Die Jameda-Geschäftsführer Florian Weiss und Fritz Edelmann (von links)
Die Jameda-Geschäftsführer Florian Weiss und Fritz Edelmann (von links)

Durch sämtliche Instanzen hatte sie sich geklagt. Nun hat der Bundesgerichtshof einer Kölner Dermatologin im Streit mit dem Ärztebewertungsportal Jameda Recht gegeben. Der Online-Dienst solle die Daten der Ärztin löschen. Seit 2015 wehrt sie sich dagegen, dass auf ihrer Jameda-Portalseite auch Anzeigen mit Details zu konkurrierenden Ärztekollegen anzeigt werden, die dafür bezahlen.

Doch was auf den ersten Blick wie ein eindeutiges Urteil erscheint, ist auf den zweiten Blick deutlich weniger eindeutig. Jameda kann die per Gericht angeordnete Löschung von Ärzte-Daten auch diesmal mit einer simplen Maßnahme vermeiden. Denn grundsätzlich bestätigt der Gerichtshof in seiner ersten Stellungnahme den Informationsanspruch der Patienten und verweist auf seine entsprechenden früheren Urteile, bei denen Ärzte mit Lösch-Klagen scheiterten. 

Im konkreten Fall moniert das Gericht vor allem Jamedas bisherige Geschäftspraxis: Zwar listet die Plattform alle Ärzte auf, doch nicht alle werden gleich dargestellt: Wer für einen Jameda-Premiumaccount mindestens 59 Euro pro Monat bezahlt, der wird auf der Plattform ohne Hinweise auf konkurrierende Ärzte angezeigt. Zahlt ein Arzt dagegen nicht, werden auf seiner Jameda-Profilseite bislang alternative konkurrierende Praxen desselben Fachgebiets gelistet, samt Bewertung und Kilometer-Fahrdistanz zum angezeigten Arzt.

„Aus dem Richterspruch ergibt sich ein einfacher Schluss“

Damit jedoch, so urteilen nun die BGH-Richter, verstößt Jameda gegen das Neutralitätsgebot, dass der BGH in früheren Urteilen Online-Bewertungsplattformen auferlegt hat: „Mit der beschriebenen, mit dem Bewertungsportal verbundenen Praxis verlässt die Beklagte (Jameda, Anm. d. R.) ihre Stellung als „neutraler Informationsmittler“, so die Richter. In ihrer Abwägung zwischen dem Grundrecht der Ärztin auf Datenschutz und dem Grundrecht auf Medienfreiheit seitens Jameda überwiegt in diesem Fall das Grundrecht der Ärztin, so die Richter.

„Aus dem Richterspruch ergibt sich ein einfacher Schluss“, kommentiert Martin Bolm, Fachanwalt für Internetrecht bei der Hamburger Anwaltskanzlei Rasch: „Die Plattform kann weiter so bestehen wie bisher, wenn sie die neutrale Darstellung aller Ärzte sicherstellt.“ Dazu muss Jameda lediglich die vom Gericht beanstandete Anzeige konkurrierender Ärzte löschen, sagt Bolm. „Dann nämlich fällt die vom BGH angeführte Grundrechtsabwägung wieder zugunsten von Jameda aus.“

Das weiß auch Jameda – und hat die Darstellung prompt geändert. Das geschah so schnell nach dem Urteil, so dass man davon ausgehen kann, dass die Rechtsexperten des Portals den Richterspruch augenscheinlich so bereits erwartet hatten. „Wir haben die Anzeigen umgehend entfernt, somit gibt es auch keinen Löschungsanspruch“, kommentierte eine Sprecherin des Portals gegenüber der Zeitung WELT.

„Wir müssen noch die Urteilsbegründung abwarten – aber zumindest bislang gibt es aus unserer Sicht keinen weiteren Handlungsbedarf.“ Dementsprechend triumphierend kommentiert Jameda-Geschäftsführer Florian Weiß das Urteil: „Patienten finden auf Jameda auch weiterhin alle niedergelassenen Ärzte Deutschlands. Ärzte können sich nach wie vor nicht aus Jameda löschen lassen!“

Der Klageweg ist lang und teuer

Wann genau eine Online-Bewertungs-Plattform das Neutralitätsgebot nicht mehr erfüllt und wann nicht, haben die Richter bislang nicht ausgeführt. „Da im vorliegenden Fall nur relativ knapp ein Unterlassungsanspruch verhandelt wurde, fehlt eine allgemeine Richtschnur für künftige Fälle“, sagt Fachanwalt Bolm.

„Im Grunde muss das Gericht sich nun jeden Einzelfall angucken. Der Klageweg ist lang – der nun entschiedene Fall wurde bereits 2015 in erster Instanz verhandelt – und die Verfahrenskosten sind hoch. Deswegen werden die Portale nun vermutlich erst einmal ihre Grenzen austesten.“

Für die klagende Kölner Hautärztin ist das Urteil in jedem Fall nur noch begrenzt relevant: Sie hat im vergangenen Jahr ihre Praxis in Köln-Porz an eine Nachfolgerin abgegeben, deswegen listet Jameda ihren Namen bereits ohnehin nicht mehr.

Dieser Artikel ist zuerst bei Welt.de erschienen.