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Best-of-Praxistipps zur Startup-Gründung

Steuertipps und Einführungen in das Steuerrecht für Gründer gibt es bereits in sehr guter Qualität und auch kostenlos (zum Beispiel vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen). Im Folgenden ein „Best-of“ von Praxistipps, die gerade am Anfang besonders beachtenswert sind.

1. Förderungen und Finanzierung vorher klarmachen

Alle Förderungen haben Voraussetzungen, die Gründer verpflichtend erfüllen müssen. Einige staatliche Förderungen setzen Arbeitslosigkeit voraus. Andere Förderungen sind zum Beispiel nicht mehr möglich, wenn das Unternehmen schon gegründet ist. Wichtig daher: Frühzeitig informieren und auf jeden Fall vor der geplanten Gründung die Voraussetzungen von Förderungen abklären!

Wenn der Businessplan Finanzierungsbedarf zeigt: Frühzeitig, also bereits bei oder noch besser vor der Gründung eine Bank mit ins Boot nehmen. Nie zu lange warten: Finanzierungen werden teurer oder unmöglich, wenn die Zahlungsfähigkeit bereits bedroht ist.

2. Klare Umsetzung der geplanten Struktur von Anfang an

Soll die Struktur eine GmbH mit mehreren Gesellschaftern sein, so empfiehlt es sich, diese Gründung auch zeitnah so umzusetzen. Selbstverständlich kann man auch vor der Gründung einer GmbH als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gemeinsam unternehmerisch tätig werden. Ist man aber bereits über einen längeren Zeitraum als GbR tätig, können sich bei einer Umwandlung in die GmbH steuerliche Probleme ergeben. Es entsteht dann erhöhter Beratungsbedarf, um das Vermögen steuerneutral in die GmbH zu transferieren. Diese Kosten sind durch zeitnahe Umsetzung vermeidbar.

3. Die Kasse muss stimmen – watch your cashflow

Oft unterschätzt und sehr oft Grund eines Scheiterns: Erste unternehmerische Pflicht ist die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit. Deshalb sollte neben der klassischen betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) auch ein ständiges Prüfen (Stichwort „Controlling“) der Ein- und Auszahlungen des Unternehmens (Cashflow) erfolgen. Die klassische Gewinn- und Verlustrechnung bildet Zahlungsströme bei einem Geschäftsaufbau nicht deutlich genug ab.

Zum Beispiel werden Investitionen über die Nutzungsdauer verteilt und der oft erforderliche Aufbau von Lieferforderungen und Vorräten (neudeutsch: Working Capital) wird in der BWA nicht berücksichtigt. Zur Cashflow-Planung gehören auch die Steuerzahlungen. In der Praxis oft zu beobachten: Gründer werden vom Finanzamt mit Steuernachzahlungen und erhöhten Vorauszahlungen überrascht und geraten in die Cashflow-Falle.

4. Vorschriften beachten – be compliant

Die Gesetze kennen (fast) keine Ausnahmen für Gründer. Gesetzliche Vorschriften sind vollständig und ohne Ausnahme von Anfang an einzuhalten. Das betrifft zum Beispiel die pünktliche Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, die Dokumentation von Betriebsausgaben durch Belege, die Anforderungen an Rechnungen oder die termingerechte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Für diese Felder sollten betriebliche Abläufe („Prozesse“) eingerichtet und überwacht werden. So vermeidet man unnötigen Folgeaufwand und Folgekosten, die durch Betriebsprüfungen oder Nacharbeiten entstehen können.

5. Abzocke durch Registergauner vermeiden

Nach einer Gründung schicken eine Unmenge von „Registergaunern“ Rechnungen oder irreführende „Angebote“ über Eintragungen in Datenbanken und Registern. Die Rechnungen für solche Abos betragen oft mehrere Hundert Euro. Solche Leistungen sind ohne weiteres bereits kostenfrei verfügbar. Zahlen muss man ausschließlich den Eintrag in das offizielle Handelsregister.

6. Gründungsaufwendungen – auch vor der Gründung

Auch Aufwendungen vor dem eigentlichen Gründungstermin können steuerlich abzugsfähig sein, wenn sie sich auf die spätere geschäftliche Tätigkeit beziehen. Je zeitnaher die Aufwendungen zum Gründungszeitpunkt sind, desto besser ist die Abzugsfähigkeit beim Finanzamt darstellbar.

7. Sozialversicherungsstatus sauber klären

Viele Gründer möchten die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für sich verständlicherweise vermeiden. Die Sozialversicherungspflicht eines Gründers sauber abzuklären, benötigt Zeit. Im Rahmen einer Prüfung durch die Sozialbehörden kann der Sozialversicherungsstatus auch rückwirkend über Jahre hinweg umklassifiziert werden. Es empfiehlt sich, das sogenannte Statusfestellungsverfahren der Rentenversicherung zu nutzen. Man erhält hierbei einen Bescheid, der den Status bindend festlegt.

8. Stammkapital – auf 8 passt es öfter

Mit einem GmbH-Stammkapital in Höhe von 25.008 Euro kann die Anzahl der Gesellschafter problemlos zwischen 2 und 4 variieren. Gleiches gilt bei der Gründung einer UG mit einem Stammkapital von zum Beispiel 1.008 Euro. So vermeidet man Aufteilungsprobleme, wenn ein weiterer Gesellschafter dazu kommt oder wenn einer geht.

9. Gewerbesteuer-Belastung durch Standort beeinflussbar

Die Hebesätze für die Gewerbesteuer schwanken oft sehr deutlich. So beträgt zum Beispiel der Hebesatz in München 490 Prozent und die Gewerbesteuerbelastung damit 17,15 Prozent vom Unternehmensgewinn. Im benachbarten Grünwald müssen Unternehmen aber nur 8,4 Prozent Gewerbesteuer zahlen, da der Hebesatz dort nur 240 Prozent beträgt. Das ist weniger als die Hälfte! Dieses Phänomen ist in anderen Ballungszentren ebenfalls zu beobachten(zum Beispiel Frankfurt und Eschborn).

Daraus können sich für Kapitalgesellschaften ganz erhebliche dauerhafte Gewerbesteuervorteile ergeben. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist dieser Effekt durch die grundsätzliche Anrechenbarkeit der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer gemildert beziehungsweise eliminiert.

10. Am Anfang schon ans Ende denken

Sieht der (informelle) Businessplan bereits den Exit vor, so macht es Sinn, sich mit einer Besonderheit des Körperschaftsteuergesetzes zu beschäftigen: Kapitalgesellschaften können Anteile an anderen Kapitalgesellschaften in vielen Fällen zu 95 Prozent steuerfrei veräußern. Durch eine doppelstöckige Kapitalgesellschaftsstruktur (GmbH/UG-Doppelstockmodell) können daher Gewinne aus dem Exit (fast) steuerfrei thesauriert und „angespart“ werden. Der Gewinn kann so voll reinvestiert werden.

Bild: Maren Beßler  / pixelio.de