patentschutz geistiges eigentum
patentschutz geistiges eigentum Wachhund für Startups? Wer hilft Gründern beim Schutz des geistigen Eigentums?

Schutz des geistigen Eigentums von Startups

Das geistige Eigentum (Intellectual Property) ist für Startups äußerst wichtig. Auch das Startup Genome-Projekt, das Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren von Startups analysiert, hat IP als grundlegenden Faktor für den Geschäftserfolg identifiziert. Zur Erlangung, Erhaltung und Verfolgung von Schutzrechten aus geistigem Eigentum müssen sich junge Unternehmen deshalb bereits gleich zu Beginn ihrer unternehmerischen Tätigkeit Gedanken über den Patentschutz machen.

Patentstreite zwischen großen High-Tech-Unternehmen, wie zum Beispiel Nokia und Google, Apples Gerichtsverfahren in China oder Facebook versus Yahoo sind an der Tagesordnung. Internationaler Patentschutz ist für global agierende Unternehmen eine Schlüsselkomponente, sowohl für defensive als auch offensive Wettbewerbsstrategien.

Doch wie gehen kleinere Technologiefirmen und Startups damit um, wenn sie nicht über die Ressourcen verfügen, eine Kanzlei dafür zu beauftragen? Angesicht restriktiver Budgets sind internationale Patent-Auslandseinreichungen zum Schutz ihrer Innovationen oft zu komplex und zu kostspielig. Eine Vernachlässigung des Patentschutzes kann sich aber unter Umständen langfristig negativ auf den Erfolg des Unternehmens auswirken. Was können Startups also tun, um ihre Innovationen und ihr geistiges Eigentum bereits in den ersten Phasen des Lebenszyklus zu schützen?

Global denken, lokal handeln

Der erste Schritt besteht darin, global zu denken und lokal zu handeln. Startups sollten deshalb zunächst ein Patent beim inländischen, das heißt nationalen Patentamt anmelden. Damit erlangen sie ein exklusives Recht für ihre Erfindung für eine bestimmte Zeit und es bietet ihnen die Möglichkeit, eine internationale Patent-Einreichungsstrategie zu verfolgen. Da Patente länderabhängig und somit auf die Landesgrenzen limitiert sind, müssen Startups ihre finanzielle Situation genau prüfen und eine Strategie sowie einen Budgetplan für Auslandseinreichungen in Ländern, für die ebenfalls eine Patentschutz erlangt werden soll, entwickeln.

Zu berücksichtigen ist außerdem, dass nach nationaler Patenteinreichung nur eine begrenzte Zeit für die Anmeldung eines internationalen Patentschutzes zur Verfügung steht. Auch wenn ein Startup zunächst nur im eigenen Land operiert, ist es möglich, dass es später beispielsweise in Asien produziert, in den Vereinigten Staaten verkauft oder in Australien mit anderen Unternehmen konkurriert. Deshalb muss gleich von Anfang an gehandelt werden.

Verfahren für die Auslandspatente

Der Prozess der Patent-Auslandseinreichungen ist recht komplex, doch Startups sollten sich deshalb nicht entmutigen lassen. Es gibt viele bewährte Verfahren für eine Auslandspatentstrategie und für einen umfassenden Patentschutz bei gleichzeitig minimalen Kosten. Zunächst sollten Startups erwägen, eine Patenteinreichung gemäß dem Patent Cooperation Treaty (PCT) anstatt einer direkten Einreichung gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft (Paris Convention Treaty) vorzunehmen.

Das PCT-Verfahren bietet eine einheitliche Prozedur für Patenteinreichungen in 146 Mitgliedsländern und ist in der Regel der kostengünstigste Weg, wenn man Patente in mehr als ein oder zwei Ländern anmelden möchte. Ein weiterer Vorteil von PCT ist der zeitliche Aspekt. Nachdem die PCT-Anmeldung erfolgt ist, hat der Einreicher bis zu 18 Monate oder gerechnet ab der nationalen Anmeldung bis zu 31 Monate Zeit, bevor eine Anmeldung in den einzelnen Ländern erfolgen muss („nationale Phase“). Dies liefert insbesondere Startups genügend Zeit, um ihre Erfindung zu verbessern, Marktforschung zu betreiben und nach Lizenzen oder Käufern zu suchen.

Der nächste Schritt besteht darin, die Länder, für die ein Patent angemeldet werden soll, mit Bedacht auszuwählen. So sollte man wissen, wo Produkte möglicherweise Absatz finden und wo sie zukünftig produziert werden, sodass basierend darauf die Länder ausgewählt werden können. Darüber hinaus sollten Startups wissen, ob in einem Land bestimmte Patentgesetze gelten, die ihre Technologie betreffen. So verbieten einige Länder beispielsweise Patente auf Methoden, die an Menschen oder Tieren getestet werden. Auch gibt es Länder, in denen es schwierig ist, Patente auf Geschäftsmethoden oder Software zu erhalten. Für diese Gesetzgebungen müssen die Ansprüche konkret formuliert werden.

Kenntnis zum Patentanmeldeverfahren

Durch ein gewisses Basisverständnis des Patentanmeldeverfahrens können Startups die Kosten bei der Auslandseinreichung reduzieren. Man sollte wissen, wann Fristen ablaufen und vorab die benötigten Unterlagen bereithalten, um so bei der Einreichung nicht unnötig Zeit aufbringen zu müssen oder in Eile zu handeln. In einigen Ländern fallen Gebühren für jeden weiteren Anspruch an, wenn eine bestimmte Anzahl an aufgeführten Ansprüchen in der Anmeldung überschritten wird. Durch Reduzierung der Ansprüche lassen sich zusätzliche Gebühren vermeiden.

Verwaltung des IP-Portfolios outsourcen oder intern erledigen?

Letztlich sollten Startups erwägen, ob sie die IP-Aufgaben intern bewältigen können oder diese Aufgaben outsourcen. Abhängig vom Arbeitsaufwand, die für die Verwaltung des Patent-Portfolios aufgebracht werden muss, kann es unter Umständen kostengünstiger sein, einen eigenen Patentanwalt einzustellen anstatt einen externen Berater zu beauftragen.

Kostenersparnis kann auch dadurch erlangt werden, wenn bestimmte Dienste, wie zum Beispiel für Auslandseinreichungen oder Jahresgebührenzahlungen, ausgelagert werden. Startups müssen deshalb ihre Optionen für Auslandseinreichungen gründlich prüfen und Kostenvergleiche anstellen. Viele Verfahrensschritte, wie beispielsweise der Eintritt in die nationale Phase und die europäische Validierung, sind mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden, können aber sehr leicht ausgelagert werden. Auf Auslandseinreichungen spezialisierte Unternehmen bieten hier oftmals eine erhebliche Kosten- und Zeitersparnis.

Auslandsanmeldungen online einreichen

Globale Instruktionsplattformen bieten die Möglichkeit, Auslandsanmeldungen online einzureichen und so den Eintritt von PCT-Anmeldungen in die nationale Phase und die Validierung erteilter europäischer Patente zu vereinfachen und rationalisieren. Nötig hierfür ist in der Regel nur eine Patentnummer und per Mausklick wird über eine Schnittstelle Verbindung mit der WIPO (World Intellectual Property Organization) aufgenommen, um automatisch die Anzahl von Ansprüchen, Seiten und Wörtern einer Anmeldung zu erfassen, sodass ein präziser und detaillierter Kostenvoranschlag erstellt werden kann.

Nach dem Prüfen des Kostenvoranschlags erfordert die Vergabe des Auftrags ebenfalls nur einen Mausklick. Bei den meisten Online-Anbietern erfolgt die Einreichung dann entweder über das eigene Patentanwaltsnetzwerk; alternativ können auch die eigenen Anwälte über die Online-Plattform instruiert werden. Viele Unternehmen, Universitäten und Patentanwälte profitieren so schon heute von der Effizienz und Kostenersparnis, die durch den Einsatz von webbasierten Technologien erzielt werden können.

Fazit: Langfristig denken

Auch wenn vielen Startups das Budget fehlt, sollten sie langfristig denken und die Zukunft des Unternehmens durch lokalen und internationalen Patentschutz sichern. Ein cleveres Abwägen von vorab feststehenden Kosten mit ungewissen zukünftigen Gewinnen ist aber nicht einfach. Durch den Einsatz von einigen simplen und bewährten Praktiken sowie mithilfe von auf Auslandseinreichungen spezialisierten Unternehmen und webbasierten Technologien können Startups aber ihren Patentschutz maximieren und gleichzeitig Kosten senken. Rund um das Thema Patente unterstützt auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kleine und mittelständische Unternehmen bei der Patentierung ihrer ersten Erfindung.

Bild: NamensnennungWeitergabe unter gleichen Bedingungen Bestimmte Rechte vorbehalten von Katrin Lorenzen