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Uber: „Wir werden unsere Rechte mit Nachdruck und aufs Äußerste verteidigen“

Das Landgericht in Frankfurt am Main hat in einem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung gegen das US-Startup Uber erlassen und stoppte damit den umstrittenen Fahrdienst UberPop vorläufig in ganz Deutschland.

Das Gericht ordnete an, das Unternehmen dürfe ohne eine offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz keine Fahrgäste mehr befördern. Bei Zuwiderhandlung droht der Firma nun ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder den Verantwortlichen eine Ordnungshaft.

Das Gericht unterschied in dem Beschluss jedoch nicht konkret zwischen dem Mitfahrerdienst UberPop, bei dem die Fahrer ohne Personenbeförderungsschein fahren, und Uber, was häufig mit dem Limousinendienst UberBlack gleichgesetzt wird und bei dem die Fahrer einen solchen Schein besitzen.

In dem Beschluss des Landgerichts in Frankfurt heißt es etwas missverständlich:

Der Antragsgegnerin wird (…) untersagt, Beförderungswünsche von Fahrgästen über die technische Applikation „Uber“ und/oder über die technische Applikation „UberPop“ an Fahrer/Fahrerinnen zu vermitteln, soweit diese mit der Durchführung der Beförderungswünsche entgeltliche Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen durchführen würden, ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem PBefG zu sein, es sei denn das Gesamtentgeld für die Beförderungsfahrt übersteigt nicht die Betriebskosten der Fahrt.

Auf Nachfrage von Gründerszene stellte ein Sprecher des Landgerichts allerdings klar: „Unser Beschluss bezieht sich ausschließlich auf das Angebot UberPop“. Der Limousinendienst UberBlack bleibe von der Entscheidung unberührt.

Wie nicht anders zu erwarten, kündigte Uber bereits Widerspruch an: „Wir werden die Entscheidung angreifen und unsere Rechte mit Nachdruck und aufs Äußerste verteidigen“, teilte das Unternehmen laut FAZ mit. „Wir sind der Auffassung, dass Wettbewerb gut für alle ist.“

Im Streit um das wertvollste US-Startup der Welt gehen die Meinung derzeit stark auseinander: Während die einen die Innovation und das sinnvolle Angebot loben und die teuren Preisen und das geschützte Monopol des Taxigewerbes kritisieren, monieren andere die aggressive Expansionstaktik von Uber. Der Fahrdienst startet seinen Service meistens in weiteren Städten, ohne vorab die rechtlichen Details abzuklären. Wettbewerber wie Lyft werden zudem offenbar mit zweifelhaften Taktiken bekämpft und Uber-Lobbyisten in der ganzen Welt positioniert.

Gerade in Deutschland, wo Taxifahrer strengen Auflagen unterliegen und das Taxigewerbe als besonders schützenswert erachtet wird, stößt das Vorgehen von Uber seit Monaten auf vehementen Widerspruch: „Wir freuen uns über die aktuelle Gerichtsentscheidung und begrüßen fairen Wettbewerb unter gleichen Bedingungen für alle Marktteilnehmer“, erklärt beispielsweise Hermann Waldner, CEO von Taxi.eu. Er meint: „Dieses Urteil ist beispielhaft für weitere Gerichtsentscheidungen in weiteren Ländern.“

Bild: PantherMedia, Olaf Karwisch