen würden.

Verantwortliche Berichterstatterin für den Parlamentsbericht zur Urheberrechtsreform ist die deutsche Europaabgeordnete Julia Reda von der Piratenpartei. In ihrem Entwurf sollte die Nutzung von Fotografien öffentlicher Kunst und öffentlicher Bauwerke dauerhaft gestattet sein. Doch dann änderte der Rechtsausschuss des EU-Parlaments auf Initiative des liberal-konservativen Abgeordneten Jean-Marie Cavada aus Frankreich den Entwurf prompt so, dass er in etwa der Rechtslage in Frankreich entspricht. Demnach soll künftig die kommerzielle Nutzung nur noch dann erlaubt sein, wenn der Rechteinhaber – im Falle moderner Architektur also etwa der Architekt, bei Bildern der Künstler – zuvor das Okay dazu gegeben hat.

Auch Bilder auf Facebook und Wikipedia könnten betroffen sein

Der Haken an dieser Version des Entwurfs: Was genau kommerzielle Nutzung ist, ist nicht definiert. Im Zweifelsfall könnte auch schon die Veröffentlichung von Bildern auf einer kommerziell betriebenen Plattform wie dem sozialen Netzwerk Facebook dazu führen, dass die Fotografen gegen das Urheberrecht verstoßen. Auch Bilder in der Wikipedia könnten unter die Einschränkung fallen.

Deswegen mobilisieren aktuell Journalistenverbände wie auch die Piratenpartei sowie Wikipedia-Kontributoren Widerstand gegen die aktuelle Beschlussfassung des Berichts und warnen in einer Initiative gegen die Einschränkung der Panoramafreiheit vor den Folgen der Änderung. Tausende Fotografen würden in ihren Rechten eingeschränkt, Tausende Bilder müssten aus öffentlich zugänglichen Quellen wie der Wikipedia entfernt werden.

Dieser Artikel erschien zuerst auf Welt.de.

Bild: (c) Bildagentur PantherMedia – A18658077 / magiceyes