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Uber startet UberTaxi in Deutschland – und wird zum MyTaxi-Konkurrenten

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Ende des Taxi-Kriegs?

Uber startet UberTaxi in Deutschland – und wird zum MyTaxi-Konkurrenten

Newsartikel. Überraschende Wende im Taxi-Streit: Uber startet selbst eine Taxi-Vermittlung. Außerdem will das Startup die Gerichtsurteile in Hamburg und Berlin anfechten.
29. September 2014 | Niklas Wirminghaus
ubertaxi deutschland

Uber startet UberTaxi in Berlin und Hamburg

Überraschende Wende im Uber-Taxi-Streit: Das US-Startup hat am Montag bekanntgegeben, seinen Dienst UberTaxi in Deutschland an den Start zu bringen. Der Service, der zunächst in Berlin und Hamburg startet und anschließend auf weitere deutsche Städte ausgeweitet werden soll, funktioniert im Prinzip wie MyTaxi – Taxifahrer oder -betriebe registrieren sich bei Uber und können anschließend über die Uber-App gebucht werden. Auch abgerechnet wird via App.

Mit dem neuen Dienst versucht Uber offenbar, Taxifahrer an sich zu binden und so die Uber-Gegnerschaft zu spalten. Taxiverbände hatten sich in den vergangenen Wochen mit allen Mitteln gegen die unliebsame Startup-Konkurrenz gewehrt.

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Die Uber-Taxivermittlung UberTaxi gibt es bereits in vielen globalen Großstädten wie Singapur, Tel Aviv, London oder New York. In Deutschland betreibt das US-Startup bislang nur den Limousinenservice UberBlack und den privaten Mitfahrdienst UberPop.

Beide Dienste waren zuletzt Gegenstand von Gerichtsverfahren in Frankfurt, Hamburg und Berlin, in München geht außerdem die Stadtverwaltung gegen Uber vor. Hauptkritikpunkt an UberPop ist die mangelhafte Ausbildung der privaten Chauffeure, die nicht über Personenbeförderungslizenzen verfügen.

Bei UberBlack monieren Verwaltungen und Gerichte, dass die Rückkehrpflicht von Funkmietwagen nicht eingehalten werde. Uber will daher den Dienst UberBlack „in den nächsten Wochen an die Anforderungen der Berliner Gerichtsentscheidung“ anpassen – wie genau dies geschehen soll, ist bislang unklar.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die das Verbot von UberBlack und UberPop am Freitag für rechtens erklärt hatte, will Uber zudem Beschwerde einlegen. Gegen das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgericht, das ebenfalls am Freitag ein UberPop-Verbot bestätigte, prüft das Unternehmen eine Verfassungsbeschwerde. Uber kritisiert, dass das Gericht „die Einschränkung des verfassungsrechtlich garantierten Rechts auf freie Berufswahl als gerechtfertigt angesehen“ habe.

Uber hatte behördliche Verbote und Gerichtsentscheidungen in Deutschland bislang weitgehend ignoriert – in den letzten Tagen hatten Unternehmensvertreter jedoch eine andere Rhetorik angeschlagen und betont, Uber werde sich an bestehendes Recht halten.

„Wir respektieren selbstverständlich das deutsche Rechtssystem und arbeiten daran, unseren Service so anpassen, dass wir uns im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen bewegen“, so Uber-Deutschland-Sprecher Fabien Nestmann. „Gleichzeitig wünschen wir uns weiterhin einen offenen Dialog darüber, wie die aktuellen Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes für die technischen Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts geöffnet werden können. In zahlreichen Gesprächen haben Politiker und Vertreter der Wirtschaft zugestimmt, dass Handlungsbedarf besteht. Nun gilt es zu agieren.“

Bild: © panthermedia.net / Robert Crum
Niklas Wirminghaus

Niklas Wirminghaus ist Redakteur des Wirtschaftsmagazins Capital. Von 2013 und 2017 war er Teil des Gründerszene-Teams und Mitglied der Redaktionsleitung. Zuvor besuchte er die Henri-Nannen-Schule (mit Stationen bei FTD, Zeit, FAS, Spiegel Online) und studierte Politologie an der FU Berlin und der Duke University in Durham, USA.

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