Presserecht Startups

Presserecht – proaktive Maßnahmen

Oft kommen Themen wie Presserecht oder Medienrecht bei Startups erst in den Fokus, wenn es zum Beispiel negative Publicity über das Unternehmen gibt. Dieser Artikel zeigt sowohl die proaktiven als auch die reaktiven Maßnahmen auf, die Unternehmen im Bereich Medien- und Presserecht ergreifen können.

Treffen kann es jeden. Gerade Startups sollten sich nicht der Illusion hingeben, dass nur Großunternehmen im Fokus der Medien sind. Und insbesondere Startups können durch eine negative Berichterstattung stärker erschüttert werden als ein etabliertes Unternehmen. Bereits eine falsche Meldung über Insolvenzgerüchte oder ein abgesprungener Investor kann ein kleines Unternehmen in Schieflage bringen.

Bereits vor einer schädlichen Berichterstattung lassen sich Maßnahmen ergreifen, um mögliche Gefahren zu minimieren. Plant ein Medium eine Berichterstattung, dann kommt es oft vor, dass Kontakt zu dem Unternehmen aufgenommen wird. Bereits hier gibt es gewisse Regeln zu beachten. Entschließt sich beispielsweise eine Geschäftsführer zu einer Stellungnahme gegenüber einem Journalisten, kann er nicht später versuchen, gegen die Berichterstattung an sich vorzugehen, denn er hat sich entsprechend dazu eingelassen.

Will er sich aber einlassen und kommt es dann zu einem Interview, dann sollte dies gerade aus Unternehmenssicht unter bestimmten Bedingungen erfolgen. So sollten Zitate vor Veröffentlichung nochmals abgestimmt werden.

Social Media Shitstorms

Sogenannte Shitstorms sind negative Ausprägungen der modernen Kommunikation. Der direkte Dialog zwischen Unternehmen und User lädt mitunter dazu sein, eine verbale Schlacht zum Beispiel auf der Facebook-Seite eines Unternehmens zu starten. Vermeintlich schlechte Handlungen und Maßnahmen des Unternehmens können auch durch Shitstorms wie ein Bumerang mit doppelter Wirkung zurück auf das Unternehmen treffen. Unternehmen müssen in der Lage sein, mit diesen Phänomenen der digitalen Medienwelt umzugehen.

Vorbeugend hilft hier eine richtige Schulung der Mitarbeiter und die Einführung einer auf das Unternehmen abgestimmten Social Media Guideline. In diesen Regelwerken werden wichtige Verhaltensregeln aufgestellt, die den Umgang der Mitarbeiter mit Shitstorms erleichtern können. Denn keineswegs lassen sich Shitstorms und vergleichbare negative PR ohne Weiteres mit juristischen Maßnahmen lösen.

Abwehr falscher Berichterstattung

Ist eine negative Berichterstattung im Umlauf, dann hat ein Unternehmen mehrere Handlungsalternativen. Es gibt juristische Mittel, um dagegen vorzugehen. Das Ziel der Abwehransprüche ist stets das verbreitende Medienunternehmen. Kernansprüche hierbei sind die Ansprüche auf Gegendarstellung, Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz. Wenn sich aber beispielsweise die Redaktion auf eine dritte Quelle (zum Beispiel Behörde oder Nachrichtenagentur) beruft, dann kann das betroffene Unternehmen seinen Schadensersatz nur von dem Träger dieser Quelle verlangen.

Der Anspruch auf Gegendarstellung

Ist ein Unternehmen von einer Sachverhaltsdarstellung betroffen, dann kann hier mit einer Gegendarstellung reagiert werden. Der Grundgedanke der Gegendarstellung ist, dass das angegangene Unternehmen die Möglichkeiten hat, im selben Medium die eigene Sicht darstellen zu dürfen, indem dann der Sachverhalt mit eigenen Worten dargestellt werden kann. Damit ist die Gegendarstellung eine Art Werkzeug der Waffengleichheit, um eine Erwiderung auf einen Sachverhalt im selben Medium zu ermöglichen.

Der Berichtigungsanspruch

Neben dem Anspruch auf Gegendarstellung ist der Berichtigungsanspruch ein wichtiges Werkzeug im Presserecht. Zweck des Berichtigungsanspruchs ist es, ein Medienunternehmen dazu zu verpflichten, eine Berichterstattung mit falscher Tatsachenbehauptung zu korrigieren. Anders als beim Anspruch auf Gegendarstellung, bei dem die Unterscheidung zwischen falscher und wahrer Tatsachenbehauptung irrelevant ist, richtet sich der Berichtigungsanspruch nur gegen falsche Tatsachenbehauptung. Ein Berichtigungsanspruch kann also dazu führen, dass das Medienunternehmen die Behauptung entweder widerrufen muss oder eine Richtigstellung abgeben muss.

Presserecht: Fazit

Im Presserecht geht es nicht immer um juristische Fakten. Stets muss geprüft werden, welche möglichen Konsequenzen eine juristische Geltendmachung von presserechtlichen Ansprüchen haben können. Gerade mit einem Unterlassungsanspruch kann bei Außenstehenden der Eindruck entstehen, dass versucht wird, eine negative Berichterstattung zu unterdrücken, auch wenn der Anspruch juristisch gegeben ist. Unabhängig von möglichen Reaktionen sollte bei jedem Unternehmen das medienrechtliche Bewusstsein geschärft werden, um präventiv handeln zu können und im Fall der Fälle gut vorbereitet zu sein.

Bild: Katharina Bregulla  / pixelio.de