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Flugrechte-Startup gewinnt gegen Ryanair

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EUflight triumphiert

Flugrechte-Startup gewinnt gegen Ryanair

Kurznachricht. Schon länger streitet die Billig-Airline mit deutschen Flugrechte-Startups. Es geht um eine entscheidende Klausel – und um das Geschäftsmodell der jungen Unternehmen.
9. November 2016 | Caspar Tobias Schlenk
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ryanair_chef

Ryanair-Chef Michael O’Leary

Der Ryanair-Chef ist für Krawall bekannt: So schießt Michael O’Leary gerne verbal gegen die Konkurrenz. „Eurowings ist zum Scheitern verurteilt“, sagte er etwa vor Kurzem in einem Interview. Und auch bei den Flugrechte-Anbietern eckt sein Unternehmen immer wieder an: Erst kürzlich eskalierte der Streit mit dem deutschen Startup Flightright.

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Hintergrund des Streits ist die sogenannte Abtretungsklausel. Sie besagt, dass die Fluglinie in seinem Kleingedruckten den Passagieren verbieten will, Rückerstattungsansprüche abzutreten. Doch das ist genau das Geschäft der Flugrechte-Startups: Ist ein Flug verspätet oder wurde er annuliert, steht dem Passagier eine Entschädigung zu. Wem es zu anstrengend ist, das Geld selber von Airline einzufordern, kann den Entschädigungs-Anspruch an ein solches Startup abtreten. Dieses setzt die Forderung dann – im Notfall vor Gericht – bei den Airlines durch. Dafür erhält es eine Gebühr der Entschädigungssumme ein.

Das Amtsgericht Köln hat in einem Verfahren des Flugrechte-Startups EUflight gegen die Airline die Abtretungsklausel als unwirksam erklärt (Az. 113 C 381/16). Mit der Anerkennung des Urteils seien nun die AGBs von Ryanair in dem strittigen Punkt „gekippt“, sagte EUflight-Gründer Lars Watermann gegenüber Gründerszene. Die Airline lässt hingegen mitteilen: „Diese Behauptungen von EUflight sind falsch und reflektieren nicht die Fakten des juristischen Falls, da noch kein finales oder bindendes Urteil gefällt wurde.“

Britte Schön, Rechtsexpertin vom Verbraucherportal Finanztip, teilt die rechtliche Einschätzung des Startups. Ryanair habe anerkannt, dass Passagiere weiterhin ihre Ansprüche an Flugrechte-Startups abtreten dürfen – trotz des Verbots in den AGBs . „Das Abtretungsverbot war von Beginn an absurd“, schreibt Watermann.

Für die Flugrechte-Startups ist dies eine gute Nachricht: Wäre das Abtretungsverbot rechtens gewesen, hätte dies das Geschäftsmodell der jungen Unternehmen bedroht. Bislang ist die Abtretungsklausel allerdings immer noch in den AGBs von Ryanair zu finden.

Bild: Getty Images/ODD ANDERSEN
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