uber landgericht frankfurt verbot aufgehoben

UberPop darf weitermachen

Der Betrieb von UberPop ist in Deutschland vorerst weiter legal. Am frühen Nachmittag entschied das Landgericht Frankfurt, die Anfang September erlassene einstweilige Verfügung gegen den Mitfahrdienst von Uber aufzuheben.

Geklagt hatte die Genossenschaft Taxi Deutschland. Ihrer Ansicht nach verstößt der UberPop-Betrieb gegen das Personenbeförderungsgesetz – denn die UberPop-Fahrer verfügen nicht über die vom Gesetz geforderte Lizenz, den sogenannten P-Schein.

Als Grund für die Aufhebung der einstweiligen Verfügung nannte das Gericht laut Frankfurter Allgemeiner Zeitung die mangelnde Dringlichkeit einer Verfügung. Taxi Deutschland hätte schon vor Einreichen der Klage Ende Juli von der Existenz des Konkurrenten, der bereits im April in Berlin gestartet war, wissen müssen.

Gleichzeitig deutete das Gericht an, dass es ein Verbot inhaltlich weiter für richtig erachte. „Vorläufig würden wir eher dazu neigen, zu sagen, der Verfügungsanspruch ist weiterhin gegeben“, zitiert der Hessische Rundfunk den Vorsitzenden Richter Frowin Kurth, der während der mündlichen Verhandlung am heutigen Vormittag eher Sympathien für die Argumentation von Taxi Deutschland erkennen ließ.

Die Taxi-Genossenschaft mit Sitz in Frankfurt muss nun den Weg über ein langwieriges Hauptverfahren suchen. Bis dahin können UberPop-Fahrer weiter Passagiere befördern, ohne teure Strafen befürchten zu müssen.

Gegenüber Gründerszene gab sich Uber-Sprecher Fabien Nestmann konziliant: „Klar ist, wir haben nicht die Absicht, traditionelle Taxidienstleister zu verdrängen. Wir glauben an die Wahlfreiheit und wir vertrauen auf die deutschen Verbraucher.“

Mitarbeit: Hannah Loeffler; Bild: Uber