Pixelio Bildquelle Gerichtsurteil

Fotograf nimmt Klage zurück

Gegen die heftig diskutierte Entscheidung des Landgerichts Köln zur Urhebernennung bei einem Pixelio-Bild (14 O 427/13) hatte der betroffene Webseitenbetreiber wie erhofft Berufung eingelegt. Nun wurde die Sache vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelt und der Fotograf hat nach der mündlichen Verhandlung die Klage zurück genommen. Daraus lässt sich schließen, dass die Richter der Berufungsinstanz beim Oberlandesgericht nichts von dem Urteil in der ersten Instanz hielten. Demnach sehen die Richter keine Urheberrechtsverletzung, wenn bei einem Direktaufruf eines Fotos kein Urheberrechtsnachweis vorhanden ist. Nach dem entsprechenden Hinweis der Richter hat der Kläger die Klage zurück genommen, so dass das Urteil des Landgerichts keinen Bestand hat.

Ein Fotograf hatte Anfang des Jahres einen Webseitenbetreiber abgemahnt, weil dieser das Erfordernis der Namensnennung nicht erfüllt habe. Der Vorwurf: Es habe eine Urheberkennzeichnung bei dem Direktaufruf des Bildes gefehlt, also beispielswiese „www.website.de/bild.jpg“, was eine eine Urheberrechtsverletzung dargestellt habe. Der Abgemahnte hatte keine Unterlassungserklärung abgegeben, sodass der Fotograf im einstweiligen Verfügungsverfahren die Entscheidung des Landgerichts Köln erwirkte.

Das Urteil sorgte vor allem deswegen für Kopfschütteln, weil es nicht möglich ist, die Vorgaben von Pixelio beim Direktlink zu erfüllen.

BILD: © 6424 (BJÖRN HUTZLER) / PANTHERMEDIA