Das gehört alles in eine Rechnung

Nur wenn in einer Rechnung bestimmte Angaben enthalten sind, kann ein anderer Unternehmer die Vorsteuer abziehen, d.h. sich die Umsatzsteuer vom Finanzamt wiederholen. Sind Rechnungen unvollständig, verärgert man schnell Kunden.

Diese Angaben gehören in eine Rechnung:

  1. 1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
  2. 2. Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Steuernummer
  3. 3. Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wurde
  4. 4. Bezeichnung der Gegenstände, die verkauft wurden, oder die Dienstleistung, die erbracht wurde
  5. 5. Menge der gelieferten Gegenstände oder Art der Dienstleistungen
  6. 6. Lieferzeitpunkt oder Zeitpunkt der Leistungserbringung
  7. 7. Umsatzsteuersätze (aufgeschlüsselt)
  8. 8. Entgelt
  9. 9. Vereinbarte Rabatte und Skonti
  10. 10. Ggf. Hinweis auf eine Steuerbefreiung
  11. 11. Rechnungsnummer

 

Tipp 1: Keine Rechnungsnummer wählen, die die Auftragsanzahl verrät

Die Rechnungsnummer muss fortlaufend sein. Das ist Vorschrift. Leider verrät eine fortlaufende Rechnungsnummer, wie viele Aufträge das Unternehmen hat. Für die Konkurrenz eine wichtige Information. Aber es ist ganz einfach eine fortlaufende Rechnungsnummer zu generieren, ohne diese Informationen preiszugeben. Die Rechnungsnummer wird mit dem Datum kombiniert. Es reicht natürlich nicht aus, wenn der Rechnungsnummer einfach das Datum angefügt wird.

Tipp 2: So generieren Sie eine sichere Rechnungsnummer

Beginnen Sie jeden Tag immer wieder mit derselben Nummer. Dieser Nummer stellen Sie das Datum voran. Dadurch lässt sich für den Kunden und auch für die Konkurrenz nicht mehr erkennen, wie viele Aufträge Ihr Unternehmen bearbeitet hat.

Beispiele für die Generierung von Rechnungsnummer finden Sie im felix1.de Blog-Beitrag „Welche Rechnungsnummer gehört auf die Rechnung?“.

 

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