Flugrechte-Startup gewinnt gegen Ryanair

Ryanair-Chef Michael O’Leary
Der Ryanair-Chef ist für Krawall bekannt: So schießt Michael O’Leary gerne verbal gegen die Konkurrenz. „Eurowings ist zum Scheitern verurteilt“, sagte er etwa vor Kurzem in einem Interview. Und auch bei den Flugrechte-Anbietern eckt sein Unternehmen immer wieder an: Erst kürzlich eskalierte der Streit mit dem deutschen Startup Flightright.
Das Amtsgericht Köln hat in einem Verfahren des Flugrechte-Startups EUflight gegen die Airline die Abtretungsklausel als unwirksam erklärt (Az. 113 C 381/16). Mit der Anerkennung des Urteils seien nun die AGBs von Ryanair in dem strittigen Punkt „gekippt“, sagte EUflight-Gründer Lars Watermann gegenüber Gründerszene. Die Airline lässt hingegen mitteilen: „Diese Behauptungen von EUflight sind falsch und reflektieren nicht die Fakten des juristischen Falls, da noch kein finales oder bindendes Urteil gefällt wurde.“
Britte Schön, Rechtsexpertin vom Verbraucherportal Finanztip, teilt die rechtliche Einschätzung des Startups. Ryanair habe anerkannt, dass Passagiere weiterhin ihre Ansprüche an Flugrechte-Startups abtreten dürfen – trotz des Verbots in den AGBs . „Das Abtretungsverbot war von Beginn an absurd“, schreibt Watermann.
Für die Flugrechte-Startups ist dies eine gute Nachricht: Wäre das Abtretungsverbot rechtens gewesen, hätte dies das Geschäftsmodell der jungen Unternehmen bedroht. Bislang ist die Abtretungsklausel allerdings immer noch in den AGBs von Ryanair zu finden.
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