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Hamburger Wirtschaftsbehörde vs. UberPop

Verbot mit Ankündigung: Der US-Limousinendienst Uber ging Ende Juni in Hamburg an den Start – und die dortige Wirtschaftsbehörde kündigte sogleich an, insbesondere eine Untersagung des Uber-Mitfahrerdiensts UberPop prüfen zu wollen.

Nun wurde nach Informationen des Manager Magazins ein Verbot erlassen: „UberPop ist nicht legal“, erklärte ein Behördensprecher dem Magazin. Denn nach Einschätzung der Gewerbeaufsicht handle es sich bei UberPop „eindeutig um nicht genehmigte Personenbeförderungen“. Eine Untersagungsverfügung sei dem Unternehmen am Dienstag zugegangen.

Die Hamburger Wirtschaftsbehörde hatte Anfang Juni bereits einen Betriebsstopp gegen den UberPop-Konkurrenten Wundercar erlassen. Auch in diesem Fall ging die Behörde davon aus, dass das Startup entgeltliche Personenbeförderungen vermittle – für die in Deutschland ein Personenbeförderungsschein erforderlich ist. Wundercar setzte seine Fahrten allerdings fort. Später folgte eine Änderung des Geschäftsmodells, mit der der soziale Aspekt des Diensts stärker betont werden sollte – um damit Hamburger Behörden zu überzeugen, dass es Wundercar-Chauffeuren nicht um den Verdienst gehe und deshalb auch keine gewerbsmäßige Personenbeförderung vorliege.

Ubers Europa-Chef Pierre-Dimitri Gore-Coty reagierte gegenüber dem Manager Magazin mit dem Versuch eines Lobs: Die Hansestadt sei doch eine „progressive und ambitionierte Stadt, in der Innovationen blühen“. Das Unternehmen respektiere zwar den rechtlichen Rahmen, aber den Betrieb in Hamburg werde man dennoch fortsetzen. Am Ende wird also wohl ein Gericht über Fall entscheiden müssen.

Bild: © panthermedia.net / sergein