Soll- oder Istversteuerung – Was passt besser für Gründer?Wer ein Unternehmen gründet, muss sich wohl oder übel auch um steuerliche Fragen kümmern. Am Anfang steht dabei natürlich die Anmeldung beim Finanzamt. Dass mit dem Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung aber bereits wichtige Entscheidungen für den laufenden Betrieb getroffen werden, dessen sind sich viele nicht bewusst. Dazu gehört auch die Frage nach der Soll- oder Istversteuerung.

Der feine Unterschied

Sollversteuerung, auch „Besteuerung nach vereinbarten Entgelten“, bedeutet,  dass der Unternehmer die Umsatzsteuer abführen muss, wenn er dem Kunden die Rechnung stellt. Hingegen ist bei der Istversteuerung, der „Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten“, die Umsatzsteuer erst dann fällig, wenn der Kunde die Rechnung auch bezahlt. Das hat einen entscheidenden Vorteil: Es stehen mehr liquide Mittel zur Verfügung. felix1.de rät daher gerade Gründern, die es in der Anfangsphase schwer haben, zur Istversteuerung.

Ein Beispiel lesen Sie im felix1.de-Blogbeitrag „Sollversteuerung oder Istversteuerung?“.

Der Finanzamtsfragenbogen und seine Tücken

Dies ist nur eine von vielen Entscheidungen, die der Gründer beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Anmeldung treffen muss. Aber das ist kein Problem: Ein erfahrener felix1.de-Steuerberater hilft Ihnen gerne beim Ausfüllen des Fragebogens. 49 Euro (statt 65 Euro).

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