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Auch das Familienunternehmen Rossmann nutzt Instagram, um seine Produkte zu vermarkten.

Viele Unternehmen nutzen die Reichweite der sogenannten Influencer auf Instagram, Snapchat, Youtube oder Facebook, um ihre Produkte zu bewerben. Das Problem: Auch wenn die Internet-Stars bis zu sechsstellige Summen für einen gut platzierten Werbepost kassieren, wurden die Bilder bislang oft nicht als Werbung gekennzeichnet.

In einem Urteil des Landesgerichts Celle vom 08. Juni, von dem das Manager Magazin in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, wurde die Drogeriekette Rossmann nun genau dafür belangt. Demnach soll ein 20-jähriger Instagrammer mit rund 1,3 Millionen Abonnenten für Rossmann-Produkte geworben haben – lediglich einer von sechs Hashtags unter dem Bild lieferte aber einen Hinweis darauf, dass dieser Post gesponsert war. Der Hashtag #ad an zweiter Stelle sei ein unzureichender Hinweis auf bezahlte Werbung, urteilte das Oberlandesgericht Celle. Werbliche Posts müssten auf den ersten Blick als solche zu erkennen sein, so die Begründung.

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Sollte Rossmann noch einmal Schleichwerbung auf Instagram machen, könnte das teuer für die Drogeriekette werden: Bis zu 250.000 Euro Strafe soll es bei einer zukünftigen Zuwiderhandlung geben. Der Verband Sozialer Wettbewerb hatte den Stein ins Rollen gebracht. Er klagte vor Gericht und mahnte schon zuvor rund zwei Dutzend Influencer wegen Schleichwerbung ab. Auch Instagram selbst möchte gegen Schleichwerbung vorgehen. Die Facebook-Tochter hatte bereits im Juni ein Kennzeichnungsmodell für Werbung angekündigt.

Bild: Karsten Koch / Rossmann