Praktikum Anforderungen Mindestlohn

Praktikanten fallen ab 2015 teilweise unter Mindestlohngesetz

Wer einen Praktikanten sucht, braucht Unterstützung. Und wer ein Praktikum sucht, möchte praktische Berufserfahrungen sammeln. Aber was ist eigentlich ein Praktikum? Und haben Praktikanten künftig auch Anspruch auf den Mindestlohn?

Wenn der Bundestag der aktuellen Version des Gesetzesentwurfs zum Mindestlohn im Juli zustimmt, ist die klare Antwort: Jein. Praktikanten müssen demnach ab 2015 nämlich dann nach Mindestlohn bezahlt werden, wenn sie ein mindestens sechswöchiges, freiwilliges Praktikum absolvieren. Anders sieht es bei Pflichtpraktika aus, die im Rahmen der Hochschulausbildung absolviert werden, diese bleiben vom Mindestlohn befreit.

Für Startup-Arbeitgeber wird sich also einiges ändern. Sie müssen entscheiden, ob sie bereit sind, den Mindestlohn, also 8,50 Euro pro Stunde, zu zahlen. Sind sie es nicht, müssen sie zwei Aspekte im Blick behalten: Absolviert der Praktikant ein freiwilliges Praktikum? Dann kann er unter dem Mindestlohn nur bis zu sechs Wochen beschäftigt werden. Und: Ist das angebotene Praktikum überhaupt eines? Wenn nicht, muss er so oder so den Mindestlohn oder gar ein höheres Gehalt zahlen.

Wenn das Praktikum gar keins ist

Die folgende Stellenanzeige fällt eigentlich nicht weiter auf, man sieht solche oder ähnlich formulierte Anzeigen häufig:

Per sofort suchen wir für 6 Monate eine/n engagierten, begeisterungsfähigen und ehrgeizigen Praktikanten (m/w) für unsere Marketing-Abteilung. Deine Aufgaben sind:

  • Optimierung von Produktwebseiten
  • Durchführung kleinerer Marketingmaßnahmen
  • Schreiben von Blogeinträgen
  • Koordination der Pressearbeit
  • Unterstützung in der Administration und Abwicklung aller Marketingmaßnahmen

Du passt zu uns, wenn Du bereits praktische Erfahrungen im Marketing gesammelt hast. Auf Grund unserer anstehenden Expansion ins Ausland sind fließende Englischkenntnisse notwendig, ein mehrmonatiger Auslandsaufenthalt in der Vita ist von Vorteil. Wir bieten Dir ein lockeres Umfeld, viel Spaß bei der Arbeit und ein optimales Entwicklungsumfeld. Eine spätere Übernahme ist nicht ausgeschlossen.

Wenn man sich Aufgaben und gewünschtes Profil genauer anschaut, fällt allerdings auf: Gesucht wird hier kein Praktikant, sondern ein Junior Marketing Manager. Und der verdient eine vierstellige Summe pro Monat. Ein Praktikum wird im Schnitt mit 600 Euro im Monat vergütet. Vom Gehalt eines Junior Marketing Managers ist das weit entfernt und vom Mindestlohn auch. Aber wie kann man als Arbeitgeber verhindern, dass das Praktikum gar keines ist?

Eine einheitliche Definition eines Praktikums gibt es nicht. Allerdings sind sich Gesetzgeber und Gerichte einig: Ein Praktikum liegt nur dann vor, wenn es einen Ausbildungscharakter hat. Ansonsten ist es arbeitsrechtlich und sozialversicherungsrechtlich wie ein normales Angestelltenverhältnis zu sehen. Damit wäre obiges Arbeitsverhältnis mindestens gemäß Mindestlohn und eventuell sogar höher zu vergüten. Das ist bei Beachtung einiger Regeln beim Einsatz und der Betreuung von Praktikanten vermeidbar.

Die Verantwortung liegt immer beim Unternehmen

Grundsätzlich sind Praktikanten Auszubildende, das heißt, an sie darf nicht die gleiche Erwartung gestellt werden wie an normale Arbeitnehmer. Außerdem sollten sie bei ihren Aufgaben angeleitet werden. Selbstverständlich dürfen Praktikanten auch praktische Tätigkeiten ausführen – das ist ja gerade der Sinn eines Praktikums. Aber: Bei einer Einbindung in die Arbeitsabläufe ohne gesonderte Anleitung kann eine normale Arbeitnehmerschaft unterstellt werden. Und dann ist es egal, wie das Arbeitsverhältnis im Arbeitsvertrag heißt.

Ganz praktisch heißt das: Die Verantwortung über das Ergebnis einer Aufgabe muss immer bei einem zuständigen Angestellten liegen, niemals beim Praktikanten. Ein Praktikant muss gefahrlos Fehler machen dürfen. Außerdem sollte er, mehr als angestellte Mitarbeiter, ausführliche Erklärungen erhalten: Warum ist diese Arbeitsaufgabe notwendig? In welchem Kontext steht sie? Was sind die Folgen aus ihrer Erledigung? Genau das können Praktikanten nämlich auf Grund ihrer wenigen Berufserfahrung oft nicht abschätzen. Nach ein paar Jahren im Job hat man dies, meist ohne es so recht zu merken, verinnerlicht und es erscheint selbstverständlich.

Vorschlagen, Besprechen, Unterstützen

Im genannten Beispiel müsste die Aufgabe „Durchführung kleinerer Marketingmaßnahmen“ also „Unterstützung bei der Durchführung kleinerer Marketingmaßnahmen“ lauten. Und sind die Maßnahmen noch so klein: Die Verantwortung liegt bei den fest angestellten Marketingkollegen der Firma. Die Unterstützung kann dann so aussehen: Ein Mitarbeiter erklärt dem Praktikanten ausführlich, was die relevante Zielgruppe ist, welche Marketingmaßnahmen sich für die Produkte als erfolgreich erwiesen haben, wie hoch das Budget ist und warum all das so ist.

Dann bittet er den Praktikanten, innerhalb der nächsten Woche für ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Anlass einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten inklusive einer Budgetplanung. Nach einer Woche wird dieser besprochen, entsprechend korrigiert und gegebenenfalls umgesetzt. Bei der Umsetzung ist es dann völlig in Ordnung, den Praktikanten tatkräftig einzubinden und auch, ihm dabei einfachere, administrative Aufgaben zu übertragen.

Dieser Ablauf gilt für alle Praktikumsaufgaben und Projekte, wobei natürlich zwischen dem unterschiedlichen Erfahrungshorizont verschiedener Praktikanten und der Dauer, die ein Praktikant schon im Unternehmen beschäftigt ist, unterschieden werden muss. Aber auch, wenn der Praktikant schon fünf Monate da ist und einiges gelernt und mitgekriegt hat: Verantwortlich ist und bleibt der feste Mitarbeiter.

Generell gilt: Eine Job Description sollte vor Ausschreibung (nicht erst kurz vor Beginn!) des Praktikums erstellt und am ersten Arbeitstag mit dem Praktikanten besprochen werden. So können Erwartungen von Anfang an kommuniziert werden und alle weiteren Gespräche, Korrekturen, gegebenenfalls Änderungen und Feedback fallen leichter.

Fester Ansprechpartner

In den meisten Fällen sind Praktikanten nicht nur einem, sondern mehreren angestellten Mitarbeitern zugeordnet. Für Praktikanten ist das oft eine große Herausforderung, denn neben der fehlenden fachlichen Einordnung ihres Wissens in Arbeitsprozesse fehlt ihnen häufig die nötige Erfahrung, um Prioritäten setzen zu können. Außerdem haben sie meist noch nicht gelernt, ihre eigenen Grenzen einzuschätzen und dies entsprechend zu kommunizieren. Auch das lernt man erst im Laufe der ersten Berufsjahre (wenn es gut läuft). Hierfür braucht der Praktikant einen festen Ansprechpartner im Unternehmen, der genau dabei zur Seite steht.

Fehlt dieser, läuft der Arbeitgeber Gefahr, seinen Praktikanten zu „verheizen“, ohne das zu merken. Dabei sollte der Praktikant explizit gleich zu Beginn darauf aufmerksam gemacht werden, dass er selbst Bescheid geben muss und darf, wenn er zu viele Aufgaben gleichzeitig übertragen bekommt. So lernt der Praktikant, dass Führungskräfte nicht immer sehen können, wie viel jeder einzelne im Detail gerade auf dem Tisch hat und er selbst ein Gefühl dafür entwickeln muss. Aber auch hier gilt: Die Verantwortung für die Priorisierung liegt nicht beim Praktikanten, sondern zum Beispiel bei dem für ihn verantwortlichen Betreuer oder Mentor.

Ergänzung statt Ersatz

Die hier aufgeführten Anforderungen an ein Praktikum sind natürlich nicht neu. Aber durch die Einführung des Mindestlohns wird die Debatte der Abgrenzung zwischen Arbeitskräften und Praktikanten mit Sicherheit noch einmal neu entfacht. Es wäre sehr schade, wenn die Institution Praktikum unter der Einführung des Mindestlohns leiden würde. Denn für Studierende sind Praktika äußerst wertvolle Erfahrungen, die den Einstieg ins Berufsleben deutlich erleichtern.

Und für Unternehmen muss es weiterhin möglich sein, Praktikanten zur Unterstützung ihrer Mitarbeiter einzusetzen – so lange sie eine Ergänzung und keinen Ersatz für diese darstellen. Denn so lassen sich komplexe und aufwändige Aufgaben besser bewältigen und alle haben etwas davon.

Übrigens: bei der Unterscheidung zwischen freiwilligem und Pflichtpraktikum gibt es neben dem Mindestlohn noch weitere relevante Aspekte im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Einen Überblick gibt zum Beispiel die Broschüre des Deutschen Gewerkschaftsbundes.Wer regelmäßig Praktikanten beschäftigt, sollte sich über die notwendigen Formulierungen im Arbeitsvertrag sowie sozialversicherungsrechtliche Grundlagen unabhängig vom Mindestlohn vorab einmal anwaltlich beraten lassen.

„Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn wir vergessen, was wir gelernt haben.“ (Edward Frederick Lindley Wood)

Bild: Goodluz / PantherMedia