Rechtsklick – save – and use?

Bild gesucht, Bild gefunden, Bild gespeichert – und dann? Kann bei der Bildrecherche im Internet jedes frei zugängliche Bild runtergeladen und verwendet werden? Diese Frage tritt relativ häufig auf. Aber ganz so einfach ist es nicht, denn bei der Einbindung von Inhalten Dritter – wie etwa bei der Nutzung eines Fotos in einem Artikels oder auf einem Blog – müssen auch immer die Urheber der Werke genannt werden. Und diese sind insbesondere beim zufälligen Fund einer Datei über eine Suchmaschine schwierig aufzuspüren.

Eine einfache, effiziente und praktische Lösung dafür ist die Nutzung von Stockfoto-Seiten. Denn diese bieten durch das große Angebot an Bildmaterial und klar dargelegten Nutzungsweisen eine Menge Vorteile. Zudem garantieren diese Seiten den Urhebern anhand von Lizenzierungen eine faire Vergütung für ihre Werke. Usern wird wiederum eine sichere Nutzung garantiert. Damit signalisieren die Betreiber von Fotodatenbanken, dass es wichtig ist, die Autoren für die Schaffung und Bereitstellung ihrer Werke auch wertzuschätzen.

Warum gibt es das Urheberrecht?

Das Urheberrecht wurde eingeführt, um das geistige Eigentum von Künstlern und Autoren, das heißt, deren Schöpferkraft und Kreativität, zu würdigen und zu schützen. Das Recht verschafft ihnen zum einen eine materielle Grundlage für ihr geistiges Schaffen, indem es sie in Form von finanziellen Entlohnungen existenziell absichert. Durch eine Namensnennung fördert das Recht zudem den Bekanntheitsgrad der Künstler. In zweierlei Hinsicht wird somit gewährleistet, dass geistiges Eigentum etwas wert und wertvoll ist. Wie der Name schon sagt, enthält das Urheberrecht eine Reihe rechtlicher Bestimmungen, die bei der Nutzung eines Werkes beachtet werden müssen. Welche sind diese genau?

Rechtliche Hot Facts für geschützte Werke: Was, wofür und wieviel?

Das Urheberrecht ist rechtlich verknüpft mit dem Grundsatz, dass geschützte Werke nur mit der Einwilligung des Urhebers genutzt werden dürfen. Diese Einwilligung erfolgt zumeist in Form einer Lizenzierung. Bevor ein Verwender ein Foto erwerben möchte, sollte er wissen, wo, zu welchem Zweck und in welchen Umfang das Bild eingesetzt werden soll. Insbesondere im kommerziellen und redaktionellen Kontext sollten die Einbindungspläne vorab feststehen. In diesem Zusammenhang spielt die sogenannte Zweckübertragungslehre (§31 Abs. 5 UrhG) eine wichtige Rolle:

„Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt.“

Das klingt zunächst einmal nach schwer verständlichem Juristenjargon, ist aber in der Praxis relativ einfach zu handhaben. In der Regel gilt es zu beachten,

  • um welche Lizenz es sich handelt
  • welche Nutzung für die Datei vorgesehen ist (Zweck, Art, Umfang)
  • was für Kosten für die vorgesehene Nutzung anfallen,
  • wer der jeweilige Nutzungsberechtigte (Lizenzgeber) ist
  • und wer der entsprechende Lizenznehmer ist.

Sind diese Punkte vertraglich zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer geklärt, ist man auf der sicheren Seite. Das Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Bildeinsatz in Werbung und Marketing: Urheberrecht und Recht am eigenen Bild

Ausdrucksstarke Bilder in Werbung und Marketing können enormen Einfluss auf den Erfolg einer Kampagne haben. In diesen Branchen ist es üblich, mit prominenten Persönlichkeiten oder mit der Abbildung von bekannten Orten zu arbeiten – berühmte Gesichter und Orte verfügen schließlich über eine gewisse Anziehungskraft. Diese Bilder haben das Potenzial, Werbekampagnen einzigartig und unvergesslich zu machen.

Vor dem Abbilden berühmter Persönlichkeiten sollten jedoch Möglichkeiten und Risiken abgewogen werden: Ein Rechteinhaber, wie es zum Beispiel eine Stockfoto-Datenbank ist, kann zwar das Urheberrecht für ein bestimmtes Bild mit einem Prominenten besitzen. Diese Person kann aber wiederum Rechte am eigenen Bild (Persönlichkeitsrechte) haben. Neben dem urheberrechtlichen Nutzungsrecht sind auch noch die Rechte an Logos, bestimmten Gebäuden und Sehenswürdigkeiten, Kunstwerken oder Markenzeichen zu beachten, die auf einem Foto abgebildet sind.

Recherche-Experten: Das Research- and Rights Clearance-Team

Bei iStock by Getty Images kümmert sich ein spezielles Team um diese Rechts- und Recherche-Angelegenheiten: das Research- and Rights Clearance-Team. Wenn ein Kunde ein bestimmtes Foto lizensieren möchte, für das der Stockfoto-Anbieter nicht über die Modell- und Eigentumsfreigaben verfügt, wird das Bild genauer betrachtet: Können die Personen, Gebäude, Markenzeichen oder Logos identifiziert werden? Werden all diese Fragen bejaht, sollte sich der Kunde genauer mit den erforderlichen Rechten auseinandersetzen, die für den beabsichtigten Einsatz des Bildes bestehen. Das Research- and Rights-Clearance Team setzt dann alles in Bewegung, um die Rechteinhaber oder die Personen aus dem öffentlichen Leben ausfindig zu machen, um entsprechende Bildrechte auszuhandeln und einzuholen. Als Experte in Sachen Bildrecht ist es dem Team schon vielmals gelungen, Genehmigungen für eine Reihe ungewöhnlicher Verwendungszwecke zu erhalten. Und: Falls es ihm trotz gründlicher Recherche mal nicht gelingt, den Rechteinhaber zu finden, bietet es den Kunden an, das Risiko eventueller Klagen gegen das verwendete Foto zu übernehmen.

Urheberrecht-Checkliste: Auf der sicheren Seite mit iStock

Bei der Bildrecherche online haben Suchende mit der Nutzung von Stockfoto-Seiten gute Chancen, passende Motive zu finden. Wer etwa Bilder für einen Webseitenbanner, Flyer oder Artikel einsetzen möchte, sollte sich stets über die rechtlichen Nutzungsbestimmungen der jeweiligen Werke im Klaren sein. Bilddatenbanken wie iStock by Getty Images machen die entsprechenden Bedingungen für Lizenzvereinbarungen online transparent, sodass die Nutzer schnell und einfach einsehen können, wie sie Fotos, Videos, Animationen, Bildmaterial und weitere Medien einsetzen dürfen, die auf der Seite vertrieben werden. Die meisten Bilder, sogenannte lizenzfreie Bilder, sind mit einer Standardlizenz versehen; für andere wird eine Erweitere Lizenz benötigt. Die Stockfoto-Plattform bietet zudem eine kostenlose Rechtsgarantie, die sämtliche rechtliche Angelegenheiten und entsprechende Kosten einer eventuellen Haftung übernimmt – vorausgesetzt, die Verwender halten sich an die Nutzungsbedingungen. Sie sind somit optimal abgesichert. Die Fotos können per Bild-Paket oder Abonnement erworben werden.