Frankfurter Taxiunternehmer klagt gegen UberPop-Fahrer

Das Landgericht Frankfurt geht weiter gegen UberPop vor: Nachdem das Gericht in der letzten Woche in einem Beschluss den Fahrdienst bundesweit verboten hatte, droht nun einem privaten UberPop-Fahrer aus Frankfurt ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.

Ein Frankfurter Taxiunternehmer, der Mitglied im Vorstand der Taxivereinigung Frankfurt ist, hatte die Klage eingereicht. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte gegenüber Gründerszene, dass daraufhin eine einstweilige Verfügung erlassen worden sei.

Konkret heißt das: Sollte der angeklagte Fahrer also noch einmal über UberPop Fahrgäste mitnehmen, droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Der Kläger muss dazu darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass der Fahrer gegen die einstweilige Verfügung verstoßen hat.

„An den hohen Summen sieht man, dass der deutsche Gesetzgeber das Thema außerordentlich ernst nimmt“, kommentiert Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, den Fall.

Erst in der vergangenen Woche hatte das Landgericht Frankfurt hat eine einstweilige Verfügung gegen Uber erlassen und den Fahrdienst UberPop vorerst bundesweit verboten. Uber hatte Widerspruch eingelegt und verkündet, sich nicht an das Verbot halten zu wollen. Das Unternehmen kündigte sogar zwei Tage nach dem Beschluss eine Preisreduzierung von bis zu 30 Prozent für UberPop in Berlin und München an. Am Dienstag will das Gericht in dem Fall entscheiden. 

Die aktuelle Klage des Frankfurter Taxiunternehmers gegen den einzelnen UberPop-Fahrer ist unabhängig von der einstweiligen Verfügung gegen den Dienst UberPop.

Bild: Panther Media, WoRAC