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uberx deutschland UberX gibt es zum Beispiel auch in Peking

Schon als vor knapp zwei Wochen das Landgericht Frankfurt sein spektakuläres Urteil fällte und den Mitfahrdienst UberPop in zwei deutschen Städten verbot, machte das US-Unternehmen klar: Man arbeite bereits an einem „alternativen Ridesharing‐Angebot, das wir speziell auf die Auslegung der Regularien hier in Deutschland durch die heutige Gerichtsentscheidung anpassen“, so Uber-Sprecher Fabien Nestmann.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird der neue Dienst UberX heißen. Und: „Es handelt sich nicht um eine Neuauflage von UberPop“, so das Unternehmen am Wochenende gegenüber der FAZ. Uber wird damit in Deutschland nach UberBlack, UberPop und UberTaxi seinen insgesamt vierten Service launchen.

Was ist zu UberX bislang bekannt, was kann vermutet werden? Und wie unterscheidet sich UberX von den bisher existierenden Diensten?

  • Der Service soll in einigen Monaten, spätestens im Sommer, launchen.
  • Fahren werden offenbar ausschließlich Chauffeure mit Personenbeförderungsschein. UberPop-Fahrern, die die Lizenz bisher nicht besitzen, zahlt Uber nach einem Bericht der Wirtschaftswoche die Kosten für den Schein, der zwischen 100 und 200 Euro teuer ist, außerdem einen Anreizzuschlag und bei Bedarf auch die 150 bis 200 Euro, die für eine Lizenz als Taxi- und Mietwagenunternehmer fällig werden.
  • UberX dürfte preislich zwischen dem Limousinenservice UberBlack und dem Mitfahrdienst UberPop liegen. In Paris, wo Uber sowohl mit UberX als auch mit UberPop aktiv ist, kostet UberX 25 Cent pro Minute und 1,40 Euro pro Kilometer, UberPop liegt bei 15 Cent pro Minute und 95 Cent pro Kilometer.
  • Damit würde sich Uber auch in Deutschland an die eigene Systematik halten, nach der UberPop der Mitfahrdienst ist, bei dem nur Betriebskosten anfallen, und UberX ebenfalls einen Ridesharing-Dienst privater Fahrer bezeichnet, der allerdings kommerziell betrieben wird.
  • In Deutschland existieren daneben weiterhin die 2014 gestartete Taxi-Vermittlung UberTaxi, deren Preise die lokalen Gebührenordnungen festlegen, sowie der Anfang 2013 in Deutschland gelaunchte Limousinendienst UberBlack. Beide Dienste waren nicht von der Gerichtsentscheidung Mitte März betroffen. UberPop steht damit in Deutschland vor dem Aus – erste Anzeichen dafür gab es bereits vor wenigen Wochen.
  • Im Hochpreissegment hält die Palette der Uber-Dienste noch reichlich Erweiterungsmöglichkeiten bereit: größere Autos unter den Marken UberXL oder UberSUV, Edelschlitten und Nobelkarossen unter den Marken UberPlus oder UberLux. Uber ist bei der Ausweitung und Strukturierung seines Angebots immer wieder kreativ vorgegangen, häufig hat der Mobilitätsriese damit auf sich verändernde rechtliche Gegegebenheiten vor Ort reagiert. An dieser Strategie wird Uber festhalten.
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