San Francisco und die Bay Area sind das Mekka für StartUps. Kein Wunder, dass die Gegend auch auf deutsche Gründer einen starken Reiz ausübt. Hier sein Unternehmen anzusiedeln ist verlockend, aber auch mit Investitionen und Risiken verbunden. Die erste Frage ist also, ob man wirklich dort sein muss. Ist es Zeit und Kosten wert?

Silicon Valley, Unternehmen gründen, in den USA gründen

1. Die Entscheidung für’s Valley

Diese Frage lässt sich am besten vor Ort klären. Flüge nach San Francisco sind günstig, also nichts wie hin und in die StartUp-Welt eintauchen. Der Einstieg ist nicht schwer, denn man kommt schnell mit den Menschen ins Gespräch. Auch wichtige Entscheider sind deutlich offener als hierzulande. Allerdings müssen sie erst als solche identifiziert werden, denn viele Führungskräfte sind in Kalifornien auch geschäftlich leger in Jeans und Hemd unterwegs. Zurückhaltend zeigen sich die Amerikaner dagegen, wenn es um Kritik geht. Negatives wird nicht gern offen angesprochen, sondern „durch die Blume“ vermittelt. Positives dagegen steht immer im Vordergrund.

Wichtige Events zur Kontaktaufnahme findet der Gründer mithilfe des Event-Newsletters von StartupDigest, den er spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt abonnieren sollte, und Plancast. Interessante regelmäßige Veranstaltungen sind die monatlichen Start2Startup Dinners, SF Beta, SF New Tech, und die informellen SuperHappyDevHouse-Events. Ende Februar findet zudem die Entrepreneur Week der Stanford Universität statt, mit einer Reihe interessanter Veranstaltungen für Gründer.

2. Firmengründung im Silicon Valley

Eine Firma zu gründen ist in den USA unkompliziert. Eine US Corporation verlangt kein Stammkapital und die Registrierung kann schriftlich von jedem beliebigen Ort der Welt erfolgen. Rechts- und Firmensitz müssen nicht übereinstimmen, darum wählen die meisten US-Unternehmen Delaware als ihren Rechtssitz. Denn Delaware ist bevorzugt bei VCs, da das Gesellschaftsrecht, das Sache der Bundesstaaten ist, dort besonders unternehmensfreundlich ist.

Wesentlich aufwändiger als die Firmengründung ist für Ausländer allerdings der Erwerb einer Arbeitsberechtigung. Je nachdem, ob ein US-Tochterunternehmen oder ein ganz neues Unternehmen gegründet werden soll, kommt hierfür ein Arbeits- oder Investorvisum infrage. In beiden Fällen sollte der Gründer eine Dauer von ungefähr drei Monaten einplanen.

3. Visum für die USA

Für die ersten Recherchebesuche benötigen deutsche Staatsbürger kein Visum. Denn es ist für sie möglich, mit dem Visa Waiver bis zu 90 Tage in den Vereinigten Staaten zu bleiben und dabei auch Geschäftstermine für deutsche Arbeitgeber wahrzunehmen. Aber auf keinen Fall dürfen sie ohne ein entsprechendes Visum für ein US-Unternehmen arbeiten – egal ob eine Tochtergesellschaft oder Neugründung.

Hier die wichtigsten Visa für Gründer im Überblick:

  • E-2: Für Neugründungen in den USA interessant, es setzt eine substantielle Investition voraus. Das US-Zielunternehmen kann bereits bestehen oder gerade gegründet worden sein, aber in beiden Fällen muss es zu mindestens 50 Prozent im Eigentum deutscher Staatsangehöriger stehen.
  • L-1: Inter-Company-Transfer. Für Unternehmensinhaber, Fach- oder Führungskräfte von (neugegründeten) US-Tochtergesellschaften. Sie müssen vorher mindestens ein Jahr in der Muttergesellschaft oder einer Schwestergesellschaft außerhalb der USA gearbeitet haben.
  • H1-B: Für gut qualifizierte Arbeitnehmer mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium, die für ein US-Unternehmen arbeiten wollen. Voraussetzung ist die Stellenzusage, das Visum ist an das Unternehmen gebunden, wie übrigens auch die anderen Visumsarten.
  • O-1: Für besondere Talente oder Prominente. Es kann unter Umständen auch auf Persönlichkeiten der New-Economy zutreffen, ist aber eher die Ausnahme.

Die Bearbeitung meines E-2-Visums hat ungefähr zwei Monate in Anspruch genommen. Das Konsulat in Frankfurt am Main verlangte umfangreiche Unterlagen zum Unternehmen und zu mir, dem E-2-Aspiranten. Die Unterlagen wurden geprüft und nach drei bis vier Wochen wurde ich für ein persönliches Interview nach Frankfurt eingeladen.

Dort wurde ich sowohl zum Unternehmen als auch zu meiner Person befragt. Der Vorlauf für den Termin betrug hier etwas über eine Woche. Nach dem Gespräch im Konsulat dauerte es eine weitere Woche, bis ich meinen Pass inklusive Visum in der Hand hielt.

Mit dem Visum erhält der Gründer ein weiteres wichtiges Dokument: Die Social Security Number. Diese dient nämlich schon lange nicht mehr allein dazu, Sozialleistungen und Rente zu regeln. Die Sozialversicherungsnummer ist inzwischen neben dem Führerschein das wichtigste Identifikationsdokument in den Vereinigten Staaten.

4. Anwalt & Steuerberater

Anwälte sind sowohl für den Visumsantrag als auch vor Ort unverzichtbar. Doch bevor man sich für eine Kanzlei entscheidet, sollte man die Preise und die Kostenstrukturen vergleichen. Denn die können sehr voneinander abweichen.

Eines haben jedoch alle Anwälte gemein: sie sind teuer. Stundensätze von 500 US-Dollar sind Standard, darum sollte man sooft wie möglich Festpreise aushandeln. Ich habe in San Francisco fünf Anwälte interviewt, bis ich mich dort für einen entschieden habe. Es ist Gregory Heibel von der Kanzlei Orrick.

Bei der Bearbeitung meines Visumantrags hat mich J. Hayes Kavanagh von Kavanagh Maloney & Osnato LLP unterstützt.

In Steuerfragen habe ich mich gegen eine cross-border arbeitende Beratung entschieden. Denn es ist finanziell wesentlich günstiger, in jedem Land einen separaten Steuerberater zu beschäftigen und diese zu koordinieren.

5. Bank / Geschäftskonto

Wer in den USA eine neue Firma gründen möchte, sieht sich bei der Bank mit einem Dilemma konfrontiert. Denn für eine Kontoeröffnung wird in der Regel die Sozialversicherungsnummer verlangt, die der Gründer erst mit dem Visum erhält. Für das Investorenvisum benötigt er wiederum ein Konto bei einer US-amerikanischen Bank.

Was kann man also tun? Ein normaler Bankangestellter wird vermutlich ablehnen, auch ohne Sozialversicherungsnummer ein Konto zu eröffnen. Der Filialleiter dagegen verfügt über die nötigen Befugnisse, er ist also der richtige Ansprechpartner. Auf diese Weise sind zum Beispiel Kontoeröffnungen bei der HSBC und der Bank of America möglich.

6. Büro in den USA mieten

Ein Überangebot an Büroflächen macht es leicht, einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Aber zuerst muss der Gründer eine Grundsatzentscheidung fällen: Geht es ins klassische Silicon Valley, der Bay Area? Oder doch lieber direkt in die Stadt? Viele junge StartUps ziehen inzwischen San Francisco der Bay Area vor. So hat sich rund um Twitter in SoMa (South of Market Street) bis hin zum Mission District eine lebendige StartUp-Szene entwickelt.

In diesen Gegenden gibt es auch ein großes Angebot an Co-Working-Spaces. Diese Büro-Gemeinschaften sind eine preiswerte und flexible Alternative zum klassischen Büro, denn die Infrastruktur ist bereits vorhanden und man zahlt pro gemieteten Arbeitsplatz. Zugleich bieten Co-Working-Places die Möglichkeit, Kontakte zu anderen StartUps und Gründern zu knüpfen. Empfehlenswert: pariSoma, Dogpatch Labs und Sandbox Suites.

7. Mitarbeiter einstellen

Weniger leicht als die Bürosuche gestaltet sich das Recruiting geeigneter Mitarbeiter. Denn der Markt ist hart umkämpft und die Unternehmen reißen sich um gute Leute. Die Gehälter übertreffen sogar die von London und die besten Kandidaten werden direkt von der Uni abgeworben. Um sie dennoch zu erreichen, hilft besonders eines: Der Aufbau eines eigenen Netzwerks. Amerikanische Business-Angels können dabei sehr hilfreich sein. Zusätzlich verspricht ein funktionierendes Netzwerk einen nachhaltigeren Erfolg auf das Geschäft als die Suche mittels Recruiting-Agenturen, von denen es über 250 im Silicon Valley und Umgebung gibt.

Bei Job-Interviews können Kulturunterschiede zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten deutlich werden. US-Amerikaner können sich wirklich gut verkaufen – besser als die meisten deutschen Bewerber – und deutsche Chefs laufen Gefahr, sich durch eine gute Präsentation blenden zu lassen. Es kann für ihn mitunter nicht leicht sein, Qualität zu erkennen. Hier heißt es dann: Augen offen halten! Zusätzlich kann projektbezogenes Probearbeiten über ein bis zwei Wochen helfen, sich Gewissheit über den neuen Mitarbeiter zu verschaffen. Schon ein paar Tage Zusammenarbeit lassen erkennen, ob der Kandidat für die Stelle geeignet ist.

8. Krankenversicherung

Es ist zwar keine Pflicht, Mitarbeitern eine Krankenversicherung zu finanzieren, aber es wird erwartet. Die Kosten belaufen sich auf rund 500 US-Dollar im Monat pro Mitarbeiter. Der Gründer selbst kann die erste Zeit ohne zusätzliche US-Krankenversicherung auskommen. Denn die deutsche Krankenkasse deckt einen Auslandsschutz für eine bestimmte Zeit ab oder lässt sich unkompliziert um eine entsprechende Zusatzversicherung erweitern. Je nach den Konditionen der deutschen Versicherung lohnt es sich, nach einem halben Jahr in den USA über einen Wechsel zu einer US-Versicherung nachzudenken.

9. Fazit: Gründung in den USA ist machbar

Sein Unternehmen in den USA anzusiedeln ist sehr attraktiv und für deutsche Gründer durchaus machbar. Aber gern täuschen die Standortvorteile über die Risiken hinweg. Die Gründungskosten können sich auf gut 50.000 US-Dollar belaufen, allein um die Firma zum Laufen zu bringen. Hinzu kommen Miete und Gehälter.

Aber wer den Schritt getan und die Bürokratie erfolgreich bewältigt hat, kommt in den Genuss des California Way of Life: Im Arbeitsalltag geht es recht entspannt zu, die E-Mails sind knapper und Meetings kürzer als in Deutschland. Außerdem führen Landschaft und Klima dazu, dass gemeinsame Freizeitaktivitäten hier einen hohen Stellenwert besitzen – höher als an der Ostküste der USA oder bei uns in Deutschland.

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