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scheuer-csu-gründerbeirat-wagniskapital Generalsekretär Andreas Scheuer setzt sich für den CSU-Gründerbeirat ein

Die CSU entdeckt Gründer für sich. Der im Januar ins Leben gerufene Gründerbeirat der bayrischen Partei stellt in einem neuen Papier drei Punkte vor, die „die Rahmenbedingungen für Wagniskapital in Deutschland international wettbewerbsfähiger“ machen sollen. CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer betonte gegenüber dem Handelsblatt, dass es nötig sei, eine „neue Gründerzeit“ auszurufen – sonst verliere Deutschland gute Ideen an andere Staaten der Welt.

Die Maßnahmen in dem CSU-Schreiben, das Gründerszene vorliegt, sind nicht unbedingt neu. Doch die Forderungen könnten zur richtigen Zeit kommen: Bald stehen Entscheidungen der Bundesregierung an, die die von dem CSU-Beirat vorgestellten Erleichterungen betreffen. Im Koalitionsvertrag hatte die Regierung bereits knapp 30 Maßnahmen festgeschrieben, die Startups zu Gute kommen sollten.

Die CSU fordert zunächst, dass Veräußerungsgewinne aus Streubesitz-Beteiligungen steuerfrei bleiben sollen. Das ist bisher Praxis, allerdings möchte der Bundesrat diese Steuerbefreiung aufheben. Noch widersetzt sich die Regierung dem Drängen der Länder. Laut dem Digitalverband Bitkom ist eine Klärung dieser Frage für das zweite Quartal 2015 vorgesehen. Auf die Nachfrage von Gründerszene, ob konkreter Anlass zu der Annahme bestehe, dass die Bundesregierung ihren Standpunkt ändern wolle, hieß es von der CSU, da sei „noch Überzeugungsarbeit zu leisten“.

Zweitens fordert der Gründerbeirat, dass Anleger, die in Wagniskapitalfonds investierten, weiterhin so besteuert werden sollten, als hätten sie direkt in die Zielgesellschaft investiert. Auch das ist bislang Praxis, allerdings nur auf Basis einer Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums. Dies kritisiert der Beirat und fordert die Regierung auf, ein Gesetz zu erlassen. Darin solle diese Art der Besteuerung von Wagniskapitalfonds gesichert werden. In Frankreich, Italien und Luxemburg sei dies bereits der Fall.

Im Koalitionsvertrag hatte die Große Koalition sich unter anderem vorgenommen, die Rahmenbedingungen für Investoren zu verbessern. Ein Entwurf zur Reform der Investmentbesteuerung ist für das zweite Quartal geplant. Die Steuerfreiheit des INVEST-Zuschusses für Wagniskapital wurde bereits im Dezember 2014 beschlossen und ist rückwirkend gültig. Dies betonte das Wirtschaftsministerium gegenüber dem Handelsblatt als einen wichtigen Schritt.

Des Weiteren heißt es, man arbeite an einer Verbesserung des steuerlichen Umfelds für Wagniskapital. Allerdings gaben CDU und SPD gegenüber dem Handelsblatt an, steuerliche Sonderregelungen gerieten häufig in Konflikt mit dem EU-Beihilferecht, das Subventionen regelt.

Kritik am Aufsichtsrecht

Drittens kritisiert der CSU-Gründerbeirat die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen des Kapitalanlagegesetzbuchs als zu weitgehend. Sie seien strikter, als es die entsprechende EU-Richtlinie erfordere. Es heißt: „Im Hinblick darauf, dass andere EU-Mitgliedsstaaten das Aufsichtsrecht als Wettbewerbsinstrument nutzen, fordern wir ein regelmäßiges Benchmarking des aufsichtsrechtlichen Rahmens. Denn die strengeren Regelungen behindern den Mittelzufluss zu Wagniskapital-Fonds und führen sogar zum Abfluss von Mitteln aus den Fonds.“

Auch wenn das CSU-Papier nicht nur neue Punkte auf den Plan ruft, kann der ausgeübte Druck der deutschen Gründerszene helfen. Denn von den zahlreichen im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserungen sind bislang nur wenige tatsächlich eingetreten, wie eine Bitkom-Analyse ergibt. Ein eigenes Venture-Capital-Gesetz, das Deutschland als Investitionsstandort für Wagniskapital international attraktiver machen sollte, steht beispielsweise noch immer aus.

Auch sei es eher so, dass laufende Gesetzgebungsverfahren und politische Initiativen Startups behinderten statt sie zu unterstützen. Falls etwa der aktuelle Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes umgesetzt würde, sei der deutsche Crowdinvesting-Markt international auf verlorenem Posten, heißt es. Auch das weltweit einmalige Leistungsschutzgesetz würde laut Positionspapier des Bitkom innovative Geschäftsmodelle behindern.

Bild: CSU