Mitte Dezember war die Freunde groß in der Zentrale von MyTaxi in Hamburg. Nach langen Verhandlungen hatte man die Exklusivrechte für die Taxistellflächen um den Kölner Hauptbahnhof gewonnen. Sehr zum Ärger der örtlichen Taxigenossenschaft. Diese hatten zuvor die Verhandlungen mit der Deutschen Bahn abgebrochen, weil es Streit über die geforderte Pachtsumme gab. Nun hat die Stadt Köln erklärt, dass dieser Vertrag ungültig sei.

Die Stadt Köln ist laut einer eigenen Pressemitteilung nach „intensiver rechtlicher Prüfung der komplexen Gesamtproblematik“ zum Schluss gekommen, dass der Vertrag zwischen der Deutschen Bahn und MyTaxi nicht rechtens sei. MyTaxi hatte im Dezember angekündigt, dass Taxis in Zukunft eine kostenpflichtige MyTaxi-Plakette benötigen, um vor dem Bahnhof auf Stellflächen Fahrgäste mitnehmen zu können. Die Stadt Köln ist der Meinung, dass diese Flächen aber „öffentlich gewidmete“ Räume seien, die nicht von der Deutschen Bahn kontrolliert werden dürften. Rechtlich bindend ist die Meinung der Stadt Köln in dem Fall aber nicht, weil diese keinen Einfluss auf den Vertrag haben darf.

Dennoch hat MyTaxi auf den komplizierten Streit mit der Deutschen Bahn und der Stadt reagiert: Etwas überraschend will man den gerade erst geschlossenen Vertrag mit der Deutschen Bahn pausieren lassen. So heißt es im Statement: „Hintergrund ist die ungeklärte Situation bzw. die unterschiedlichen Auffassungen der Stadtverwaltung Köln und der DB Köln, ob der Abschluss eines General-Gestattungsvertrages zulässig ist. Bis zur Klärung, ob und in welcher Weise eine Durchsetzung der in dem General-Gestattungsvertrag zugesicherten Nutzungsrechte möglich ist, ist es vernünftiger für alle Beteiligten, dass Mytaxi den Vertrag ruhen lässt.“

Dies bedeutet auch, dass ab sofort wieder alle Taxen in Köln, egal ob sie Mitglied in der Genossenschaft oder bei MyTaxi sind, den Bahnhof kostenfrei anfahren können, um dort Fahrgäste aufnehmen zu können. Wie lange der Vertrag zwischen der Bahn und MyTaxi nun pausieren wird, hängt ab jetzt von den Rechtsanwälten ab.

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