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Das Landgericht Frankfurt hat den Mitfahrdienst UberPop gestoppt. Uber habe nicht das Recht, Fahrten anzubieten, bei denen die Fahrer nicht über eine behördliche Genehmigung verfügten, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Nickel am Mittwochmittag.

Das Gericht hat damit einer Klage der Genossenschaft Taxi Deutschland stattgeben. Sie hatte im September 2014 schon einmal eine einstweilige Verfügung gegen den Mitfahrdienst von Uber erwirkt, die das Landgericht später wegen mangelnder Dringlichkeit aufhob. Nicht betroffen von dem Verbot sind die professionellen Dienste UberBlack und UberTaxi.

In der Verhandlung hatte Uber wie zuvor argumentiert, das Unternehmen trete nur als Vermittler auf und falle daher nicht unter die Taxi-Regeln des Personenbeförderungsgesetzes. Das Gericht hatte in UberPop keinen Mitfahrdienst erkennen können, sondern stufte den Service als eine vertraglich geregelte, entgeltpflichtige Beförderung ein.

Uber behält sich nach Aussage von Deutschland-Sprecher Fabien Nestmann vor, Berufung einzulegen. „Wir werden zunächst die Urteilsbegründung abwarten und eingehend prüfen. Das vom Gericht ausgesprochene Verbot stellt jedoch aus unserer Sicht eine fundamentale Verletzung insbesondere unserer europäischen Dienstleistungs‐ und Niederlassungsfreiheit dar. Insofern gehen wir bereits heute davon aus, dass wir Berufung gegen das Urteil einlegen werden.“

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Dafür müsste Taxi Deutschland eine Sicherheitsleistung von 400.000 Euro hinterlegen, wie die Frankfurter Allgemeine berichtet.

Solange die Entscheidung nicht rechtskräftig ist, will Uber den Dienst in München und Frankfurt weiter anbieten. In drei weiteren UberPop-Städten hatte das US-Unternehmen aber zuletzt schon Einschnitte vorgenommen. Auf Druck von Gerichten und Verwaltungen hatte Uber die Preise in Hamburg, Düsseldorf und Berlin auf Betriebskostenniveau gesenkt – 35 Cent pro Kilometer. Als Ausgleich zahlte Uber seinen Fahrern Subventionen, ökonomisch nachhaltig war das Modell so nicht. Deshalb wurde nach Gründerszene-Informationen mindestens in Hamburg die Fahrer-Zuschüsse gekappt, auch sollen Uber-Autos nur noch von Chauffeuren mit Personenbeförderungsschein gefahren werden.

Zusätzlich arbeite man an einem „alternativen Ridesharing‐Angebot, das wir speziell auf die Auslegung der Regularien hier in Deutschland durch die heutige Gerichtsentscheidung anpassen“, kündigte der Uber-Sprecher an.

Bild: Uber