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Unister-Betrüger zu Haftstrafe verurteilt

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Prozess

Unister-Betrüger zu Haftstrafe verurteilt

Kurznachricht. In dem Prozess um den Betrug am Unister-Gründer Thomas Wagner ist ein Urteil gesprochen worden: Wilfried S. muss für drei Jahre und zehn Monate in Haft.
29. März 2017 | Christina Kyriasoglou
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gericht-urteil-schuld-hammer-unister

Vorsätzlicher Betrug als Mittäter – so lautet der Schuldspruch des Landgerichts Leipzig gegen Wilfried S. am Dienstag. Der 69-Jährige aus Unna muss für den Betrug am Unister-Gründer Thomas Wagner und einen weiteren Fall in Haft. Während die Staatsanwaltschaft fünf Jahre forderte, entschied sich das Gericht für eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten.

Wilfried S. hatte den sogenannten Rip-Deal eingefädelt, dem Thomas Wagner zum Opfer gefallen war. Dabei versuchte der Unister-Gründer einen Kredit von einem vorgeblichen israelischen Diamantenhändler für sein angeschlagenes Unternehmen zu erhalten. Wagner reiste dafür im Juli 2016 nach Venedig, bekam allerdings das versprochene Bargeld in Höhe von 15 Millionen Euro nicht. Stattdessen schob ihm der Geschäftsmann einen Koffer mit Falschgeld unter.

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Gleichzeitig wurde Wagner um 1,5 Millionen Euro betrogen, die er als Kreditausfallversicherung in bar an sein Gegenüber zahlte. Er zeigte den Betrug noch in Italien an, bevor er auf dem Rückweg nach Leipzig bei einem Flugzeugabsturz tödlich verunglückte. Die Identität des vermeintlichen ist Kreditgebers weiter ungeklärt. Der nun verurteilte S. saß bereits seit Ende 2016 in Untersuchungshaft.

Während des Prozesses zeigte sich, dass Wagner auch entgegen den Rat enger Mitarbeiter gehandelt hatte, um sein hoch verschuldetes Firmen-Geflecht zu retten. Zwei Unister-Manager hatten den Gründer vor dem Deal gewarnt. Nach einem Treffen mit dem Schuldigen und weiteren Beteiligten schrieb einer der Vertrauten an Wagner: „Komplettes waste of time. Ich glaube, wir haben mit der Mafia gesprochen.“

Bild: Chris Ryan
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